Herzlich willkommen auf der
Info-Seite "Hochschulstudium während der Schulzeit"
Liebe Schülerinnen und Schüler,
zur Förderung besonders begabter Schüler 1 bietet die
Philipps-Universität Marburg die Teilnahme an universitären
Lehrveranstaltungen an. Das Angebot besteht für alle grundständigen
Studienfächer, die nicht mit einer Zulassungsbeschränkung belegt
sind.
Grundsätzlich können alle geeigneten Schüler an diesem Programm
teilnehmen, auch wenn die jeweilige Schule nicht zu den Unterzeichnern
der vertraglichen Verbeinbarung (vgl. Mustervereinbarung (PDF; 74,3 KB))zwischen
Universität und Schule zählt.
Interessenten, deren Schule am Programm teilnimmt, sollten folgendermaßen vorgehen:
Zunächst findet ein Gespräch zwischen Fachlehrer bzw. Schulleitung und Schüler statt. Im Zuge dessen wird überprüft, ob der Schüler für das Programm in Frage kommt. Durch ein erstes Formular (Download: PDF; 14,6 KB) weisen die Schüler gegenüber der Universität nach, dass die Schule und ggf. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten den Besuch universitärer Lehrveranstaltungen befürworten.
Anschließend führen die Interessenten ein Beratungsgespräch in der Zentralen Allgemeinen Studienberatung (ZAS, Biegenstr. 10) hinsichtlich der Fachauswahl. Ansprechpartner in der ZAS sind entweder Frau Dipl.-Päd. Fritzges-Lauer (Tel. 2826023) oder Frau Dr. Andrea Heinz (Tel. 2825020). In dem Gespräch wird der Kontakt mit dem Hochschullehrer hergestellt, der für das in Frage kommende Fach zuständig ist.
In einem weiteren Gespräch mit dem Hochschullehrer kann die Eignung der Schüler nochmals geprüft werden. Ist die Eignung festgestellt, so sorgt der Hochschullehrer für eine Betreuung des Schülers durch einen Tutoren. Dieser schlägt geeignete Lehrveranstaltungen auf einem zweiten Formular vor (Download: PDF; 14,3 KB).
Ist der Besuch der Lehrveranstaltungen mit dem Unterricht vereinbar, so trägt die Schule dies an der vorgegebenen Stelle auf dem Formular ein.
Mit dem vollständig ausgefüllten Formular können Schüler beim Studierendensekretariat (Adresse und Lageplan) einen Gasthörerschein beantragen. Die Ausstellung des Gasthörerscheins ist im Rahmen dieses Programms gebührenfrei. Mit diesem ist der Besuch der vereinbarten Lehrveranstaltungen möglich. Sollten Teilnehmer unentschuldigt fehlen, so ist der Tutor dazu verpflichtet, die Schule zu informieren. Ggf. kann die erteilte Genehmigung widerrufen werden. Dies hätte einen Entzug des Gasthörerstatus zur Folge.
Sollten Schüler an Prüfungen teilnehmen und diese bestehen, so ist auf Antrag eine Anerkennung dieser Prüfungsleistung mit einer Anrechnungsbescheinigung (Download: PDF; 30 KB) möglich. Ebenso können Studienzeiten auf Antrag in dem Umfang angerechnet werden, der dem Anteil der besuchten Lehrveranstaltungen am Lehrplan eines Semesters in der Regelstudienzeit entspricht.
Allen Teilnehmern viel Erfolg! Ihr ZAS-Team
1 Im folgenden Text wird ausschließlich, der besseren Lesbarkeit halber, die männliche Form verwandt. Frauen sind selbstverständlich mit angesprochen.

