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Opfer am Khmer-Rouge Tribunal - The impact of the ECCC proceedings on victims in Cambodia

Verantwortlich: Prof. Dr. Christoph Safferling, Dr. Elisa Hoven


Die Beteiligung von Opfern an internationalen Strafverfahren hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Am Khmer Rouge-Tribunal (ECCC) in Kambodscha ist es den Opfern erstmals gestattet, als Nebenkläger an den Verfahren mitzuwirken. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, die Bedeutung der rechtlichen Aufarbeitung für die Opfer internationaler Verbrechen zu evaluieren. Im Wege qualitativer und quantitativer Forschung in Kambodscha sollen zunächst die Auswirkungen der Verfahren auf den nationalen Versöhnungsprozess und die individuelle Viktimisierungserfahrung untersucht werden. In einem weiteren Schritt werden die Erwartungen der Opfer an ein internationales Strafverfahren sowie ihre Kritik an der Arbeit der ECCC erhoben. Im Fokus steht neben einer Bewertung der Beteiligungsrechte insbesondere die Notwendigkeit materieller und immaterieller Entschädigungsleistungen. Ausgehend von den Ergebnissen der Studie können Richtlinien für eine sinnvolle Einbeziehung von Opfern in den internationalen Strafprozess entwickelt werden.

Die Untersuchung wird finanziell unterstützt vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)

 



Transitional Justice (in Kooperation mit dem Zentrum für Konfliktforschung)

Verantwortlich: Prof. Dr. Thorsten Bonacker, Prof. Dr. Eckart Conze, Prof. Dr. Christoph Safferling, Dr. Wolfgang Form


Transitional Justice (TJ) gehört zu den zentralen Konzepten der Friedenskonsolidierung in Nachkriegsgesellschaften, die seit Mitte der 1990er Jahre von der internationalen Gemeinschaft und der globalen Zivilgesellschaft entwickelt wurden, um nachhaltigen Frieden in Postkonfliktgesellschaften zu gewährleisten. Der Begriff umfasst Maßnahmen, mit denen vergangene Menschenrechtsverletzungen und Gewalterfahrungen geahndet und gesellschaftlich bearbeitet werden sollen. Dies kann sich auf internationale oder nationale strafrechtliche Verfahren, aber auch auf außergerichtliche Versöhnungsstrategien von Tätern und Opfern eines Konflikts, Reparationsleistungen (Rückerstattungen, Entschädigungen), auf die Demobilisierung von Tätern oder auf die Wahrheits- und Faktenfindung beziehen.

Der Übergang von einer Zeit massiver Menschenrechtsverletzungen, Völkermord und Kriegsverbrechen hin zu einer stabilen und friedvollen staatlichen, demokratischen Ordnung und friedlichen Koexistenz von Nachbarstaaten ist ein langer und schwieriger Prozess. Unter dem Oberbegriff „Transitional Justice“ erforschen verschiedene wissenschaftliche Einzeldisziplinen diese Übergänge mit dem Ziel, für zukünftige Situationen optimierte strukturelle Bedingungen anbieten zu können. Die Philipps-Universität Marburg besitzt mit dem Zentrum für Friedens- und Konfliktforschung (CCS) und dem Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse (ICWC) zwei Kompetenzeinheiten auf dem Gebiet der „Transitional Justice“. Während am ICWC vor allem die juristische Aufarbeitung von staatlich unterstützter Makrokriminalität im Vordergrund steht, beschäftigt sich das CCS mit soziologischer Forschung, politikwissenschaftlichen Fragestellungen und religiösen Aspekten von Konflikten und Post-Konflikt-Situationen.

Im Rahmen von Transitional Justice werden am ICWC derzeit drei Projekte verfolgt:

Zuletzt aktualisiert: 27.02.2012 · Kappeler Angela, Fb. 9

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

ICWC, Universitätsstraße 7, D-35032 Marburg
Tel. 06421 28-26895, Fax 06421 28-26894, E-Mail: form@staff.uni-marburg.de

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