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FAQ

Fragen im Bewerbungsprozess

  • Warum lohnt sich ein Auslandsstudium?

    Ein Auslandsstudium stellt eine erhebliche akademische und persönliche Bereicherung für Ihr Studium dar - nicht nur in Hinblick auf die Erweiterung und Verbesserung Ihrer fremdsprachlichen Kenntnisse. Sie gewinnen auch einen Einblick in eine andere Kultur, haben die Möglichkeit, interessante internationale Kontakte zu knüpfen und können viel über sich selbst lernen; denn durch Erfahrungen außerhalb der "Komfortzone" lassen sich die eigenen Fähigkeiten und Grenzen besser einschätzen und natürlich auch neu definieren. Zu guter Letzt schult ein Auslandsaufenthalt auch Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt, z.B. unter den Schlagworten "Interkulturelle Kompetenzen", sehr gefragt sind.

  • Wie lange dauert das Auslandsstudium?

    Grundsätzlich wird ein Studienaufenthalt von zwei Semestern empfohlen, wobei zu beachten ist, dass ein Studienjahr mit zwei Semestern im Ausland nicht 12 Monate, sondern in der Regel nur ca. 9 Monate umfasst (ca. von September bis Mai).

    Gute Gründe für einen zweisemestrigen Aufenthalt:

    1. Sie leben länger im Ausland und können tatsächlich in die Kultur Ihres Gastlandes eintauchen.

    2. Viele Studierende unterschätzen die Dauer der Eingewöhnungsphase. Erst im zweiten Semester werden Sie sich in der Regel vor Ort erst richtig gut orientieren können.

    3. Viele Universitäten haben keine Semesterstruktur, sondern bieten die meisten Kurse nur für ganze Studienjahre an. Häufig lässt sich bei einsemestrigen Studienaufenthalten kein sinnvoller Studienplan zusammenstellen, da die Auswahl der einsemestrigen Kurse zu klein sein kann, um die erforderlichen 30 ECTS-Punkte zu erbringen.

    4. Mit dieser Studienstruktur gehen oft Verwaltungsschwierigkeiten einher. So ist es an einigen Gasthochschulen unüblich, die für die Anerkennung notwendigen Klausuren und anderen Leistungen bereits nach einem halben Jahr zu organisieren, wenn die ECTS-Punkte eigentlich erst nach einer ganzjährigen Kursteilnahme vergeben werden. So sieht das Transcript of Records (= Zeugnis) nicht selten sehr lückenhaft aus, und Sie müssen sich um Extra-Bescheinigungen bei Ihren Lehrenden bemühen.

    5. Vermieter*innen bieten oft nur ganzjährige Mietverträge an, so dass es schwer sein kann, eine Wohnmöglichkeit für nur ein halbes Jahr zu finden, es sei denn, Sie erhalten einen Wohnheimplatz über die Gasthochschule.

    Sollten Sie sich dennoch, etwa aus finanziellen oder zeitlichen Gründen, für nur ein Semester bewerben wollen, suchen Sie sich aus der Übersicht vor allem die Universitäten heraus, die ohnehin nur ein halbjähriges Studium anbieten. Theoretisch ist jedoch bei jeder Universität auch eine Teilung der vertraglich bestimmten monatlichen Gesamtstudiendauer möglich.

  • Soll ich im Wintersemester oder im Sommersemester ins Ausland gehen?

    Wir empfehlen, dass Sie Ihren Aufenthalt im Wintersemester beginnen.

    Gute Gründe für einen Start des Auslandsstudiums zum Wintersemester:

    1. Viele Gasthochschulen in der Romania sind (noch) in ganzen Studienjahren und nicht in Semestern strukturiert. Zum Sommersemester steigen Sie also häufig in ein bereits seit Monaten laufendes Studienjahr ein, was Komplikationen mit dem Lernstoff für die Abschlussprüfungen im Mai/Juni mit sich bringen kann.

