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Ablauf des Moduls "Praxis- und Berufsfeldorientierung"

Der Ablauf des Moduls beinhaltet für alle Studierenden i.d.R. drei Phasen:

1. Praktikumsvorbereitung

Die Vorbereitung läuft sehr individuell und informell ab, da Sie sich eigenständig um einen Praktikumsplatz kümmern. Die Praktikumsberatung können Sie aber in jedem Fall zur Klärung der Frage nutzen, ob Ihr Praktikum nach geltender STPO anerkannt wird.

2. Praktikumsdurchführung

Von Ihrem Studiengang bzw. dem angestrebten Abschluss und der Version Ihrer Studien- und Prüfungsordnung hängt ab, zu welchem Zeitpunkt Sie das Praktikum absolvieren sollten und welche Dauer es aufweisen muss. Das Praktikum soll als Vollzeitpraktikum absolviert werden. Verbindliche Regelungen hierzu entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Praktikumsordnung oder dem Link Modulanforderungen.
Obwohl die geforderte Praktikumsdauer nur acht (d.h. mind. 300 Arbeitsstunden) Wochen beträgt, absolvieren erfahrungsgemäß immer mehr Studierende ein längerfristiges Praktikum, das oftmals über drei Monate hinaus geht. Diese Entwicklung ist in der neuen STPO mit dem sogenannten "Qualifizierten Praxissemester" aufgegriffen worden. Studierende der neuen STPO können dieses Angebot ab dem Wintersemester 2012/13 nutzen und somit ein längerfristiges Praktikum bzw. ein Auslandspraktikum effektiver in den Studienalltag einbinden. Nähere Informationen erhalten Sie bereits in Ihrer STPO oder bei Ihrer Praktikums- und Studienberatung.

3. Tätigkeiten im Praktikum

Um Ihnen eine Orientierung zu geben, welche Tätigkeiten im Praktikum zu erwarten sind bzw. anerkannt werden, werden diese im Folgenden grob zusammengefasst.
Organisation, Konzeption, Recherche, Auswertungen oder Bericht schreiben sind mögliche Tätigkeiten. Sie sollten idealerweise ein eigenes Projekt bearbeiten. Es ist gewünscht, dass ein Vollzeitpraktikum (35 bis 40 Stunden) außerhalb der Universität oder an einer Universität absolviert wird. Seit der Mindestlohnregelung gibt es an der Universität Marburg strenge Regelungen zum Absolvieren eines Praktikums. Tutorien und Tätigkeiten als studentische Hilfskraft können nicht als Praktikum angerechnet werden. Sonstiges studentisches ehrenamtliches Engagement kann nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Praktikumsberatung anerkannt werden. Pädagogische Tätigkeiten können NICHT als Pflichtpraktikum anerkannt werden, wie etwa die Betreuung von Jugendlichen bei Hausaufgaben, mithilfe bei der Essensausgabe (Tafel), Begleitung zu Ämtern oder Pflege- und Betreuungstätigkeiten im weitesten Sinne.

4. Praktikumsauswertung und Modulabschluss

Neben Ihrer individuellen Auswertung müssen Sie Ihr Praktikum für den Modulabschluss in Form einer Prüfungsleistung auswerten, für die Sie sich zuvor in MARVIN anmelden müssen. Die Prüfungsleistung erbringen Sie nachdem Sie das Praktikum absolviert haben. Als Prüfungsleistung schreiben Sie einen Praktikumsbericht. Die Abgabe der Praktikumsberichte (inklusive dem Erfahrungsbericht mit unterzeichneter eidesstattlicher Erklärung, den Kurzinformationen zum Praktikum und dem Praktikumszeugnis) erfolgt ausschließlich elektronisch an .

Bestandteile des Praktikumsberichts:

  • Deckblatt mit Angaben zur Person und zur Prüfung (Prüfungsnummer nicht vergessen)
  • Erfahrungsbericht (Ihrer STPO entnehmen Sie bitte die Länge des Berichtes),
  • Praktikumsbescheinigung der Organisation, 
  • MARVIN-Anmeldung zur Prüfung
  • die Kurzinformationen zum Praktikum

Der Erfahrungsbericht ist eine wissenschaftliche Arbeit und muss dementsprechenden inhaltlichen und formalen Ansprüchen gerecht werden.

Direkt oder indirekt zitierte Quellen jeglicher Art (z. B. Internetseiten, Literatur, Broschüren) sind unbedingt zu kennzeichnen. Der Praktikumsbericht beginnt mit einem Deckblatt (geben Sie darauf unbedingt Ihre Prüfungsnummer an) und einem Inhaltsverzeichnis und endet mit der Eidestattlichen Erklärung.

Abgabefrist für das Sommersemester ist der letzte Werktag vorm 30. September des Jahres!

Abgabefrist für das Wintersemester ist der letzte Werktag vorm 31. März des Jahres!

Die MARVIN-Anmeldung und die Abgabe der Prüfungsleistung müssen im selben Semester liegen!

Bei der Abgabe müssen Sie unbedingt noch im Studiengang eingeschrieben sein. Das gilt vor allem für Studierende, die die Praktikumsleistungen als letzte Leistung im Bachelor-Studium erbringen und sich für einen Masterstudiengang beworben haben!

Bei Rückfragen können Sie auch gerne die Sprechstunde der Praktikumsberatung nutzen.