Druckkostenzuschüsse u. a.
Weitere Unterstützung für den wissenschaftlichen Nachwuchs an der Philipps-Universität Marburg bieten vor allem die Universitätsstiftung Marburg und die Wilhelm-Hahn-und-Erben-Stiftung.
Universitätsstiftung Marburg
Die Universitätsstiftung fördert Forschung und Lehre an der Philipps-Universität Marburg. Sie konzentriert sich insbesondere auf die Förderung bedürftiger und befähigter Studierender, auf die Beteiligung an Druckkosten für Dissertationen, die Unterstützung von wissenschaftlichen Veranstaltungen sowie von promovierten Nachwuchswissenschaftlern/innen. Die Projekte sollen einen Bedarf von mindestens 1.500 Euro haben und nicht oder nicht ausreichend aus anderen öffentlichen oder privaten Mitteln gefördert werden können. Im Falle einer Bewilligung kann bis zu 25% des gewährten Zuschusses für Bewirtung und Ähnliches aufgewendet werden. Für die Einzelheiten ist die Bewirtungsrichtlinie der Philipps-Universität Marburg zu beachten.
Antragsberechtigt sind Mitglieder der Philipps-Universität Marburg mit Ausnahme des Fachbereichs Medizin. Anträge sind bei den Dekanaten der Fachbereiche bzw. bei den Direktorien der Wissenschaftlichen Zentren einzureichen. Diese können jeweils nur einen Antrag an die Präsidentin der Philipps-Universität (z. Hd. Dr. Felicitas Riedel) weiterleiten.
In der nächsten Runde sind die Anträge bis zum 30.04.2013 einzureichen. Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise zur Antragstellung, zu den Antragsvoraussetzungen, zum Verfahren, den einzureichenden Unterlagen und zu den Einreichungsfristen der aktuellen Ausschreibung.
Kontakt
Dr. Felicitas Riedel
II A 2 - Rechtsabteilung
Referentin
Tel.: 06421 28 26255
felicitas.riedel@verwaltung.uni-marburg.de
Wilhelm-Hahn-und-Erben-Stiftung
Die Wilhelm-Hahn-und-Erben-Stiftung fördert an den Universitäten Marburg und Frankfurt originäre Publikationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, für die – so die Stiftungsverfassung – "Haushalts- und sonstige Mittel nicht oder nur in ungenügendem Maße bereitstehen". Der Förderschwerpunkt liegt im geisteswissenschaftlichen Bereich. Die Förderung besteht häufig aus einem Druckkostenzuschuss (für Dissertationsschriften), über dessen Höhe der Vorstand entscheidet. Den Antragstellern und Antragstellerinnen wird zur Auflage gemacht, die erfolgte Förderung durch die Wilhelm-Hahn-und-Erben-Stiftung durch einen entsprechenden Vermerk in der Publikation zu dokumentieren.
Falls durch die Veröffentlichung Einnahmen erzielt werden, sind die
Fördermittel daraus rückzuvergüten. Sammelbände und Festschriften, die
lediglich eine Zusammenstellung bereits veröffentlichter Schriften
sind, werden ebenso wenig gefördert wie Studienreisen, Vorträge,
Symposien o. ä. Bislang wurden auch keine Habilitationsschriften
gefördert.
Der Antrag muss von einem fachkundigen Professor oder einer fachkundigen Professorin beurteilt und dem Präsidenten der Philipps-Universität (z. Hd. Dr. Irina Grgic) eingereicht werden, der ihn der Stiftung vorlegt. Außerdem muss eine kurze inhaltliche Beschreibung der Publikation (Inhaltsverzeichnis, Kurzzusammenfassung.ä.) vorgelegt werden. Zudem ist es notwendig eine Aufstellung der für die Publikation entstehenden Kosten anzugeben. Die Stiftung legt Wert darauf, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin darlegt, aus welchen Gründen eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist.
Die nächste Antragstellung ist bis zum 05.04.2013 möglich. Der Antrag ist zu richten an die
Präsidentin der Philipps-Universität Marburg
z. Hd. Frau Dr. Inga Grgic
Dez. II A.4
Biegenstraße 10
35037 Marburg
Weitere Information entnehmen Sie bitte der Ausschreibung sowie auf der Seite der Wilhelm-Hahn-und-Erben-Stiftung.
Kontakt
Dr. Irina Grgic
II A 4 - Rechtsabteilung
Referentin
Tel.: 06421 28 26478
irina.grgic@verwaltung.uni-marburg.de