    2. Es gibt in der Regel keine längeren Semesterferien im Frühjahr, sondern das Studienjahr geht bei den meisten Universitäten im romanischsprachigen Ausland nach einer Klausurenphase im Januar/Februar nahtlos weiter. Dies führt nicht selten zu zeitlichen Überschneidungen mit dem Ende des Wintersemesters in Marburg. Während Sie meist bis Mitte/Ende Februar noch in Deutschland studieren, hat das neue Semester an der Gasthochschule bereits seit einigen Wochen begonnen.

    3. Viele Gastuniversitäten bieten ganzjährige und (einige wenige) halbjährige Kurse an. Bei einem Einstieg zum Sommersemester könnten Sie oft nur noch wenige halbjährige Kurse besuchen, so dass es passieren kann, dass das Studienangebot für Sie nicht ausreicht, um 30 ECTS-Punkte pro Semester zu absolvieren.

    4. Orientierungseinheiten und vorbereitende Intensivsprachkurse gibt es häufig nur vor dem Start des Wintersemesters.

    Diese Schwierigkeiten beim Einstieg in ein Sommersemester treten vor allem an spanischen und französischen Universitäten auf. Sollten Sie trotzdem ein Auslandssemester mit dem Sommersemester beginnen wollen, sollten Sie sich auf der Webseite der Gasthochschulen sehr genau über die Studienstruktur und den akademischen Kalender informieren.

  • In welchem Fachsemester sollte ich ins Ausland gehen?

    Im B.A. Romanische Kulturen und im Lehramt Französisch, Italienisch oder Spanisch ist das 5. und 6. Fachsemester der beste Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt. Denn im Lehramt sind dann in der Regel die Grundlagenmodule abgeschlossen, sodass sich mehr zeitliche Flexibilität ergibt, und im Bachelorstudium ist es die perfekte Zeit, um das eigene Projekt anzugehen, ohne dass sich das Studium schon zu sehr dem Ende nähert.

    In den Haupt- und Nebenfächern des Kombinationsbachelors orientiert sich der Zeitpunkt des Auslandsstudiums im Wesentlichen an drei Faktoren:

    1. Dauer (6-semestriger Bachelor vs. 8-semestriger Bachelor): Wir raten grundsätzlich in beiden Fällen zum Auslandsstudium im 5. und 6. Semester. Für die Studierenden mit einer Regelstudienzeit von nur 6 Semestern kann es aber unter Umständen sinnvoll sein, bereits im 3. und 4. Semester ins Ausland zu gehen, um am Studienende genügend Zeit für die Bachelorarbeit und die Abschlussprüfungen zu haben. Dies ist jedoch auch abhängig von:
    2. Sprachniveau: Die meisten Gasthochschulen erwarten ein B2-Niveau in der jeweiligen studierten Sprache. Je nach Einstiegsniveau zu Studienbeginn kann dieses Sprachniveau bereits zum 3. und 4. Semester, in vielen Fällen aber erst zum 5./6. Semester erreicht sein.
    3. Wenn Romanistik Ihr Nebenfach ist, lassen Sie sich auf jeden Fall auch in Ihrem nichtromanistischen Hauptfach beraten, wann ein geeigneter Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt ist.



    Wer darüber nachdenkt, das Auslandsstudium nach hinten ins 7. und 8. Fachsemester zu verschieben, sollte folgende Überlegungen in die Entscheidung mit einbeziehen:

    1. Um eine Erasmus-Förderung zu erhalten, muss der Aufenthalt studienrelevant sein, d.h., es sollten noch genügend Module im Leistungskonto offen sein, um die vorgegebene Anzahl an Leistungspunkten zu belegen und gefördert zu werden (Belegung von 60 LP pro Studienjahr bzw. 30 pro Semester; davon sollen möglichst zwei Drittel in konkrete Module eingehen, also 40 LP modulrelevante Leistungen pro Studienjahr bzw. 20 LP pro Semester).
    Wenn man also später ins Ausland gehen möchte, sollte man sich noch genügend Module bis ins 7. Fachsemester "aufheben", und zwar in allen beteiligten Fächern zusammen. Dazu muss sichergestellt sein, dass die anderen Fächer auch an der Gasthochschule studierbar sind. Sollte es sich abzeichnen, dass nicht mehr genügend modulrelevante Punkte offen sind, ist ein Aufenthalt zwar dennoch möglich, jedoch muss nach Ende des Aufenthalts eine Erklärung unterschrieben werden, dass auf die Anerkennung der LP, die außerhalb von Modulen besucht wurden, "verzichtet" wird, weil diese Kurse zwar erfolgreich belegt wurden, aber eben für kein konkretes Marburger Modul. 

