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Sommersemester 2012

Vorlesung: Die Geschichte des Völkerstrafrechts

Prof. Dr. Eckart Conze & Prof. Dr. Safferling LL.M. (LSE)

Donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr

Ort: HG 113

Die Vorlesung beleuchtet die Entwicklung des Völkerstrafrechts aus historischer und rechtswissenschaftlicher Sicht, wendet sich also an Studierende der Rechtswissenschaft und der Geschichte, aber auch an Studierende anderer Disziplinen mit einem Interesse an der rechtlichen Dimension internationaler Beziehungen. Mit der Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (1998/2002) hat die Entwicklung des Völkerstrafrechts an der Schwelle zur Gegenwart ein neues Stadium erreicht. Der Weg von den ersten Bemühungen, Kriegsverbrechen zu sanktionieren, im 19. Jahrhundert, bis hin zu einer internationalen Strafrechtsordnung (zur Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen den Frieden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit) am Beginn des 21. Jahrhunderts war jedoch alles andere als geradlinig. Erfolge und Rückschritte wechselten sich ab, und immer wieder zeigte sich der bestimmende Einfluss der internationalen Politik auf diesen Prozess. Vor diesem Hintergrund wird die Vorlesung die Etappen der Entwicklung des Völkerstrafrechts beleuchten und sie geschichtswissenschaftlich und juristisch einordnen.

Den Terminplan zur Veranstaltung finden Sie hier.

 

Forschungsseminar:

War – Gender – Justice. Die Ahnung von Verbrechen an Frauen in bewaffneten Konflikten

Dr. Wolfgang Form

Dr. Claudia Kuretsidis-Haider (Wien)

Montag von 10°° bis 14.°° Uhr

Beginn:         16. April 2012

Ort:              Phil Fak Raum 03B07

 

Über Jahrhunderte hinweg war die Ahndung von sexueller und sexualisierter Gewalt gegen Frauen in bewaffneten Konflikten kaum ein Thema. Mit der Verfolgung der Kriegsgräuel des Ersten und vor allem des Zweiten Weltkrieges begann ein Umdenken in dieser Frage. Mittlerweile ist Vergewaltigung als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder genozidaler Akt im Völkerstrafrecht verankert.

2001 fand in Den Haag der erste Prozess statt, der sich ausschließlich mit Vergewaltigungen und sexueller Gewalt im Krieg befasste. Den positiven Entwicklungen im Völkerstrafrecht auf der einen Seite steht die schwierige Situation vieler weiblicher Opfer, als Zeuginnen vor Gericht aufzutreten und über traumatische Erfahrungen neuerlich sprechen zu müssen gegenüber. Ein Problem, das generell bei Makroverbrechen evident ist. Gewalt gegen Frauen im Zuge bewaffneter Konflikte ist geschlechterspezifisch begründet und vergegenwärtigt nicht nur Diskriminierung von Frauen in Friedenszeiten, sondern manifestiert vielmehr ihre Ungleichbehandlung in extremer Form. Im Verlauf des Forschungsseminars werden historische wie aktuelle Fragestellungen (restriktive wie progressive) zur Kategorie Geschlecht bei der Ahndung von Kriegs- und Humanitätsverbrechen diskutiert.

Das Forschungsseminar ist modular aufgebaut und wird über zwei Semester angeboten. Im Sommersemester sollen theoretische und praktische Grundlagen besprochen und Ideen für die Forschungsarbeit entwickelt werden. Dabei geht es vornehmlich um die historische Entwicklung und Rezeption von Ahndungsmodellen von Massenverbrechen gegenüber Frauen in bewaffneten Konflikten. Konzeptionell wird im Sommersemester der Schwerpunkt auf Gruppenarbeiten liegen. In jeder Doppelstunde werden z.B. Texte gemeinsam besprochen. Im zweiten Modul (Wintersemester 2012/13) verlagert sich die Arbeit auf Einzelstudien zu ausgewählten Themen (Forschungsarbeiten). Es besteht auch die Möglichkeit, die Forschungsarbeit mit Aspekten des Pflichtpraktikums zu verbinden (soweit sich Anknüpfungspunkte zum Seminarthema klar ersehen lassen).

