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FAQs Praktikum & Beruf

Sie müssen ein Praktikum absolvieren und eine Prüfungsleistung gemäß Ihrer Praktikumsordnung erbringen. Als Unterstützung zur Vor- und Nachbereitung des Praktikums können Sie das Angebot der Praktikumsberatung am Institut für Soziologie nutzen.

  • Wann muss ich den Praktikumsbericht abgeben?

    Sie müssen den Bericht in dem Semester abgeben, in dem Sie sich auch zur Prüfung in MARVIN angemeldet haben. Sie müssen hierfür unbedingt noch eingeschrieben sein, was vor allem dann wichtig ist, wenn Sie Ihr Studium beenden wollen!!!

    Abgabefrist im Sommersemester ist der letzte Werktag vorm 30. September des Jahres und die
    Abgabefrist im Wintersemester ist der letzte Werktag vorm 31. März des Jahres!

    Der Praktikumsbericht muss also spätestens zu diesen Terminen der Praktikumsberatung vorliegen!

  • Wo und wann melde ich mich für die Prüfungsleistung des "Praktikumsmoduls" an?

    Prüfungsleistungen müssen in MARVIN angemeldet werden. Im Veranstaltungsverzeichnis finden Sie in der Modulzuordnung "Praxis- und Berufsfeldorientierung" unter den Veranstaltungseinträgen einen Link zu Prüfungsanmeldungen. Hier können Sie sich jederzeit und ohne Einschränkung zu einer von beiden Prüfungsleistungen anmelden. Die Prüfungsleistung "Dokumentiertes Selbststudium" tragen Sie bitte unter Praktikumsbericht ein und informieren zusätzlich bitte Ihre Praktikumsberatung.

    Beachten Sie bitte, dass die MARVIN-Anmeldung zur Prüfung und die Abgabe der Prüfungsleistung im selben Semester liegen!

  • Wie schließe ich das Modul Praxis- und Berufsfeldorientierung ab?

    Nachdem Sie Ihr Praktikum absolviert haben müssen Sie das Modul mit einer Prüfungsleistung abschließen, zu der Sie sich in MARVIN anmelden. Bitte geben Sie Ihren Praktikumsbericht, eine Praktikumsbescheinigung der Organisation mit Zeitraum, Umfang und Tätigkeitsbeschreibung sowie die Kurzinformationen zum Praktikum ab.
    Beachten Sie hierbei bitte den Semesterwechsel! Sie müssen die Prüfungsleistung unbedingt in dem Semester abgeben, in dem Sie sich auch zur Prüfung angemeldet haben. Bei der Abgabe müssen Sie zudem noch im Studiengang eingeschrieben sein!

    Abgabefrist im Sommersemester ist der letzte Werktag vorm 30. September des Jahres und die
    Abgabefrist im Wintersemester ist der letzte Werktag vorm 31. März des Jahres!

  • Welche Inhalte sollen im Praktikumsbericht stehen?

    Beim Praktikumsbericht geht es in erster Linie um die Reflexion Ihrer Erfahrungen aus dem Praktikum. Die Länge des Berichtes entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen STPO. Neben dem Erfahrungsbericht über Ihre Tätigkeiten, persönlichen Lernerfahrungen und Studienbezüge beinhaltet die Prüfungsleistung eine Bescheinigung des Praktikumanbieters mit Angaben zur Dauer, dem Zeitraum und den Tätigkeiten. Die Kurzinformationen zur Organisation und den Rahmenbedingungen des Praktikums fügen Sie bitte hinzu. Der Praktikumsbericht enthält wie eine Hausarbeit, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Überschriften, Absätze, Literaturverzeichnis und eine Eidesstattliche Erklärung. Ausführliche Informationen zum Praktikumsbericht finden Sie hier.

  • Was muss ich im Modul Praxis- und Berufsfeldorientierung alles belegen und absolvieren?

    Sie müssen ein Praktikum absolvieren und eine Prüfungsleistung gemäß Praktikumsordnung erbringen.

    Als Unterstützung zur Vor- und Nachbereitung des Praktikums können Sie das Angebot der Praktikumsberatung am Institut für Soziologie nutzen.

  • Jetzt habe ich ein Praktikum absolviert, stehe kurz vor der Abschlussarbeit, überlege, ob ich noch ein Praktikum mache oder nochmal ins Ausland gehe, außerdem muss ich mich auch um einen Nebenjob und „später“ kümmern und ich weiß nicht, was ich als erstes machen soll.