    2. Studierende des B.A. Romanische Kulturen sowie der B.A.-Hauptfächer Französisch und Spanisch sollten im Hinterkopf behalten, dass sie ihr Projekt im Ausland durchführen und nach ihrer Rückkehr noch in unterschiedlichen Formen vorstellen werden. Wenn Sie Ihr Studium pünktlich in Regelstudienzeit nach dem 8. Fachsemester abschließen möchten, müssten Sie also nach der Rückkehr noch ins aktuelle Sommersemester in Marburg einsteigen und dort Ihre letzten individuellen Leistungen erbringen: Projektbericht, Vortrag im Kolloquium, Projektreportage, Posterpräsentation ... und natürlich die Bachelorarbeit. Das ist erfahrungsgemäß zeitlich grundsätzlich möglich, weil Sie in der Regel bereits im Mai/Juni das Auslandsstudium beendet haben werden und damit zurückkehren könnten, während unser Sommersemester noch läuft. Es erfordert jedoch eine entsprechende zeitliche Planung und Absprache mit den jeweiligen Dozent*innen vom Ausland aus. Und Sie verpassen natürlich die beste Zeit im Ausland: den Sommer.

    3. Studierende im Lehramt sollten sich fragen, in welchem Semester ihr PraxisLab liegen soll, das immer nur im Wintersemester belegt werden kann und für alle Fächer gleichzeitig belegt werden muss. Wenn Sie z.B. ein Fach studieren, das es Ihnen zeitlich nicht möglich macht, das PraxisLab im 5. Semester zu belegen (z.B. wegen noch fehlender Vorleistungen), Sie es aber auch im 7. Fachsemester nicht belegen können, weil Sie dann im Ausland sind, dann verschiebt sich das Schulpraktikum automatisch auf das 9. Fachsemester, also das letzte offizielle Semester Ihrer Regelstudienzeit. Wenn Sie also pünktlich in Regelstudienzeit abschließen möchten, erfordert dies eine genaue zeitliche Planung, damit alle Leistungen vollständig vorliegen, wenn Sie sich zur Ersten Staatsprüfung melden wollen.
     

  • Kann ich mich auch bewerben, wenn ich nicht Romanistik studiere?

    Fachfremde Studierende werden grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn nach der regulären Nominierung für das folgende Studienjahr noch Austauschplätze übrigbleiben. Das Nachrück-Verfahren für verbliebene Plätze beginnt daher in der Regel frühestens Anfang/Mitte Januar.

    Einschränkungen:
    Die Verträge mit den Partneruniversitäten bestehen auf Fachbereichs- bzw. auf Studiengangs-Ebene. Daher können Sie bei einer Bewerbung über die Romanistik in der Regel auch nur romanische Sprachen und Kulturen an der Gasthochschule studieren. In den meisten Fällen ist es nicht möglich, frei aus allen Fachbereichen Veranstaltungen auszuwählen. 
    Ein Studium der romanischen Sprachen und Kulturen an der Gasthochschule ist für Sie insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie dieses Fach als zweites oder drittes Fach im Lehramt, im Profilbereich Ihres B.A. oder M.A., als echtes Nebenfach in Ihrem B.A. oder auf Grundlage einer Paralleleinschreibung für einen romanistischen Studiengang (z.B. B.A. Romanische Kulturen) studieren.