 


Literatur zum einlesen:

Ambos, Kai: Sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten und Völkerstrafrecht, in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_5_561.pdf

Beck, Birgit: Massenvergewaltigungen als Kriegsverbrechen. Zur Entwicklung des Völkerrechts, in Wette, Wolfram/ Ueberschär, Gerd R. (Hrsg.): Kriegsverbrechen im 20. Jahrhundert, Darmstadt 2001, S. 406-418

Bergsmo, Morten: International Sex Crimes as a Criminal Justice Theme, in: FICHL Policy Brief Series No. 4 (2011) http://www.fichl.org/fileadmin/fichl/documents/FICHL_Policy_Brief_Series/FICHL_PB4.pdf

Burkhardt, Sven: Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit: sexualisierte Gewalt, Makrokriminalität und Völkerstrafrecht, Münster 2005. (Juristisches Seminar, XV 9809)

Mühlhäuser, Regina: Sexuelle Gewalt als Kriegsverbrechen: eine Herausforderung für die Internationale Strafgerichtsbarkeit, in: Mittelweg 36 Nr. 2 April/Mai 2004, S. 33-48.


 

Seminar: Zehn Jahre Internationaler Strafgerichtshof

Prof. Dr. Safferling LL.M. (LSE)

Am 1. Juli 2002 wurde der Internationale Strafgerichtshof auf der Grundlage des Römischen Statuts vom 17. Juli 1998 aus der Taufe gehoben. Das Gericht hat sein erstes Jahrzehnt genutzt, um erste Gehversuche zu unternehmen. Bislang ist kein Verfahren in 1. Instanz zum Abschluss geführt worden, sieben Situationen werden bearbeitet, aber nicht in allen gelingt es tatsächlich strafverfolgend tätig zu werden. Nach zehn Jahren muss eine erste Bilanz gezogen werden, ob die Institution den Anforderungen der Präambel des Römischen Statuts gerecht wird. Dabei gilt es die Verfahrensordnung, die dort tätigen Personen und die einzelnen Fälle und Situationen kritisch unter die Lupe zu nehmen.

Themenbekanntgabe: Mittwoch, 15. Februar 2012 (Internet und Aushang).


Vorbesprechung und Themenvergabe: Mittwoch, 22. Februar 2012 um 16 Uhr im SH 312.
Spätere Themenvergabe: ab Donnerstag, 23. Februar 2012, Savignyhaus, Raum SH 323 bei Frau Farthofer nach individueller Vereinbarung.


Abgabe nach sechswöchiger Bearbeitungsfrist für Schwerpunktarbeiten,
Ansonsten bis 14. Mai 2012 im Sekretariat von Prof. Safferling, SH 306.

Das Seminar ist den Schwerpunktbereichen 5 (Völker- und Europarecht) und 6 (Nationale und internationale Strafrechtspflege) zugeordnet. Mit der Themenvergabe müssen sich die Teilnehmenden entscheiden, ob sie die Seminararbeit als wissenschaftliche Hausarbeit im Sinne der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung werten lassen möchten. Studierende, die sich für den Schwerpunktbereich verbindlich anmelden, haben Vorrang.

 

Wintersemester 2011/2012

 

Seminar: Menschenrechtsschutz in Europa

Prof. Dr. Monika Böhm

Prof. Herbert Landau

Prof. Dr. Safferling LL.M. (LSE)


Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist der erfolgreichste Menschenrechtspakt weltweit. Mit 47 Mitgliedstaaten reicht ihr Anwendungsbereich weit über die geographischen Grenzen Europas hinaus. Überwacht wird die Einhaltung der Konvention durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht in Straßburg (EGMR).

Dieses System europäischen Menschenrechtsschutzes steht naturgemäß in Konkurrenz zum Grundrechtsschutz durch die deutschen Gerichte und das Bundesverfassungsgericht. In mehreren spektakulären Fällen ist in den letzten Jahren Deutschland immer wieder in Konflikt mit dem EGMR geraten. Die Reichweite der Religionsfreiheit in Bezug auf das Tragen eines Kopftuchs, Verurteilungen wegen überlanger Verfahrensdauer, wegen unmenschlicher Behandlung in den Fällen Jalloh und Gaefgen sind ebenso zu verzeichnen wie die massive Kritik des EGMR am System der deutschen Sicherungsverwahrung im Fall M.

