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Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an den Fachbereichen

Ansprechpartner*innen vor Ort

Seit dem Sommersemester 1995 gibt es an fast jedem Fachbereich der Philipps-Universität eine oder mehrere dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Sie werden im Rahmen einer Frauenvollversammlung des jeweiligen Fachbereichs gewählt und von der Dekanin*dem Dekan bestellt. 

Die Amtszeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche beträgt i.d.R. zwei Jahre, bei Studentinnen 1 Jahr (bei der Berechnung der Förderungshöchstdauer des BAföG kann gem. § 15 Abs.3 Nr.3 BAföG die Tätigkeit als Fachbereichsfrauenbeauftragte berücksichtigt werden).

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs sind Ansprechpersonen für alle beschäftigten und studierenden Frauen und beraten alle Mitglieder des Fachbereichs bei der Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen. Mitarbeiter*innen und Studierende können sich mit allen Fragen und Beschwerden an ihre Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wenden, diese bemühen sich - ggf. in Absprache mit den hauptamtlichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten - um Lösungen und sind an Vertraulichkeit gebunden.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werden regelmäßig geschult, z.B. in Fortbildungen zu professioneller Beratung oder rechtlichen Rahmenbedingungen.

Darüber hinaus wirken sie in Absprache mit den zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Stellenbesetzungsverfahren und Berufungskommissionen ihres Fachbereichs mit und sind daher in alle Stellenbesetzungsverfahren ihres jeweiligen Fachbereichs einzubeziehen. Näheres zum Amt regelt die entsprechende Satzung.