    Sollten Sie eine gänzlich fachfremde Bewerbung für einen Nachrücker-Platz einreichen wollen, sollten Sie sich vorher unbedingt selbstständig bei der gewünschten Gasthochschule erkundigt haben, ob Sie auch wirklich fachfremd angenommen werden würden und trotz Bewerbung über die Romanistik (ausschließlich) Ihr eigenes Studienfach studieren dürften. Wenn dies von der Gasthochschule bereits abgelehnt wird (Regelfall), ist es nicht mehr sinnvoll, sich auf diesen Platz in der Romanistik in Marburg bewerben.
    Erhalten Sie jedoch eine Bestätigung der Gasthochschule, dass Sie vor Ort fachfremd (also Ihr eigentliches Studienfach) studieren dürfen, reichen Sie bitte diese formlose Bestätigung (z.B. positive E-Mail-Auskunft) zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen in der Romanistik ein, und Sie können nominiert werden.

  • Wie kann ich mir das Auslandsstudium finanzieren?

    Wenn Sie BAföG beziehen, können Sie auf alle Fälle Auslands-BAföG beziehen, auch wenn Sie zusätzlich z.B. einen Erasmus-Zuschuss bekommen. Dieser muss extra beantragt werden. Ihre maximale BAföG-Förderdauer wird in der Zeit, in der Sie im Ausland sind und Auslands-BAföG beziehen, pausiert! Wenn Sie kein BAföG beziehen, können Sie möglicherweise trotzdem Zuschläge vom Auslands-BAföG erhalten. Bewerben Sie sich mind. 6 Monate vor Reiseantritt!
    Wenn Sie mit dem ERASMUS+ Programm ins Ausland gehen, sei es mit dem Studium oder Praktikum, erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss. Die aktuellen Fördersätze, Infos zu den Top-Ups und viel mehr finden Sie auf der Webseite des International Office.
    Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt auch Auslandsstipendien. Dort finden Sie ebenfalls Informationen zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten. 
    Außerdem bieten die meisten Studienstiftungen Stipendien für ein Auslandsstudium an, informieren Sie sich am besten auf den jeweiligen Homepages oder bei Ihren Ansprechpartner*innen. 
    Weitere Infos und Links finden Sie auch auf dieser FB 10 Seite.
    Wenn Sie Unsicherheiten wegen der Finanzierung haben, können Sie sich auch gerne gratis und, wenn Sie wollen, anonym, beim Allgemeinen Student*innenausschuss (ASTA) oder dem  Studierendenwerk beraten lassen.

  • Ich habe Fragen zum Ausfüllen der Online-Bewerbung.

    Das Online-Bewerbungsformular muss sehr genau ausgefüllt werden, weil es mit Filtern arbeitet, die nach entsprechender Vorauswahl nur bestimmte Optionen anzeigen.

    Nachfolgend finden Sie einige Punkte des Bewerbungsformulars mit entsprechenden Erläuterungen:

