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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Direktorium des Instituts für Medienwissenschaft hat in seiner 14. Sitzung am 22.4.2009 unter TOP 4a die "Hausarbeiten- und Praktikumsplanung" besprochen. Die Protokollnotiz der Sitzung lautet wie folgt:

"TOP 4a: Hausarbeiten- und Praktikumsplanung

Anhand exemplarischer Fälle wird die Problematik erörtert, dass Studierende lange nach Ende der Prüfungszeiträume z.B. Hausarbeiten einreichen. Dies geschieht unter Verweis auf Praktika, Langzeitpraktika o.ä. und den angenommenen Anspruch auf Verlängerung des Prüfungszeitraumes durch die Praktikumsdauer.

Die Modalitäten in Hinsicht auf das Pflichtpraktikum und andere Praktika im Rahmen des Studiums sind in den Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte Studiengänge an der Philipps-Universität Marburg nicht (hinreichend) geregelt.

Es wird festgehalten, dass im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine einheitliche Beratungspraxis am Institut wünschenswert ist. Die Mentorinnen und Mentoren sollen gehalten werden, ihren Mentees folgende Punkte zu verdeutlichen:

  • es wird ausdrücklich empfohlen, das Pflichtpraktikum bis Ende des 4. Fachsemesters abgeleistet zu haben;
  • der Praktikumsbericht soll vier Wochen nach Beendigung des Pflichtpraktikums vorliegen;
  • vor dem Praktikum soll der/die Mentee mit dem/der Mentor/in verbindlich vereinbaren, ob ein Praktikum als Pflichtpraktikum in das Studium eingebracht werden soll;
  • nur für dieses eine Praktikum gelten um die in der Praktikumsrichtlinie festgelegte Dauer des Pflichtpraktikums verlängerte Abgabefristen für Hausarbeiten (je nach Studiengang maximal 8 Wochen); - im Falle weiterer, freiwilliger Praktika müssen Hausarbeiten im Rahmen des Prüfungszeitraumes abgegeben werden."


Das bedeutet, dass nur noch ein (verbindlich angemeldetes) Praktikum (zu dem auch der entsprechende Bericht zu verfassen ist) zur Verlängerung der Hausarbeiten aus dem jeweiligen Vorsemester berechtigt. Zur Überprüfung sollte das Praktikum in der Institutskartei vermerkt werden.

Außerhalb des Protokolls wurde noch festgestellt, dass die aus Kulanz verlängerten Abgabefristen nur ungeteilt gewährt werden. Ein Splitting ist nicht möglich.

Zuletzt aktualisiert: 29.05.2009 · Burkhard Röwekamp

 
 
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