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Leistungspunkte (Credits)  und Studienleistungen - Das ECTS-System

 

Leistungspunkte (Credits)

Das Europäische System zur Anrechnung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer & Accumulation  System/ECTS) wurde zunächst im Rahmen des Austauschprogramms ERASMUS eingeführt. Ziel ist, durch das Auslandsstudium einen Studienabschnitt an der Heimatuniversität zu ersetzen, indem die Heimathochschule die an der Gasthochschule erzielten Studien- und Prüfungsleistungen anerkennt. Inzwischen wird ECTS hochschulintern als System zur Anrechnung und zur Akkumulierung von Studienleistungen angewendet

ECTS ist ein Punktesystem zur Anrechnung von Studienleistungen. Pro Jahr werden 60 Punkte vergeben, für ein Semester 30 ECTS-Punkte. Die Punkte spiegeln den jeweiligen Arbeitsaufwand (workload) in einem Semester bzw. in einem Jahr wider. Den einzelnen Modulen werden Leistungspunkte (Credits) je nach Arbeitsaufwand zugeordnet. Praktika und Wahlfächer, die feste Bestandteile des Studienganges sind, erhalten ebenfalls Leistungspunkte (Credits). ECTS-Punkte werden nur bei erfolgreichem Besuch der Veranstaltung vergeben, d.h. wenn alle vorgeschriebenen Prüfungen mit Erfolg bestanden wurden. Wichtig bei der Vergabe der Leistungspunkte (Credits) ist, dass es sich hierbei nicht um eine Leistungsbewertung handelt. Mit der Vergabe der Leistungspuz kte (Credits) wird lediglich ausgedrückt, dass die Mindestanforderungen erfüllt wurden und die Lehrveranstaltungen als besucht anerkannt sind.

Die Qualität der Leistung wird in Datenabschrift (Transcript of Records) ausgewiesen, das jeder/jedem Studierenden ausgestellt wird. Wenn die/der ausländische Studierende an die Heimatuniversität zurückkehrt, können die erbrachten Leistungen mit Hilfe des Punktesystems gutgeschrieben werden. Studierende von hiesigen Studiengängne bekommen ebenfalls die Studienleistungen gutgeschrieben.

Diese Methode, die es ermöglicht Studienleistungen zu messen und zu vergleichen sowie sie von einer Hochschule an eine andere zu übertragen, ermöglicht die akademische Anerkennung zwischen europäischen Hochschulen. Deshalb sollten sich möglichst viele an dem System beteiligen, dessen Einführung freiwillig ist und das als Serviceleistung den Studierenden gegenüber verstanden wird.

Entgegen vieler Befürchtungen werden Inhalt, Aufbau und Gleichwertigkeit der Studiengänge in keiner Weise durch ECTS festgelegt. Die Verwendung von ECTS beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen in Bezug auf die akademischen Leistungen an den Partnerhochschulen. Dabei behalten die Hochschulen ihre Autonomie sowie die volle Verantwortung für alle Entscheidungen über erbrachte Studienleistungen. Jede Hochschule wählt aus diesem Grund ihre Partnerhochschulen selbst und der jeweilige Fachbereich entscheidet über die Vergabe der Leistungspunkte (Credits).

Ein Überblick über die zu erreichenden Leistungspunkte (Credits) an der Philipps-Universität, sowie eine detaillierte Auflistung des Studienangebotes für das jeweilige Semester finden Sie im  online-Vorlesungsverzeichnis (HIS-LSF). Für welche Lehrveranstaltung welche Anzahl von Leistungspunkte (Credits) vergeben werden, ist den jeweiligen Fachbereichsbeschreibungen  zu entnehmen.

 

Grades (Rankings)

Zur Dokumentation der Qualität, also der erzielten Noten dient das System der Grades. Sie geben die Leistungen der Studierenden wieder. Die Skala der ECTS-Rankings sieht folgendermaßen aus:

ECTS-Ranking: (Prozentsatz der Studierenden, die diese Note in der Regel erhalten.)

A

10% Hervorragend - ausgezeichnete Leistungen und nur wenige unbedeutende Fehler.

B

25% Sehr gut - überdurchschnittliche Leistungen, aber einige Fehler.

C

30% Gut - insgesamt gute und solide Arbeit, jedoch mit einigen grundlegenden Fehlern.

D

25% Befriedigend - mittelmäßig, jedoch deutliche Mängel.

E

10% Ausreichend - die gezeigten Leistungen entsprechen den Mindestanforderungen.

FX

Nicht bestanden - es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können.

F

Nicht bestanden - es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich.

 

 

 Es handelt sich hierbei nicht um absolute Noten, sondern um Reihung innerhalb einer bestimmten Studierendengruppe, die als Interpretationshilfe für die jeweilige örtliche Note dient.

An vielen ausländischen Universitäten ergeben die Kreditpunkte zusammengenommen den Abschluss; in Deutschland werden sie meistens nur als Zulassung für das Abschlussexamen anerkannt.

 

Learning agreement (Studienvertrag)

Nachdem der/die Studierende sich für eine Universität entschieden, und das Antragsformular ausgefüllt hat, wird zwischen den Fachbereichen ein Studienvertrag ("Learning agreement") geschlossen, der die Anerkennung der einzelnen Veranstaltungen der Gastuniversität an der Heimatuniversität sicherstellt.

Studierende, die an einer Gastuniversität im Ausland studieren möchten, wählen die gewünschten Veranstaltungen anhand des kommentierten Vorlesungsverzeichnisses aus und stimmen diese mit dem ECTS-Beauftragten ihres Fachbereichs ab. Das Learning agreement wird somit zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Hochschule sowie dem Studierenden vereinbart. Diese Vereinbarung wird durch den jeweiligen ECTS-Beauftragten unterzeichnet. Falls notwendig, können die im Learning agreement vereinbarten Veranstaltungen im Gastland geändert oder angepasst werden.

Jede erfolgreich besuchte Lehrveranstaltung wird nach Abschluss des Semesters in der Datenabschrift (Transcript of Records) unter Angabe der erworbenen ECTS-Leistungsspunkte und der Note entsprechend des örtlichen Bewertungssystems aufgeführt. Diese Transcripts of Records werden bei Rückkehr dem ECTS-Beauftragen vorgelegt, damit die Anerkennung erfolgen kann.

Zuletzt aktualisiert: 24.02.2010 · Finn Sweers

 
 
 
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