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Abschlussprüfung

Abschlussmodul

Der M.A. Medien und kulturelle Praxis dauert in der Regel 4 Semester und schließt mit einer ca. 80-seitigen Master-Arbeit ab. Die Bearbeitungszeit der Master-Arbeit beträgt 6 Monate.

Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist das ordnungsgemäße Studium von mindestens zwei Semestern sowie das erfolgreiche Absolvieren der Module A1, A2, B1, C1 und der Module im Wahlpflichtbereich I (D oder Import). Die Module B2, C2 und die Module im Wahlpflichtbereich II (E oder Import) können nach der Zulassung zur Masterarbeit abgeschlossen werden.

Zeitraum

Die Themenfindung sollte spätestens zu Beginn des 3. Semesters abgeschlossen sein. Die Bearbeitung erfolgt dann im 4 Semester.

Prüfer_innen & Themenvergabe

Die Abschlussarbeiten werden von einem Erstgutachter oder einer Erstgutachterin sowie von einer Zweitgutachterin oder einem Zweitgutachter geprüft und bewertet. Prüfungsberechtigt im Master sind alle Professor_innen des Instituts. Für das Zweitgutachten können auch promovierte Mitarbeiter_innen des Instituts gewählt werden. Es ist zu empfehlen das Masterarbeitsthema frühzeitig und eng mit dem gewünschten Prüfer oder der gewünschten Prüferin zu besprechen.

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Prüfungsamt. Dort werden auch die Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit geprüft.
Bei der Prüfungsanmeldung muss ein grober Titel der Arbeit angegeben werden. Wie genau das Thema und der Titel am Ende lautet, ist jedoch mit der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter abzustimmen.

Öffnungszeiten, Anmeldefristen und alle notwendigen Dokumente für die Abschlussprüfung entnehmen Sie bitte der Homepage des Prüfungsamtes:

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