Sie möchten Akten abgeben?
Rechtsgrundlagen
Die Philipps-Universität Marburg muss die in ihrer zentralen Verwaltung, den Fachbereichen, Einrichtungen und Instituten entstehenden dienstlichen Akten, wenn diese nicht mehr für den laufenden Dienstbetrieb benötigt werden, gemäß den Bestimmungen des Hessischen Archivgesetzes vor der Vernichtung ihrem Universitätsarchiv anbieten. Dies gilt auch für elektronische Unterlagen. Das Archiv entscheidet darüber, welche Akten es übernimmt und welche Akten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet bzw. gelöscht werden dürfen.
Abgabeverfahren
Aufbewahrungsfristen
Nachlässe und Handakten
Dem Universitätsarchiv ist daran gelegen, neben den aus dem dienstlichen Betrieb der Universität mit allen ihren Untergliederungen erwachsenen Akten Schriftgut aus halbdienstlichen und privaten Zusammenhängen zu übernehmen, die Informationen direkt zur Universität, einzelner an ihr wirkender Personen oder zu ihrem Umfeld bieten. Diese Nachlässe und Handakten können dem Archiv überlassen oder als Depositum mit einem Verwahrungsvertrag übergeben werden. Wenn Sie solche Materialien besitzen, die Sie abgeben wollen, auch wenn es nur einzelne Akten, Hefte oder Fotos sind, rufen Sie uns an.
Kontakt
Telefon: 06421/9250-176
Email: uniarchiv@verwaltung.uni-marburg.de

