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Universitätseinheitliche Regelung zur Ausstellung von Sprachzeugnissen

Prüfungen für Sprachzeugnisse, wie sie in Bewerbungsverfahren für Studiensemester oder Praktika im Ausland verlangt werden, können im Sprachenzentrum durchgeführt werden.

Was ist zu tun

  • Wenn Sie noch keine Vorlage für das Sprachzeugnis haben, laden Sie sich das Formular aus dem Internet herunter.

  • Fragen Sie bei der zuständigen Koordinatorin Frau Beppler-Lie wegen eines Termins an. Bitte kalkulieren Sie dafür mindestens eine Woche Zeit ein.

  • Die Prüfung selbst dauert ca. 60 Minuten. Sie erhalten einen Lesetext mit einer dazu gehörigen Schreibaufgabe. Am Ende steht eine ca. 10-minütige Unterhaltung über den Inhalt des Texts.

  • Im Anschluss an die Prüfung füllt der Lehrbeauftragte den zweiten Teil des Sprachzeugnisses aus und lässt es abstempeln.

  • Das Zeugnis kann nach Erhalt der Einzugsermächtigung [pdf-Symbolpdf 85kb] ausgehändigt werden. Die Gebühr beträgt 20,00 EUR.

 

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2009 · butz

 
 
Sprachenzentrum

Sprachenzentrum, Biegenstraße 12, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-21325, Fax 06421/28-25157, E-Mail: sz@staff.uni-marburg.de

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