    Art der Bewerbung Outgoing
    Austauschprogramm Erasmus Studierendenmobilität (SMS)
    Studienjahr Hier wählen Sie nicht das aktuelle Studienjahr aus, in dem Sie sich befinden, sondern das Studienjahr, in dem der Auslandsaufenthalt stattfinden soll. 
    Abgeschlossene Studienjahre zum Zeitpunkt des Studienbeginns im Ausland Hier teilen Sie einfach Ihre Semesterzahl, die Sie direkt vor Antritt des Auslandsstudiums absolviert haben werden, durch zwei und tragen diese Zahl ein.
    Abgeschlossene Hochschulsemester zum Zeitpunkt des Studienbeginns im Ausland Diese Zahl steht auf Ihrem Stammdatenblatt, das Sie mit dem Studienausweis erhalten haben. Wenn Sie vor Ihrem jetzigen Studiengang bereits studiert haben (und dann z. B. gewechselt haben), ist diese Zahl höher als die Fachsemesterzahl (s. nächster Punkt).
    Abgeschlossene Fachsemester zum Zeitpunkt des Studienbeginns im Ausland Diese Zahl steht ebenfalls auf dem Stammdatenblatt. Die Fachsemesterzahl ist die Anzahl der Semester, die Sie im aktuellen Studiengang absolviert haben.
    Anfang des Studienjahres & Ende des Studienjahres Ein Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September. Im Regelfall liegen damit Anfang und Ende Ihres Auslandsstudiums immer im selben Studienjahr (auch, wenn Sie bereits im September anreisen).
    Unterschiedliche Angaben müssen Sie in diesen Feldern nur dann machen, wenn Sie Ihr Studium tatsächlich im Sommersemester des einen Studienjahres beginnen und bis nach dem Wintersemester des folgenden Studienjahres bleiben.
    Geplanter Aufenthalt von - bis Hier werden zunächst pauschal der Anfang und das Ende Ihres Auslandsstudiums eingetragen, z. B.:
    Beginn: 15.9. (Bei einem geplanten vorbereitenden Intensivsprachkurs ggf. auch schon 15.8. oder 1.9.)
    Ende: 30.6. (nach zwei Semestern) oder 31.1. (nach einem Semester)
    Weitere Bewerbungen an der Philipps-Universität Marburg Hier sollten Sie "ja" ankreuzen, wenn Sie sich neben der Romanistik-Bewerbung noch in einem anderen Fachbereich für ein Auslandsstudium mit Erasmus+ oder für ein Weltweit-Austauschprogramm bewerben.
    Fremdsprache 1 ... Geben Sie hier das Sprachniveau an, das Sie voraussichtlich unmittelbar vor Antritt der Reise haben werden.
    Im Regelfall verfügen Sie für dieses Niveau über kein offizielles Sprachzertifikat und geben daher unter "Anderer" als Freitext die Information ein, dass Sie diese Sprache studieren. Als Datum des Sprachtests können Sie dann wiederum Ihr pauschales Abreisedatum (z. B. 15.9.) angeben. 
    Hinweise zum Passbild Sie werden in Mobility Online nach dem Login gebeten, ein Passfoto hochzuladen. Es muss sich hierbei nicht um ein biometrisches Passbild handeln; auch die Pixelzahl spielt keine große Rolle. Ein normales Portraitfoto ist also auch völlig in Ordnung. Wichtig ist nur, dass Sie darauf gut zu erkennen sind.

Fragen zu den Formalia

  • Was sollte ich allgemein bedenken?

    Die Anmeldung der Nominierten an der Gasthochschule findet jeweils im März/April statt. Achtung, lassen Sie sich nicht in Marburg beurlauben! Des Weiteren sollten Sie sich über eine ausländische Krankenversicherung und das Auslands-Bafög informieren. Die Bescheinigungen dazu erhalten Sie vom International Office (per E-Mail oder Mobility Online). Unter den jeweiligen Partnerhochschulen finden Sie Erfahrungsberichte von Studierenden, die bereits im Ausland waren, mit Informationen etwa zur Wohnungssuche und Kursauswahl.

  • Welche Bedeutung hat das Learning Agreement (Studienvertrag)?

    Das Learning Agreement (LA) ist ein Studienvertrag zwischen Ihnen, der Gastuniversität und der Heimatuniversität im Rahmen des ERASMUS+ Programms. Das bedeutet, Sie verpflichten sich, die im Learning Agreement (oder den Changes) angegebenen Kurse im Ausland zu absolvieren, die Gastuniversität verpflichtet sich, Ihnen zu gewährleisten, diese Kurse absolvieren zu können und die Heimatuniversität, Ihnen die Kurse für Ihr Studium anzurechnen.
    Achtung! Liegen die Dokumente nicht fristgerecht vollständig beim International Office vor, kann es zu einer Verzögerung bzw. Streichung des Zuschusses kommen.

  • Wie erstelle ich mein Learning Agreement?

