Sommersemester 2011
Vorlesung: Vertiefung im Strafprozessrecht
Prof. Dr. Safferling LL.M. (LSE) & Prof. Dr. Dieter Rössner
Dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr
Beginn: ab dem 12.04.2011 bis 12.07.2011
Ort: Savignyhaus, SH 120
Die Veranstaltung knüpft an die Einführung zur StPO an und vertieft ausgewählte wissenschaftlich interessante und praktisch aktuelle Fragen des Strafprozessrechts sowohl in nationaler wie in internationaler Perspektive wie z.B. Verständigung im Strafverfahren, Verfahrensprinzipien, Fehlerquellen, Opferbeteiligung. Die Themenliste wird noch ausgegeben.
Bibliografie: Bock, Kriminologie, 3.Aufl. 2007; Meier, Kriminologie, 4.Aufl. 2007.
Vorlesung: Internationales Strafrecht und Kriminalpolitik, Völkerstrafrecht und Rechtsvergleichung
Prof. Dr. Safferling LL.M. (LSE) & RA Dr. Stefan Kirsch
Dienstags von 16:00 bis 18:00 Uhr
Beginn: ab dem 12.04.2011 bis 12.07.2011
Ort: Savignyhaus, SH 120
Die Vorlesung will in die materiellen und prozessualen Grundlagen des Völkerstrafrechts einführen. Die Entwicklung seit dem Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess mündet in die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag im Juli 2002. Der erste Angeklagte vor dem IStGH, Thomas Lubanga, ist zwar niemand, für den sich die mediale Öffentlichkeit besonders interessiert gezeigt hat; für die Glaubwürdigkeit des IStGH ist er dennoch ein „Test-Fall". Im Rahmen der Vorlesung wird dieser Fall daher eine zentrale Stellung einnehmen. Daneben werden auch spektakulärere Verfahren, etwa gegen Milosevic und Hussein, besprochen.
Bibliografie: Zur Einführung: Safferling, JA 2000, 164; ders., JuS 2001, 735; , ders. Jura Sonderheft Examensklausurenkurs 2004, 56; Kirsch (Hrsg.), Internationale Strafgerichtshöfe, 2005; ders., HuV-I 2008, 66; Safferling/Kirsch, JA 2010, 81; Lehrbücher: Ambos, Internationales Strafrecht, 2. Aufl. 2008; ders., Fälle zum Internationalen Strafrecht, 2010; Satzger, Internationales und Europäisches Strafrecht, 4. Aufl. 2010; Werle, Völkerstrafrecht, 2. Aufl. 2007; Zahar/Sluiter, International Criminal Law, 2008; Safferling, Internationales Strafrecht, 2011.
Englische Sprachkenntnisse sind unbedingt erforderlich. Studierende der Friedens- und Konfliktforschung sind willkommen!
Seminar: Der Völkermord in Ruanda und seine juristische Aufarbeitung
Prof. Dr. Safferling LL.M. (LSE)
In Ruanda wurden im April/Mai 1994 in nur wenigen Wochen mindestens 800.000 Tutsi und gemäßigte Hutu von der Hutu Mehrheit umgebracht. Die Internationale Gemeinschaft sah tatenlos zu und reagierte erst im November 1994 mit der Errichtung eines Ad hoc-Strafgerichtshofs (RStGH) analog zu dem 1993 geschaffenen Jugoslawienstrafgerichtshof. Der RStGH war in der Folge das erste internationale Gericht, das sich intensiv mit der Auslegung des Völkermordtatbestandes beschäftigte und im Jahr 1998 – 40 Jahre nach Verabschiedung der Völkermordkonvention – als erstes internationales Strafgericht eine Verurteilung wegen Völkermordes aussprach. In diesem Seminar wollen wir uns mit dem Völkermord in Ruanda beschäftigen und insbesondere die Arbeit des RStGH, dessen Bedeutung für die Entwicklung des Völkerstrafrechts sowie dessen Verhältnis zu anderen regionalen Streitbeilegungsmechanismen analysieren und – selbstverständlich – das Verfahren gegen O.R. vor dem OLG Frankfurt in Bezug setzen.
Themenbekanntgabe: Mittwoch, 23. Februar 2011 (Internet und Aushang).
