Tagungsförderung
Für die Organisation von Tagungen, Konferenzen, Kolloquien, Vorlesungsreihen u. ä. können Mitglieder des Zentrums in beschränktem Umfang finanzielle Unterstützung erhalten. Hierbei handelt es sich um eine Gruppenfinanzierung, nicht um eine Finanzierung von Einzelpersonen und ihrer Teilnahme an Konferenzen. Wir bezuschussen im Rahmen unserer finanziellen Mittel Vorhaben bis zu 1.000 Euro. Es können z. B. Reise- und Übernachtungskosten von Teilnehmern, Honorare für Referenten oder Druckkosten für Flyer und Poster übernommen werden. Es erfolgt eine Genehmigung bis zu einer bestimmten Höhe pro Einzelposten. Nicht gefördert werden Druckkosten für Veröffentlichungen und Verpflegungskosten. Bei größeren Tagungen soll ersichtlich werden, dass die Antragsteller/innen sich auch um anderweitige Förderung bemühen.
Bitte beachten Sie die folgenden Auswahlkriterien:
- die Förderung soll in erster Linie Marburger Doktoranden zugute kommen
- eine Förderung kann nur erfolgen, wenn erkennbar ist, dass die Beteiligung von Marburger Doktoranden an der Planung und Durchführung einer Tagung nicht nur geringfügig ist
- nur spezifisch und individuell auf die Interessen des wissenschaftlichen Nachwuchses in Marburg bezogene Tagungen bzw. Tagungselemente können gefördert werden, d. h. eine Förderung z. B. von regelmäßig stattfindenden Tagungen nationaler und internationaler Fachgesellschaften u. ä. ist ausgeschlossen
In besonderem Maße unterstützen wir unsere Arbeitsgruppen und ermutigen sie, selbst wissenschaftliche Konferenzen und Vorträge zu initiieren.Anträge können ganzjährig formlos per E-Mail (claudia.kissling@uni-marburg.de) beim Graduiertenzentrum gestellt werden, müssen jedoch bis mindestens vier Monate vor dem ersten Tag der Tagung beim Graduiertenzentrum eingehen. Bitte reichen Sie eine kurze Antragsskizze, eine Begründung und einen Kostenplan ein und fügen Sie die Kontaktdaten der Ansprechperson bei.
Bitte beachten Sie, dass nach einer Genehmigung bei einer Überschreitung der genehmigten Gesamtsumme ein Neuantrag notwendig ist. Sollten bei gleichbleibender Gesamtsumme Verschiebungen zwischen Einzelposten oder eine andere Verwendung als die genehmigte tatsächlich notwendig werden, ist grundsätzlich ein Umwidmungsantrag zu stellen. Eine Ausnahme besteht nur bei geringfügigen Verschiebungen bis 50 Euro, die nach Absprache mit der Geschäftsführung formlos genehmigt werden können.
Sprechen Sie uns an!
Kontakt
Dr. Claudia Kissling
Graduiertenzentrum Geistes- und Sozialwissenschaften/MARA
Geschäftsführung
Tel.: 06421 28 26141
claudia.kissling@uni-marburg.de