    1. Sie suchen sich an der Gasthochschule Veranstaltungen aus, die Sie besuchen wollen und überprüfen, ob Sie diese anrechnen lassen können.
    2. Sie sprechen mit Frau Dr. Rokitzki und ggf. Ihren anderen Koordinator*innen (wenn Sie mehrere Fächer, z.B. Lehramt studieren) ab, ob diese mit dem Vertrag einverstanden wären.
    3. Sie füllen entsprechende Dokumente aus und sammeln Unterschriften von den Koordinator*innen (digital).
    4. In Mobility Online tragen Sie die Kurse ein (Digitales Learning Agreement).

    Wichtig ist, dass Sie Kurse für 30 ECTS pro Semester belegen, wovon 20 ECTS pro Semester in konkrete Module einfließen. Die übrigen 10 ECTS können sogenannte Zusatzmodule sein. Sie können 30 ECTS pro Semester auf der Seite der Gastuniversität oder auf der Marburger Seite stehen haben, je nachdem wo die nötige Anzahl schneller erreicht ist.

    Zur Erstellung des Learning Agreement befindet sich ein ausführliches Dokument mit inhaltlichen Hinweisen sowie ein Lernmodul in der Ilias-Gruppe, zu der Sie nach der Nominierung automatisch hinzugefügt werden. Beim Auslands-Vorbereitungsseminar im Februar erhalten Sie weitere Informationen.

  • Wofür ist ein Changes-Vertrag und wie erstelle ich ihn?

    Der Abschluss eines Changes-Vertrages geschieht dann, wenn Änderungen im Original-Vertrag nötig sind, etwa wegen Kursausfall, Verschiebung oder Stundenplanüberschneidung. Die Erstellung erfolgt im Portal (genau wie das LA).

    1. Sprechen Sie diese Änderungen per Mail oder Telefon/Skype mit Frau Dr. Rokitzki und ggf. Ihren anderen Fachkoordinator*innen ab.
    2. Erstellen Sie nach positiver Rückmeldung das Changes in Mobility Online und reichen Sie es ein.

    Das Changes modifiziert Ihr Learning Agreement und gilt somit als aktuellste, gültige Version Ihres Studienvertrages. Im Changes verzeichnen Sie all diejenigen Kurse, die Sie – nach Durchsicht und Kenntnis des aktuellen Lehrangebots Ihrer Gastuniversität – tatsächlich absolvieren möchten – auch wenn diese vorher nicht in Ihrem LA aufgeführt waren. 

  • Welche Deadlines gibt es vor Antritt des Erasmus-Aufenthaltes?

    Nach Annahme eines Auslandsplatzes werden Sie in eine Ilias-Gruppe aufgenommen, in denen aktuelle Fristen erläutert werden.
    Vor Antritt des Auslandaufenthaltes müssen Sie sich an Ihrer Gastuniversität einschreiben. Dazu bekommen Sie nach der Nominierung an der Gasthochschule meistens eine Mail von dem/der dortigen Koordinator*in. In den meisten Fällen wird ein aktuelles Transcript of Records, eine Auflistung der laufenden Module/Seminare, das Learning Agreement, ein Nachweis über eine Krankenversicherung (vergewissern Sie sich bitte, dass enthaltene Leistungen Ihrer Versicherung auch im Ausland gelten) und ein Passbild benötigt. Wenn Sie vorhaben, in einem Wohnheim zu wohnen, denken Sie daran, sich rechtzeitig für einen Wohnheimplatz anzumelden. Wenn sie Auslands-Bafög beantragen möchten, sollten Sie dies mindestens sechs Monate vor Aufenthaltsbeginn tun. Auch über eventuelle Sprachkurse sollten Sie sich frühzeitig an Ihrer Gastuniversität informieren. Zwei Wochen vor der Abreise muss im International Office die Annahmeerklärung vorliegen und auch das vollständig unterschriebene Learning Agreement.

  • Ich möchte mir ein Modul anrechnen lassen, in dem die Prüfungsleistung eine Hausarbeit ist.