Vorbesprechung und Themenvergabe: Mittwoch, 2. März 2011 um 11 Uhr.
Spätere Themenvergabe: ab Donnerstag, 3. März 2011, Savignyhaus, Raum SH 323 bei Frau Farthofer nach individueller Vereinbarung.
Abgabe nach sechswöchiger Bearbeitungsfrist für
Schwerpunktarbeiten,
Ansonsten bis 31. Mai 2011 im Sekretariat von Prof. Safferling, SH
306.
Das Seminar ist den Schwerpunktbereichen 5 (Völker- und Europarecht) und 6 (Nationale und internationale Strafrechtspflege) zugeordnet. Mit der Themenvergabe müssen sich die Teilnehmenden entscheiden, ob sie die Seminararbeit als wissenschaftliche Hausarbeit im Sinne der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung werten lassen möchten. Studierende, die sich für den Schwerpunktbereich verbindlich anmelden, haben Vorrang.
Forschungsseminar: Restorative Justice in
Post-Konfliktgesellschaften
Dr. Wolfgang Form
Montag von 14°° bis 18.°° Uhr (regelmäßig alle zwei Wochen)
Beginn: 11. April 2011
2. Sitzung: 02. Mai 2011
Ort: Zentrum für Konfliktforschung, Besprechungsraum Ketzerbach 11
Vorbesprechung am Montag, den 7. Februar
2011
Ort: Forschungs- und Dokumentationszentrum
Kriegsverbrecherprozesse
Universitätsstraße 7 (Landgrafenhaus) – Raum +3 0150
Für Rückfragen: form@staff.uni-marburg.de
Der Begriff RestorativeJustice (RJ) zieht sich seit Jahrzehnten wie ein Roter Faden durch die Diskussionen um alternative Modelle außergerichtlicher Konfliktlösungen. Zunächst vornehmlich im kriminologischen Bereich evident, wird RJ Heute zunehmend auch im Zusammenhang von Makroverbrechen thematisiert – insbesondere in Transitionszeiträumen und als Element von Transitional Justice (TJ). RJ kommt aus dem englischsprachigen Raum und lässt sich nicht direkt übersetzen. Am ehesten passt wohl „wiedergutmachende Gerechtigkeit/Justiz“. Damit wird man aber der gesamte Bandbreite möglicher Wirkungsformen nicht gerecht. Abgeleitet vom Englischen „to restore“ soll etwas Beschädigtes wieder in den „ursprünglichen“ Zustand versetzt werden. Maßgeblich ist, dass eine inkriminierte Handlung nicht nur das Opfer, sondern auch die Gesellschaft – oder das Menschsein an sich – beeinträchtigt hat. Die Interessen der Opfer (oder Opfergemeinschaften) stehen im Fordergrund, nicht primär die Verletzung eines Straftatbestands / einer juristisch-moralischen determinierten Norm. Einer Straftat – in unserem Fall handelt es sich ausnahmslos um Massenverbrechen (Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Genozide) – folgt gemäß dem Konzept RJ die Notwendigkeit, Wege/Mechanismen zu etablieren, deren Ziel es ist, einen Zustand ohne Schädigung wiederherzustellen. Der Diskussion ob RJ als eine wirksame Maßnahme der Konfliktbearbeitung in Transitionsprozessen angesehen werden kann oder in welchen Post-Konfliktkonstellation dies der Fall sein könnte / ist, wird im Forschungsseminar breiten Raum eingeräumt werden.
Das Seminar geht über 2 Semester. Im ersten Teil (SoSe 2010) werden wir uns vornehmlich mit der Theorie und der Geschichte von RJ befassen und Fragestellungen bzw. Themenschwerpunkte für die Forschungsseminararbeit im WS (2011/2012) entwickeln. Im 2. Teil des Forschungsseminars werden Einzelthemen intensiv behandelt.
