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Zulassungsbedingungen

Der B.A. Sprache und Kommunikation ist ein zulassungsfreier Studiengang, d.h. ein Studiengang ohne NC. Dennoch müssen Sie bestimmte schulische und sprachliche Zulassungsbedingungen erfüllen, wenn Sie diesen Studiengang studieren möchten.

Hochschulreife

Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife1 oder Fachhochschulreife oder Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung oder beruflich Qualifizierte.

1 Bei Fachgebundener Hochschulreife: Über die Gültigkeit der Fachbindung für diesen Studiengang entscheidet die Universität.

Sprachliche Fähigkeiten

  • Kenntnisse der englischen Sprache, Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder Latinum oder Graecum durch Abiturzeugnis oder anderweitig nachzuweisen.

Informationen zu den Niveaus der Sprachnachweise, zu Latinum und zu Graecum finden Sie unter den Informationen zu Sprachnachweisen der Universität Marburg.

Die sprachlichen Fähigkeiten sind vor der Zulassung nachzuweisen.