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Wann kann auf dem Formblatt 5 des BAföG-Amtes ein ordnungsgemäßes Studium bescheinigt werden?
Für die Ausstellung der Bescheinigung wenden Sie sich bitte an die Studienberatung. Um ein ordnungsgemäßes Studium im Sinne des BaföG bestätigt zu bekommen, müssen Sie bereits eine bestimmte Menge an Leistungspunkten (LP) erhalten haben. Wenn Sie Bafög erhalten, ist es gut, ein bisschen in die Zukunft zu schauen, damit es nach hinten raus nicht hektisch wird. Die Studienberatung steht für Beratung gerne zur Verfügung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was muss ich dem BAfög-Amt wann nachweisen, um weiter gefördert zu werden?
Das Bafög-Amt fordert von Ihnen nach dem 4. Fachsemester einen Nachweis über die nach "geordnetem Verlauf der Ausbildung üblichen Leistungen". Als "übliche Leistungen" gelten in universitätsweiter Absprache in allen Studiengängen 108 LP in abgeschlossenen Modulen. Es spielt keine Rolle, welche Module das sind. Es zählen alle Module im geförderten Studiengang, deren Prüfungsdatum vor dem 01.10. liegt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe genug Module abgeschlossen, die Leistungen sind aber noch nicht korrigiert/nicht in MARVIN erfasst!
Sie erhalten die Förderung ab dem fünften Fachsemester erst, wenn Sie den Nachweis (Formblatt 5) einreichen. Legen Sie den Nachweis dann vor, erhalten Sie eine entsprechende Rückzahlung. Um lückenlos gefördert zu werden, ist es also sinnvoll, schriftliche Leistungen möglichst früh einzureichen und den Urlaub im Sommer eher ans Ende der Vorlesungszeit zu legen.
Haben Sie alle erforderlichen Hausarbeiten/Prüfungen abgelegt oder angetreten und warten unverhältnismäßig lange auf die Korrektur, kann in Einzelfällen auch vorgezogen schon bei weniger LP das ordnungsgemäße Studium bescheinigt werden. Bitte sprechen Sie hierfür die Studienberatung rechtzeitig (!) an.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe die geforderten Leistungspunkte nicht! Was nun?
Sie lassen sich dennoch das Formblatt 5 (mit der entsprechenden Bestätigung, dass die üblichen Leistungen nicht vorliegen) in der Studienberatung ausstellen. Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zum BAföG-Amt auf und klären Sie, ob eine Verlängerung der Nachweisfrist aufgrund besonderer Umstände möglich ist. Nur das BAföG-Amt entscheidet über Sonder- und Härtefälle.
Die Studienberatung kann nur bestätigen, was in MARVIN steht, sie hat keinen Ermessensspielraum, die "üblichen Leistungen" zu bestätigen, obwohl keine 108 LP vorliegen!
Für allgemeine Beratung zum weiteren Studienverlauf oder den Möglichkeiten, nach einer etwaigen Fristverlängerung sicherzustellen, dass Sie dann die notwendige Punktzahl erreichen, steht die Studienberatung natürlich weiterhin gerne zur Verfügung!
- Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Studienberatung auf, wenn sich Probleme anbahnen! Erhalten Sie z. B. keine Zulassung zu einer Lehrveranstaltung, die für die Erbringung der notwendigen Leistungen wichtig ist, melden Sie sich umgehend nach der Platzverteilung in MARVIN!
Machen Sie fehlende Seminarplätze in vergangenen Semestern geltend, kann das nicht mehr berücksichtigt werden! - Sprechen Sie mit Ihren Prüfer:innen, damit Hausarbeiten zügig korrigiert werden. Geben Sie die Hausarbeiten möglichst frühzeitig ab und weisen Sie Ihre Prüfer:innen darauf hin, dass Sie eine rasche Korrektur benötigen, um lückenlos gefördert zu werden.