Einführende Literatur zum Thema
- Braithwaite, John: Restorative Justice and Therapeutic Jurisprudence. Criminal Law Bulletin 2002, S. 244-262. Link
- Strang, Heather: Repair or Revenge: Victims and Restorative Justice. Oxford 2004 (Exemplar kann im ICWC eingesehen werden)
- Resolution 37. News from Restorative Justice Consortium. Herbst 2010. Link
- Tiemessen, Alana Erin: Alfer Arusha: Gacaca Justice in Post-Genocide Rwanda. African Studies Quarterly, vol. 8 issue 1, fall 2004, S. 57 – 76. Link
- Zehr, Howard (2010): Fairsöhnt: Restaurative Gerechtigkeit - wie Opfer und Täter heil werden. Schwarzenfeld (UB Marburg V 2010/1654). Ist aber auch nicht teuer: 12,90 €
Interessante Anregungen finden Sie hier
Wintersemester 2010/2011
Forschungsseminar: Transitional Justice - Wiedergutmachung – Reparation – Restitution
Dr. Wolfgang
Form,
Dr. Kerstin v. Lingen
Freitag von 10°° 12°° und 14.°° - 16.°°
Beginn: 22. Oktober 2010
Ort: Zentrum
für Konfliktforschung, Besprechungsraum Ketzerbach 11
Vorbesprechung am Dienstag, den 6. Juli
Ort: Forschungs- und
Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse
Universitätsstraße 7 (Landgrafenhaus) – Raum 341
Zeit: 11.°° c.t.
Für Rückfragen: form@staff.uni-marburg.de
Transitionen sind ein wichtigen Feld der politischen
Auseinandersetzung, insbesondere seit der Umgang mit der Vergangenheit
in den 90er Jahren zunehmend zu einem Gradmesser für politische
Zuverlässigkeit und internationale Partnerschaftsfähigkeit avanciert
ist. Forderungen nach Wiedergutmachung/Reparationen/Entschädigung
sollen zum einen materiellen Ausgleich für erlittenes Leid schaffen,
zum anderen jedoch auch langfristig das Gleichgewicht zwischen Tätern
und Opfern wieder herstellen, indem den Opfern, z.B. durch öffentliche
Entschuldigung oder Errichtung eines Mahnmals (immaterielle, moralische
Entschädigung), ein Platz im kollektiven Gedächtnis zurückgegeben wird.
Dem Umgang mit der Vergangenheit –„Vergangenheitspolitik“, oder
politics of memory – kommt daher inzwischen große Bedeutung
zu, und eine wichtige Facette des Umgangs bildet der öffentliche Umgang
mit den Opfern.
Im Seminar soll es darum gehen, Aufarbeitungsstrategien und die Praxis
unter anderem der Wiedergutmachung nach 1945 zu betrachten und darauf
aufbauend die Umbrüche in der Opferentschädigung nach dem Ende des
Kalten Krieges zu analysieren. Standen in den Jahrzehnten nach 1945 vor
allem die strafrechtliche Aufarbeitung der Verbrechen im Vordergrund,
so hat sich die Handlungsbereitschaft nach dem Ende des Kalten Krieges
zunehmend weg von Ahndung und hin zu einem Ausgleich zwischen Tätern
und Opfern verlagert. Auch die Art der Forderungen haben sich nach
weltweit verändert: sie werden mithilfe moderner Medien in kürzester
Zeit verbreitet und bauen dadurch politischen, juristischen und
moralischen Handlungsdruck auf, der direkt nach den Verbrechen nicht
erreicht werden konnte. Auslöser später Entschädigungsforderungen sind,
neben vorbeugenden Maßnahmen im Zuge von juristischen Maßnahmen
(Massenklagen z.B.), u.a. die Anerkennung bisher vergessener
Opfergruppen – nicht selten auch aus der Generation der Enkel –, sowie
Forderungen von Bürgerbewegungen oder NGOs im Anschluss an mehrere
Krisenabfolgen (Kambodscha z.B.). Durch diese „Stellvertreterschaft“
verlässt der Diskurs die Täter-Opfer Ebene und gelangt auf die
vergangenheitspolitische Ebene, in der Opferansprüche weniger aus
ethischen, sondern auch aus strategisch-politischen Erwägungen heraus
befriedigt werden. Diskutiert wird inzwischen, ob sich daraus eine neue
internationale Moral der Wiedergutmachung/Reparation ableiten
lässt.