    Falls Sie im Learning Agreement/Changes Hausarbeiten vereinbart haben bzw. vereinbaren möchten, nehmen Sie bitte innerhalb der ersten drei Wochen nach Beginn des betreffenden Kurses Kontakt mit den jeweiligen Marburger Lehrenden auf und besprechen Sie die konkreten Themen. Behalten Sie die festen Abgabefristen für Hausarbeiten im Auge: 15. Juni für ganzjährige Aufenthalte und 15. Februar für einsemestrige Aufenthalte.

  • Ich studiere den Bachelor Romanische Kulturen oder das Bachelor-Hauptfach Spanisch oder Französisch und muss ein Projekt absolvieren.

    Die Projektmodule Praxis4 und Praxis5 für den Bachelor Romanische Kulturen umfassen zusammen bereits 18 LP; die Projektmodule Pro2 und Pro3 im BA-Hauptfach Spanisch oder Französisch umfassen zusammen bereits 12 LP. Das bedeutet, dass an der Gastuniversität statt 60 LP/ECTS pro Studienjahr nur 42 LP (BA Romanische Kulturen) bzw. 48 LP (BA-Hauptfächer Spanisch und Französisch) in Form von Kursen belegt werden müssen; die übrigen Punkte erwerben Sie mit der Durchführung des Projekts.
    Die Module, die das Projekt betreffen, werden ebenfalls auf dem Appendix zum Learning Agreement mit vereinbart.

Fragen im Ausland

  • Was passiert, wenn ich Prüfungen im Ausland nicht bestehe?

    Es ist normal, dass Sie zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts wegen anfänglicher Sprachschwierigkeiten befürchten, am Ende die Klausuren nicht zu bestehen und deshalb die im Learning Agreement vereinbarten ECTS-Punkte nicht zu erreichen. Unterschätzen Sie jedoch bitte nicht die Dauer Ihrer notwendigen Eingewöhnungszeit (vgl. dazu auch die Erläuterungen auf dieser Seite, warum ein ganzjähriger Auslandsaufenthalt grundsätzlich einem einsemestrigen vorzuziehen ist, unter "Wie lange dauert das Auslandsstudium?").
    In den vergangenen Jahren sind nur sehr wenige Erasmus-Studierende bei einzelnen Abschlussprüfungen durchgefallen. Sollten Sie dennoch eine Veranstaltung nicht bestehen, so muss die Teilnahme an der entsprechenden Prüfung unbedingt auf dem Transcript of Records dokumentiert sein. So ist Ihr Bemühen deutlich erkennbar, und das Nicht-Erbringen der vollen Punktzahl hat keine finanziellen Konsequenzen für Sie. Die Veranstaltung, die Sie für den nicht bestandenen Kurs hier in Deutschland anerkannt bekommen hätten, müssen Sie dann natürlich in Marburg noch einmal regulär belegen.
    Sollten Sie wider Erwarten weniger als 50% der im Studienvertrag vereinbarten ECTS-Punkte erbringen, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem International Office in Marburg in Verbindung.

  • Ich möchte gern meinen Auslandsaufenthalt von einem halben Jahr auf ein ganzes Jahr verlängern. Was muss ich dafür tun?

    Eine Verlängerung ist möglich, wenn alle Beteiligten einverstanden sind: die Gasthochschule, der entsendende Fachbereich und das International Office.

    1. Erfragen Sie bitte zunächst vor Ort, ob Ihre Gasthochschule mit einer Verlängerung einverstanden ist.
    2. Falls ja, laden Sie bitte unter "Formulare und Downloads" den Antrag auf Verlängerung des Auslandsaufenthalts herunter, füllen ihn am Bildschirm aus und legen ihn dann Ihrer Gasthochschule zur Unterschrift vor.
    4. Das unterschriebene Formular senden Sie bzw. die Gasthochschule dann an die Erasmus-Koordinatorin in Marburg, die es ebenfalls unterschreiben und dann an das International Office weiterleiten wird.
    5. Das International Office unterzeichnet ebenfalls und bestätigt damit, dass der Aufenthalt verlängert ist und dass der Mobilitätszuschuss auch für das zweite Semester im Ausland weiter gezahlt werden kann.