Im Rahmen des Seminars sollen einige wichtige Einzelfälle intensiv analysiert und ausgewertet werden. Darüber hinaus sind auch methodische Fragen der Konventionsauslegung ebenso wie der Verschränkung mit dem deutschen Rechtssystem zu erörtern.

 

Seminarplanung: Das Seminar wird als Blockveranstaltung in Karlsruhe mit Besuch des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs voraussichtlich im Februar 2012 abgehalten. Der Abschluss bildet eine Fahrt nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

 

Themenbekanntgabe: Dienstag, 20. Juli 2011 (Internet und Aushang).

Vorbesprechung und Themenvergabe: Am Mittwoch, 27. Juli 2011, 14 c.t. Uhr Savignyhaus, Raum SH 312 bzw. zu einem späteren Zeitpunkt nach individueller Vereinbarung.

Abgabe nach sechswöchiger Bearbeitungsfrist für Schwerpunktarbeiten, Ansonsten bis 14. Januar 2012 in den jeweiligen Sekretariaten von Prof. Böhm (SH 403), oder Prof. Safferling (SH 306).

Das Seminar ist den Schwerpunktbereichen 4 (Staat und Wirtschaft), 5 (Völker- und Europarecht) und 6 (Nationale und internationale Strafrechtspflege) zugeordnet. Mit der Themenvergabe müssen sich die Teilnehmenden entscheiden, ob sie die Seminararbeit als wissenschaftliche Hausarbeit im Sinne der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung werten lassen möchten.

Probereferate sind nicht nur möglich, sondern auch erwünscht!


Vorlesung: Strafprozessrecht

Prof. Dr. Safferling LL.M. (LSE)

Freitags von 8:00 bis 10:00 Uhr

Ort: Landgrafenhaus, LH 102

 

Die Vorlesung dient der Einführung in Strafverfahrensrecht, soweit es zum Examenspflichtfach gehört. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen deshalb die Verfahrensgrundsätze, die Verfahrensbeteiligten sowie in Grundzügen der Gang des Strafverfahrens, die gerichtliche Zuständigkeit, der Instanzenzug, Zwangsmittel und Rechtskraft.

Durch den gemeinsamen Besuch einer gerichtlichen Hauptverhandlung soll den Studierenden die Relevanz strafprozessualer Fragen vermittelt werden.

Bibliografie: Beulke, Strafprozessrecht, 11. Aufl. 2010; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009; Kühne, Strafprozesssrecht, 8. Auf. 2010; Rössner, 30 Problem aus dem Strafprozessrecht, 2. Aufl. 2007;Volk, Grundkurs StPO, 8. Aufl. 2010.

 

Vorlesung: Grundlagen des Völkerstrafrechts

RA Dr. Stefan Kirsch

Donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr

Beginn: ab dem 27.10.2011

Ort: N.N.

 

Die Veranstaltung ergänzt die Vorlesung Völkerstrafrecht. Während dort die Vermittlung der rechtlichen Grundlagen und der Dogmatik des Völkerstrafrechts sowie des Verfahrensrechts internationaler Strafgerichte im Vordergrund steht, sollen in dieser Veranstaltung die Rahmenbedingungen und Grundlagen des Völkerstrafrechtes zum Gegenstand gemacht werden. Zu den behandelten Themenbereichen gehören neben den Zielen des Völkerstrafrechts und dessen Einbettung in andere Verfahren der Konfliktbewältigung und Friedenssicherung („transitional justice“) die Erscheinungsformen von Makrokriminalität und die Möglichkeiten ihrer juristischen Erfassung und Bearbeitung.

Die Behandlung der Einzelthemen erfolgt in der Regel anhand der gemeinsamen Analyse von kurzen Texten, die in einem reader zusammengefasst sind. Von den Teilnehmern wird daher eine aktive Mitarbeit bei der Textarbeit erwartet.