Vorbereitende Literatur:
- Constantin Goschler: Schuld und Schulden. Die Politik der Wiedergutmachung für NS Verfolgte seit 1945, Göttingen 2005.
- Constantin Goschler: José Brunner, Norbert Frei: Die Praxis der Wiedergutmachung, Geschichte, Erfahrung und Wirkung in Deutschland und Israel, Göttingen 2009.
- Elazar Barkan: Völker klagen an. Eine neue internationale Moral, Düsseldorf 2002
- Jon Elster: Die Akten schließen. Nach dem Ende von Diktaturen, Frankfurt 2005 (Ausgabe Bundeszentrale für Politische Bildung, Band 520)
Vorlesung: Einführung in das Völkerstrafrecht für Friedens- und Konfliktforscher
Prof. Dr. Christoph SafferlingBeginn: 26.10.2010 (Dienstag), wöchentlich,
8 Termine (bis einschließlich 14.12.2010)
Ort: Landgrafenhaus, Universitätsstr. 7, Raum +2 0010
(alte Raumbezeichnung: LH 209), 16-18 Uhr c.t.
Für Rückfragen: lars.buengener@staff.Uni-Marburg.de
Der Kurs bietet in acht Unterrichtseinheiten eine Einführung in das Völkerstrafrecht für Studierende der Friedens- und Konfliktforschung sowie sonstige Interessierte aller Fachrichtungen ohne spezifische juristische Vorkenntnisse. Vermittelt werden Kenntnisse der Geschichte der nationalen und internationalen Durchsetzung von Völkerstrafrecht sowie der nichtjustiziellen Alternativen, sowie Grundkenntnisse des materiellen und prozessualen modernen Völkerstrafrechts am Beispiel des Internationalen Strafgerichtshofs und des ihm zugrundeliegenden Römischen Statuts, inklusive einer Darstellung der Kernverbrechen. Zum Abschluss des Kurses wird ein Planspiel zu einem fiktiven Fall mit völker- und völkerstrafrechtlicher Problematik angeboten. Mit der Teilnahme können drei (3) ECTS-Punkte erworben werden.
Wintersemester 2009/2010
Forschungsseminar: Genozide im 20. Jahrhundert
Dr. Wolfgang
Form, Dr. Kerstin v. Lingen
Do. von 1000 bis 1200 und von 1400 bis
1600 Uhr
Ort: Landgrafenhaus Raum LH 341 (Universitätsstraße 7, 3. Stock)
Sitzungen:
1. 22. Oktober 2009 - Einführung
2. 05. November 2009 - Armenier
3. 19. November 2009 - Holocaust
4. 26. November 2009 - Balkan
5. 10. Dezember 2009 - Ruanda
6. 17. Dezember 2009 - Kambodscha
7. 14. Januar 2010
8. 21. bis 23. Januar 2010 (Blockseminar - Ort und genaue
Zeiten werden noch durchgegeben)
9. 4. Februar 2010 - Schlußbesprechung
Ziel und Inhalt:
Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges sprach die Weltöffentlichkeit noch nicht von Genozid. Der aus Polen stammende Jurist Rafael Lemkin brachte den Begriff vor dem Hintergrund des Völkermords an den Armeniern und vor allem der Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden nach 1945 in die internationale Diskussion ein.
Im Forschungsseminar sollen zum einen Fallbeispiele für Völkermordverbrechen im 20. Jahrhundert und ihre Strafverfolgung behandelt, und andererseits eine normative sowie theoretische Annäherung an den Begriff Genozid vorgenommen werden. Die modulare Struktur ergibt sich in erster Linie aus dem angewandten historischen Fokus und den Fragen der Aufarbeitung von Humanitätsverbrechen im nationalen und transnationalen Kontext: die Themen sind so gewählt, dass verschiedene Ausprägungsformen von Genozid diskutiert werden können (z.B. rassisch, ethnisch, religiös, sexuelle Versklavung von Frauen). Seminarbegleitend sollen ausgesuchte theoretische Aspekte intensiv bearbeitet werden. Jedes Modul beinhaltet neben den Formen und der Strafverfolgung des Genozids auch eine erinnerungspolitische Themenstellung, in der der Frage nachgegangen werden soll, in welcher Form eine angemessene Erinnerung an Genozid manifest wird. Besonderer Fokus wird hier auf die Gedenkkultur zum Holocaust in Polen gelegt werden, da eine Studienfahrt im Anschluss an das Seminar geplant ist.
