29.04.2026 Freischussanrechnung
Die abgeschlossene Zusatzqualifikation kann im Rahmen der Pflichtfachprüfung nach § 21 I S. 3 JAG bei der Berechnung der Semesterzahl berücksichtigt und als Freisemester anerkannt werden ("Freischuss").
Die Beurteilung obliegt alleinig dem Hessischen Justizprüfungsamt. Das Zertifikat, welches Sie nach vollständig abgeschlossener Zusatzqualifikation erhalten, muss bei der Bewerbung zum Ersten Staatsexamen mit eingereicht werden.