    Sollte Ihre Gasthochschule eine andere Reihenfolge der Zustimmungen wünschen, so teilen Sie uns dies bitte mit.

  • Wofür ist ein Changes-Vertrag und wie erstelle ich ihn?

    Sehen Sie oben, unter Formalia: "Wofür ist ein Changes-Vertrag und wie erstelle ich ihn?" 

Fragen nach der Rückkehr

  • Welche Deadlines gibt es nach der Rückkehr?

    Lassen Sie das Certificate of Departure (Confirmation aus dem Info-Paket des Referats für Internationale Mobilität) von der*dem ERASMUS-Koordinator*in der Gastuniversität vor Ihrer Abreise unterschreiben. Reichen Sie das Certificate of Departure und den ERASMUS-Erfahrungsbericht beim Referat für Internationale Mobilität über Mobility Online (nicht in der Romanistik) ein. Schicken Sie außerdem Ihren ausführlichen, narrativen Erfahrungsbericht per E-Mail an Frau Dr. Rokitzki und reichen Sie die Einverständniserklärung zur Onlineveröffentlichung dazu ein. Bitte nehmen Sie auch an der Online-Umfrage zur Passgenauigkeit auf ILIAS teil. Sie haben bis zum 15. September (Ganzjahresaufenthalt) bzw. bis einen Monat nach Ende Ihres Aufenthalts (einsemestriger Aufenthalt) Zeit, die Anrechnungsdokumente an Frau Rokitzki zu schicken.

  • Welchen Erfahrungsbericht muss ich für wen schreiben?

    Über Mobility Online werden Sie aufgefordert, einen Fragebogen auszufüllen. 
    Darüber hinaus sollen Sie vor allem zukünftigen Erasmusstudierenden in einem narrativen Erfahrungsbericht erzählen, wie Sie sich vor Ort zurechtgefunden haben, was Sie bezüglich der Wohnungssuche, Kurswahl, Zusatzangebote der Uni etc. empfehlen können, um ihnen den Anfang erleichtern zu können. Diesen schicken Sie bitte an Frau Dr. Rokitzki. 

  • Bin ich nach meinem Austausch verpflichtet, folgenden Austauschgenerationen Informationen zugänglich zu machen?

    Nein,  außer der Redaktion des Erfahrungsberichts besteht für Sie keine Verpflichtung. Es ist Ihre Entscheidung, ob Ihre Emailadresse an die folgenden Austauschstudierenden weitergeleitet werden darf. Allerdings wäre es schön, wenn Sie für Fragen der Nachfolger*innen zur Verfügung stehen würden, denn Sie verfügen über Insider-Informationen, wodurch künftige Austauschstudierende sich ein realistisches Bild der Situation vor Ort machen und sich so besser vorbereiten bzw. von Ihren Tipps profitieren können.

  • Wie lasse ich meine im Ausland erbrachten Leistungen anrechnen?

    Ihre Gastuniversität wird Ihnen mit einem Transcript of Records (Zeugnis) Ihre im Ausland erbrachten Leistungen bestätigen. Oft senden die Partneruniversitäten dieses an die Universität Marburg, und Sie werden informiert, sobald es eingetroffen ist. Manchmal händigen die Universitäten das ToR aber auch direkt den Studierenden aus. Bitte übersenden Sie in diesem Falle umgehend eine Kopie ans International Office bzw. laden Sie es in Mobility Online hoch. Mit Ihrem Transcript of Records lassen Sie sich Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen bei Frau Dr. Rokitzki in der Romanistik und ggf. weiteren Studiengangskoordinator*innen in Ihren anderen Fächern anerkennen. Dazu finden Sie unter „Formulare & Downloads“ ein Dokument zur Anrechnung, welches auszufüllen ist sowie eine Tabelle zur Notenumrechnung.

    Genaueres erfahren Sie unter dem Reiter „Anerkennung von Studienleistungen“.