Einführung in das Völkerstrafrecht für Friedens- und Konfliktforscher
Im Wintersemester 2009/2010 findet eine Einführungsveranstaltung in das Völkerstrafrecht für Friedens- und Konfliktforscher statt. Sie ist als Vorbereitung für die im Sommersemester 2010 stattfindende Völkerstrafrechtsvorlesung bei Prof. Dr. Safferling gedacht und soll Studentinnen und Studenten der Friedens- und Konfliktforschung einen ersten Zugang zur Systematik des Völkerstrafrechts ermöglichen. Die auf sieben Termine angesetzte Einführung wird von Prof. Dr. Safferling sowie Lehrstuhlmitarbeitern gehalten.
Sommersemester 2009
Sonderveranstaltung - Kolloquium
Does Torture have a future? The status of Human Rights in the "War against Terror".
Prof. Dr. Michael
Bryant, Dr. Wolfgang
Form
Donnerstag, den 18. Juni 2009
9°° Uhr bis 12°° Uhr
Ort: Seminarraum im Landgrafenschloss
May we torture prisoners in order to protect the country?
This may be the most important legal and ethical question facing the United States today. The answer to the question may determine the enforceability of international treaties, human rights, and the rule of law for generations to come.
This seminar explores the U. S American policies of “enhanced interrogation” of prisoners detained in former President Bush’s “global war on terror”—policies justified, from their onset and to the present day, with the argument that they were necessary to defend the USA from terrorist attack. At the heart of this program was a core of interrogation techniques characterized by the International Red Cross as torture: beatings, waterboarding, sleep deprivation, starvation, prolonged standing, and diverse techniques of humiliation and degradation, carried out in US detention facilities like Guantanamo Bay, Abu Ghraib, Bagram Air Base, and numerous “black sites” operated by the Central Intelligence Agency. Our purpose in the seminar is to consider whether allegations of national emergency justify suspending national and international prohibitions on torture, abuse, indefinite detention, and other forms of degrading or inhumane treatment of prisoners. Additionally, we will examine how US policies have changed under President Barack Obama, and what longterm implications America’s torture program might have for the USA and the world.
“No sacrifice is too great for our democracy, least of all the temporary sacrifice of democracy itself.” Walter Benjamin
Bitte melden Sie sich unter form(at)staff.uni-marburg.de an. Ein ausführlicher Reader wird bis zum 10. Juni 2009 versandt bzw. wird auf ILIAS bereit gestellt werden.
Vorlesung: Völkerstrafrecht
von Prof. Dr. Christoph Safferling, LL.M. und Dr. Stefan Kirsch
Weitere Materialien finden Sie hier.
Seminar: Militärjustiz
von Prof. Dr. Christoph Safferling, LL.M. und Dr. Albrecht Kirschner
Seminar: Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden allgemein als staatlich angeordnete oder geduldete Verbrechen gegen Menschen aus politischen, religiösen oder rassistischen Gründen. Der Menschenrechtschutz kennt viele furchtbare Delikte: Folter, Verschwindenlassen, Sklavenarbeit, Apartheid oder Zwangsprostitution. Sicherlich steht das Verbrechen des Genozids an der Spitze dieser „Greultatenpyramide“. Im Verlauf des Seminars wird es voranging darum gehen, die Diskussionslinien um Verbrechen gegen die Menschlichkeit seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts bis heute nachzuzeichnen. Insbesondere der Abgrenzung zum Völkermord wird anhand aktueller Entscheidungen der Kriegsverbrechertribunale Raum eingeräumt.