    Diese und ähnliche Fragen bzw. Themen sind gerade in der Übergangsphase ins Berufs- oder das (Master-) Studienleben verständlich und nahezu jede/r Studierende beschäftigt sich damit. Um herauszufinden, wie Sie zur jetzigen Zeit diese Themen ordnen und bearbeiten können und wo Sie Ihre Prioritäten setzen möchten, können Sie einen Termin für eine individuelle Besprechung Ihrer Themen vereinbaren. Entweder Sie sprechen mit Ihrer Praktikums- bzw. Studienberatung oder Sie wenden sich an das Career Center der Universität.

  • Wie kann ich ein Praktikum mit einem Auslandsaufenthalt verbinden?

    Es gibt die Möglichkeit das ERASMUS Practicle Placement Programm, ähnlich wie bei einem ERASMUS-Studienaufenthalt im Ausland, zur strukturierten und finanziellen Unterstützung zu nutzen. Neben dem ERASMUS-Programm für Praktika im europäischen Ausland gibt es nützliche Tipps und Stipendien vom DAAD zu Praktika im außer-europäischen Ausland.

  • Kann ich mir andere Praxiszeiten für ein Praktikum anrechnen lassen?

    In Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit Praxisphasen als Äquivalent für ein Praktikum anrechnen zu lassen, wenn Sie das zeitliche Kriterium von mindestens 300 Stunden erfüllen und einschlägig den Sozialwissenschaften zuzuordnen sind.

    >>>  Wenden Sie sich bitte an die Praktikumsberatung, die eine Anerkennung genehmigen muss!

    Zwei wesentliche Gründe sprechen allerdings für ein Praktikum:

    1. Sie tragen einen erheblichen Teil zur individuellen Berufsfeldorientierung und Schwerpunktsetzung bei und
    2. Unternehmen setzen studienbegleitende Praktika als Anwendungserfahrung des theoretischen Wissens immer häufiger voraus. Ihre Chancen beim Berufseinstieg erhöhen sich somit.

    WICHTIG!

    • Anerkennungen werden erst ab dem 3. Bachelor-Semester und dem 2. Master-Semester geprüft bzw. ausgesprochen.
    • Ausbildungen werden i.d.R. nicht anerkannt.
    • (studentische) Tätigkeiten an der Universität können nur in Ausnahmefällen als Praktikum anerkannt werden
  • Wie lang muss das Praktikum dauern?

    Die Dauer des Praktikums ist in den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge festgelegt. Die angegebene Stundenanzahl soll möglichst als zusammenhängendes Vollzeitpraktikum innerhalb von mindestens 8 Wochen abgeleistet werden. Eine Aufteilung in inhaltlich sinnvolle Blöcke ist nur nach vorheriger Absprache mit der Praktikumsberatung möglich und muss mindestens 4 Wochen pro Block umfassen.

  • Kann ich ein semesterbegleitendes Praktikum absolvieren?

    Kurz zur Definition: Als „semesterbegleitend“ werden Praxisphasen bezeichnet, die während des regulären Studienbetriebes in der Vorlesungszeit meist tages- oder stundenweise neben den universitären Veranstaltungen absolviert werden.

    Diese Praktikumsgestaltung kann nur in Ausnahmen und auch nur in Absprache mit der Praktikumsberatung genehmigt werden. Semesterbegleitende Praktika können nachträglich ohne triftige Gründe nicht anerkannt werden. In der Regel sollte ein Praktikum in Vollzeit innerhalb von 8 Wochen mit der erforderlichen Stundenanzahl (je nach StPO) absolviert werden.

    Wenn Sie allerdings ein längerfristiges Praktikum absolvieren möchten, ist es für diesen Zweck auch möglich, für ein Semester beurlaubt zu werden, so dass Sie auch während der Vorlesungszeit ein Praktikum ableisten können.

  • Wo haben andere Studierende ihr Praktikum absolviert?

    So vielfältig wie die verschiedenen Berufsfelder und Schwerpunkte der sozialwissenschaftlichen/ soziologischen Studiengänge sich gestalten, so breit stellen sich auch die Praktikums- und Berufsmöglichkeiten dar.

    Auf der FB03-Homepage gibt es nützliche Praktikums- und Berufsfeldinformationen dazu und auch die Seite des BDS kann Ihnen Aufschluss darüber geben.

  • Wie und wo kann ich mich über verschiedene Berufsfelder und Praktikumsmöglichkeiten informieren?

    Neben den üblichen Recherchemöglichkeiten im Netz und Bibliotheken können Sie das berufsorientierende Angebot des Career Centers der Philipps-Universität nutzen. Darüber hinaus sind im Web weitere Berufsfeldinformationen bereitgestellt. Die Agentur für Arbeit veröffentlich zudem kleine Broschüren und Informationsblätter zu einer Vielzahl von Berufen und Berufsfeldern. Hierzu finden Sie auch Informationen auf deren Homepage.