Bibliografie: Zur Veranstaltung wird ein Reader angeboten.

Besondere Hinweise: Die Veranstaltung ist auch für Studierende der Friedens- und Konfliktforschung geeignet. Die Vorlesung ist dem Schwerpunktbereich 5 (Völker- und Europarecht) und 6 (nationale und internationale Strafrechtspflege) zugeordnet, dementsprechend wird eine Abschlussklausur für den Schwerpunktbereich angeboten.

 


Forschungsseminar: Restorative Justice in Post-Konfliktgesellschaften II


Dr. Wolfgang Form
Montag von 14°° bis 18.°° Uhr

Beginn:         17. Oktober 2011


Ort:              Phil Fak Raum 03B07


Für Rückfragen: form@staff.uni-marburg.de

Der Begriff RestorativeJustice (RJ) zieht sich seit Jahrzehnten wie ein Roter Faden durch die Diskussionen um alternative Modelle außergerichtlicher Konfliktlösungen. Zunächst vornehmlich im kriminologischen Bereich evident, wird RJ Heute zunehmend auch im Zusammenhang von Makroverbrechen thematisiert – insbesondere in Transitionszeiträumen und als Element von Transitional Justice (TJ). RJ kommt aus dem englischsprachigen Raum und lässt sich nicht direkt übersetzen. Am ehesten passt wohl „wiedergutmachende Gerechtigkeit/Justiz“. Damit wird man aber der gesamte Bandbreite möglicher Wirkungsformen nicht gerecht. Abgeleitet vom Englischen „to restore“ soll etwas Beschädigtes wieder in den „ursprünglichen“ Zustand versetzt werden. Maßgeblich ist, dass eine inkriminierte Handlung nicht nur das Opfer, sondern auch die Gesellschaft – oder das Menschsein an sich – beeinträchtigt hat. Die Interessen der Opfer (oder Opfergemeinschaften) stehen im Fordergrund, nicht primär die Verletzung eines Straftatbestands / einer juristisch-moralischen determinierten Norm. Einer Straftat – in unserem Fall handelt es sich ausnahmslos um Massenverbrechen (Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Genozide) – folgt gemäß dem Konzept RJ die Notwendigkeit, Wege/Mechanismen zu etablieren, deren Ziel es ist, einen Zustand ohne Schädigung wiederherzustellen. Der Diskussion ob RJ als eine wirksame Maßnahme der Konfliktbearbeitung in Transitionsprozessen angesehen werden kann oder in welchen Post-Konfliktkonstellation dies der Fall sein könnte / ist, wird im Forschungsseminar breiten Raum eingeräumt werden.

Das Seminar geht über 2 Semester. Im ersten Teil (SoSe 2010) haben wir uns vornehmlich mit der Theorie und der Geschichte von RJ befassen und Fragestellungen bzw. Themenschwerpunkte für die Forschungsseminararbeit im WS (2011/2012) befasst. Im 2. Teil des Forschungsseminars werden Einzelthemen intensiv behandelt.


Einführende Literatur zum Thema

  • Braithwaite, John: Restorative Justice and Therapeutic Jurisprudence. Criminal Law Bulletin 2002, S. 244-262. Link
  • Strang, Heather: Repair or Revenge: Victims and Restorative Justice. Oxford 2004 (Exemplar kann im ICWC eingesehen werden)
  • Resolution 37. News from Restorative Justice Consortium. Herbst 2010. Link
  • Tiemessen, Alana Erin: Alfer Arusha: Gacaca Justice in Post-Genocide Rwanda. African Studies Quarterly, vol. 8 issue 1, fall 2004, S. 57 – 76. Link
  • Zehr, Howard (2010): Fairsöhnt: Restaurative Gerechtigkeit - wie Opfer und Täter heil werden. Schwarzenfeld (UB Marburg V 2010/1654). Ist aber auch nicht teuer: 12,90 €

 

 

Zuletzt aktualisiert: 24.04.2012 · Philipp Graebke

 
 
 
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