Literatur:
Ahlbrecht, Heiko: Geschichte der völkerrechtlichen Strafgerichtsbarkeit im 20. Jhd., Baden-Baden 1999
Hankel, Gerd/ Stuby, Gerhard (Hrsg.): Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen: Zum Völkerstrafrecht 50 Jahre nach den Nürnberger Prozessen. Hamburg 1995
Wette, Wolfram/ Manfred Messerschmidt (Hg): Kriegsverbrechen im 20. Jahrhundert. Darmstadt 2001
William A. Schabas: Genozid im Völkerrecht, Hamburg 2003
Wintersemester 2008/2009
Transitional Justice - Ahndung, Erinnerung und Versöhnung in Postkonfliktgesellschaften
Dr. Wolfgang Form, Dr. Kerstin v. Lingen
Ziel und Inhalt:
Das Vertrauen in eine sich neu entwickelnde oder bereits bestehende
politische Ordnung hängt stark vom Umgang mit dem historischen
Geschehen ab, besonders bezüglich der Opfer des überwundenen Regimes
und ihren Angehörigen. Abrechnung, Erinnerung und Versöhnung formen
dabei ein Spannungsfeld, das die weitere Entwicklung einer Gesellschaft
nach kriegerischen Auseinandersetzungen oder gesellschaftlichen
Konflikten determiniert.
„Abrechnung“ bedeutet dabei nicht nur die primär sichtbare strafrechtliche Ebene einer Aufarbeitung von Unrecht vor Gericht, sondern wirkt vor allem im Innern der Konfliktgesellschaft, ist also ganz entscheidend für den Übergang („transition“) und die Transformation der Gesellschaft in die Postkonflikt-Phase. Die Bewertung der Rolle einzelner Gruppen während der Diktatur oder Besatzungszeit ist Maßstab der Säuberung oder Abrechnungsmaßnahmen. Die Erinnerung an und damit die Bewertung der Rolle einzelner Gruppen während der Diktatur oder Besatzungszeit dient gemeinhin als Maßstab für Säuberung oder Abrechnungsmaßnahmen nach Konflikten.
Die Wissenschaft hat dazu in den letzten Jahren unter dem Begriff „transitional Justice“ einige interdisziplinäre Ansätze geliefert. Zum einen geht es dabei um strafrechtliche Aufarbeitung und damit Konsolidierung des Nachkriegs-Regierungssystems, zum andern um die gesellschaftliche Debatte zur Stabilisierung der gesellschaftlichen Strukturen, und zum dritten um Wiedergutmachung durch individuelle oder nationale Versöhnung. Ziel von Transitional Justice Prozessen ist die Friedenssicherung.
Zur Einführung:
Ruti G. Teitel: Transitional Justice, Oxford 2000
Natascha Zupan und Sylvia Servaes: Transitional
Justice FriEnt-Leitfaden
Buckley-Zistel, Susanne:
Transitional Justice
Sommersemester 2008
Vorlesung: Internationales Strafrecht und
Kriminalpolitik, Völkerstrafrecht und Rechtsvergleichung
Prof. Dr. Christoph
Safferling, LL.M.
Ziel und Inhalt:
Die Vorlesung will in die materiellen und prozessualen Grundlagen des
Völkerstrafrechts einführen. Die Entwicklung seit dem Nürnberger
Hauptkriegsverbrecherprozess mündet in die Einrichtung des
Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag im Juli 2002. Der erste
Angeklagte vor dem IStGH, Thomas Lubanga, ist zwar niemand, für den
sich die mediale Öffentlichkeit interessiert gezeigt hat; für die
Glaubwürdigkeit des IStGH ist er dennoch ein „Test-Fall“. Im Rahmen der
Vorlesung wird dieser Fall daher eine zentrale Stellung einnehmen.
Daneben werden auch spektakulärere Verfahren, etwa gegen Milosevic und
Hussein, besprochen.
Bibliographie:
Zur Einführung: Safferling, JA 2000, 164; ders., JuS 2001, 735; Jura Sonderheft Examensklausurenkurs 2004, 56.
Lehrbücher: Ambos, Internationales Strafrecht, 2006; Satzger, Europäisches und Internationales Strafrecht, 2. Aufl. 2007.
Weitere Materialien finden Sie hier.
Seminar: Die Nürnberger Nachfolgeprozesse
Prof. Michael Bryant, Dr. Wolfgang Form, Prof. Dr. Christoph Safferling, LL.M.
