Müssen Sie einen Sprachkurs belegen, weil Sie eine Zulassung mit Auflage haben?
Wenn das der Fall ist, haben Sie i.d.R. nur ein Jahr Zeit (nämlich bis zur Rückmeldung zum 3. Fachsemester), um die nachzuweisenden Sprachkenntnisse zu erwerben. Daher sollten Sie keine Zeit verlieren und gleich im ersten Semester einen Sprachkurs besuchen. Planen Sie dafür genügend Zeit in Ihrem Stundenplan ein: für eine erfolgreiche Teilnahme müssen Sie für die häusliche Arbeit noch einmal genauso viel Zeit wie für die Kursstunden veranschlagen.
Damit Sie den Einstieg nicht verpassen,
informieren Sie sich rechtzeitig über die Einstufungstests und das Anmeldeprocedere
in der von Ihnen gewählten Sprache.
Wichtig: Melden Sie sich nicht
für einen Anfängerkurs an, wenn Sie bereits Vorkenntnisse in der
Sprache haben, auch wenn diese Ihnen noch so gering erscheinen mögen!
Lassen Sie sich stattdessen testen und/oder beraten!