Ziel und Inhalt:
Wenige Monate nach dem Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess fanden
zwischen dem 9. Dezember 1946 und dem 29. Oktober 1948 zwölf
US-amerikanische Militärtribunale gegen 39 Ärzte und Juristen, 56
Mitglieder von SS und Polizei, 42 Industrielle, 26 führende Militärs
und 22 Minister und hohe Regierungsvertreter statt. Sie sind unter dem
Namen Nürnberger Nachfolgeprozesse bekannt geworden. Das Seminar
beschäftigt sich mit deren Vorgeschichte, den politischen
Implikationen, den Rechtsgrundlagen und diesbezüglichen Problematiken,
der Durchführung und der Strafverbüßung der Verurteilten. Die Verfahren
selbst vermitteln ein vielschichtiges Bild von deutschen
Funktionseliten, vielleicht mehr noch als der
Hauptkriegsverbrecherprozess selbst. Die Lehrveranstaltung wird in
Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Michael S. Bryant, Bryant University
Smithfield, Rhode Island durchgeführt und ist zweisprachig ausgelegt
(deutsch/englisch).
Materialien:
Bibliographie:
Gerd Hankel, Gerhard Stuby (Hg): Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen: Zum Völkerstrafrecht 50 Jahre nach den Nürnberger Prozessen. Hamburg 1995.
Peter Heigl: Nürnberger Prozesse, Nürnberg 2001.
Heribert Ostendorf: Die widersprüchlichen- Auswirkungen der Nürnberger Prozesse auf die westdeutsche Justiz, in: G. Hankel, G. Stuby: Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen. Zum Völkerstrafrecht 50 Jahre nach den Nürnberger Prozessen. Hamburg 1995, S. 73 – 97.
Roman Rudenko: Die Nürnberger Prozesse – dreißig Jahre danach, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 21 (1976), S. 191 – 201.
Telford Taylor: Die Nürnberger Prozesse. Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger Sicht. München 1994.
Gerd Ueberschär: (Hg): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten, 1942-1952, Frankfurt/M 1999.
Wintersemester 2007/2008
Seminar: Die Kategorie Geschlecht bei der justiziellen Ahndung von Kriegs- und Humanitätsverbrechen
Dr. Wolfgang
Form, Dr. Claudia
Kuretsidis-Haider
Donnerstag, 18.10.2007, 1100 bis1300 und
1400 bis 1600 Uhr
Forschungs- und Dokumentationszentrum für
Kriegsverbrecherprozesse
Landgrafenhaus (Universitätsstraße 7) Raum LH 341
Über Jahrhunderte hinweg war sexualisierte und andere Gewalt gegen
Frauen in Kriegszeiten kein Thema. Mit der Ahndung der Kriegsgräuel des
2. Weltkrieges begann ein Umdenken in dieser Frage. Mittlerweile ist
Vergewaltigung als Kriegsverbrechen sowie als Verbrechen gegen die
Menschlichkeit festgelegt. 2001 fand in Den Haag der erste Prozess
statt, der sich ausschließlich mit Vergewaltigungen und sexueller
Gewalt im Krieg befasste. Den positiven Entwicklungen im
Völkerstrafrecht auf der einen Seite steht die schwierige Situation
vieler weiblicher Opfer, als Zeuginnen vor Gericht aufzutreten und über
traumatische Erfahrungen neuerlich sprechen zu müssen gegenüber. Ein
Problem, das generell bei Makroverbrechen evident ist. Gewalt
gegen
Frauen im Zuge bewaffneter Konflikte ist geschlechterspezifisch
begründet und vergegenwärtigt nicht nur Diskriminierung von Frauen in
Friedenszeiten, sondern manifestiert vielmehr ihre Ungleichbehandlung
in extremer Form. Im Verlauf des Forschungsseminars werden historische
wie aktuelle Fragestellungen (restriktive wie progressive) zur
Kategorie Geschlecht bei der Ahndung von Kriegs- und
Humanitätsverbrechen diskutieren.Darin eingebunden ist nicht nur
sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder, sondern auch gegen Männer und
ihr gesellschaftlicher Diskurs in Nachkriegszeiten.
Ging die Frauenforschung bis Mitte der 1980er Jahre von einer
grundsätzlichen Differenz der Geschlechter aus und baute darauf die
These des generellen Opferstatus der Frau in kriegerischen
Auseinandersetzungen auf, so wurde dieser in einer zweiten Phase die
These entgegengestellt, dass Frauen als Täterinnen an Aufbau und Erhalt
von patriarchalen Strukturen und Unterdrückungsmechanismen beteiligt
sind. Die Frauenforschung fokussierte diese Debatte vor allem auf die
Rolle der Frau im Nationalsozialismus. Mittlerweile wird bereits eine
differenzierte Darstellung der Rollen von Frauen in der NS-Zeit
diskutiert und lässt sich anhand ausgewählter Nachkriegsprozesse zu
bestimmten Tatkomplexen analysieren. Ziel der Lehrveranstaltung
ist es auch, ein sublimes Bild von Handlungsspielräumen von Frauen
während und nach kriegerischen Auseinandersetzungen zu entwerfen. Dazu
zählen in Zeiten entgrenzter staatlicher Gewalt und gefördert von
rassistisch geprägten Alltagsstrukturen das stückweise Auflösen
geschlechterspezifischer Verfolgungsstrukturen auf der einen Seite und
das Ein-brechen in Täterrollen durch Frauen auf der anderen Seite.
Informationen zum
Seminar
Themenliste mit
bisherigem Stand der BearbeiterInnen (Stand 08.11.2007)
Termine:
18.10.2007 - Einführung
01.11.2007
22.11.2007
13.12.2007
17.01.2008
24. bis 25.01.2008 Blockveranstaltung
07.02.2008 Schlussbesprechung
Seminar zum Völkerstrafrecht
Prof. Dr. Christoph
Safferling, LL.M., Prof. Herbert Landau
Blockseminar, 06.02.2008 - 08.02.2008 in Den Haag
Weitere Materialien finden Sie
hier.
Kolloquium zum Völkerstrafrecht
Donnerstag 1800 bis 2000
Uhr
Forschungs- und Dokumentationszentrum für
Kriegsverbrecherprozesse
Landgrafenhaus (Universitätsstraße 7), Raum LH 341
Das Kolloquium versteht sich als informelles Forum für aktuelle
Entwicklungen am Jugoslawientribunal, am Internationalen
Strafgerichtshof und an anderen internationalen Strafgerichtshöfen
stattfinden. Das Forum soll sowohl die Möglichkeit bieten, sich über
Internationales Strafrecht zu informieren, aber auch Raum zur
Diskussion und Analyse bieten. Eingeladen sind alle, die an aktuellen
Themen des Völkerstrafrechts interessiert sind, insbesondere
Studierende der Rechtswissenschaften
(Schwerpunktbereich internationale Strafrechtspflege), der Geschichte,
der Politikwissenschaften und der Friedens- und Konfliktforschung.
Termine:
18.10.2007 - Einführung: Der ICC
08.11.2007 - Kriegsverbrechen, insb. das Verbot von
Kindersoldaten
Materialien:
Rome Statute of the
International Criminal Court
ICC, Lubanga Arrest
Warrant
ICC, Lubanga
Confirmation of Charges, S. 82 - 101
ICC, Lubanga
Charges
22.11.2007 - Völkerstrafprozessrecht: Die Stellung des Verteidigers
(ein Abend mit RA Stefan Kirsch)
29.11.2007 - Vergewaltigung als völkerrechtliche Straftat
Materialien:
ICTY, Prosecutor v.
Delalic, A. Ch., §§ 488 - 499; S. 500 - 508
ICTY, Prosecutor v.
Kuranac et al. (Foca), A. Ch., §§ 125 - 133
20.12.2007 - Völkerstrafprozessrecht: Die Vorverfahrensabteilung am
ICC
Materialien:
ICC, Lubanga
Confirmation of Charges, S. 51 - 56
17.01.2008 - Der Vorsatzbegriff im Völkerstrafrecht
Materialien:
ICC, Lubanga
Confirmation of Charges, S. 102 - 157
ICTY, Prosecutor v.
Blaskic, A. Ch., §§ 27, 34 ff.
31.01.2008 - Völkerstrafprozessrecht: Kooperationsprobleme des ICC im
Vergleich zum ICTY
Materialien:
ICC, Prosecutor v.
Lubanga, A. Ch., OA7, §§ 78 - 140
ICTY, Prosecutor v.
Zelenovic


