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„Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft.
Mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft ist untrennbar eine entsprechende Verantwortung verbunden. Dieser Verantwortung umfassend Rechnung zu tragen und sie als Richtschnur des eigenen Handelns zu verankern, ist zuvorderst Aufgabe jeder Wissenschaftlerin und jedes Wissenschaftlers sowie derjenigen Einrichtungen, in denen Wissenschaft verfasst ist. Die Wissenschaft selbst gewährleistet durch redliches Denken und Handeln, nicht zuletzt auch durch organisations- und verfahrensrechtliche Regelungen, gute wissenschaftliche Praxis.“ (Deutsche Forschungsgemeinschaft [DFG])
Zu diesen Grundsätzen und Werten bekennt sich auch die Philipps-Universität Marburg und begrüßt daher den 2019 veröffentlichten Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis“ der DFG, aus dessen Präambel die obigen Zitate stammen. Die Philipps-Universität Marburg sieht die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis als eine zentrale Aufgabe all ihrer Mitglieder und Angehörigen in Forschung und Lehre. Dabei steht eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität als wesentlicher Faktor des Berufsethos der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Fokus.
Die rechtsverbindliche Umsetzung des Kodex beinhaltet eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden „Grundsätze und Verfahrensregeln für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Philipps-Universität Marburg“ vom 06. Juni 2011. In einem ersten Schritt wurden bereits Anpassungen vorgenommen („Grundsätze und Verfahrensregeln zur guten wissenschaftlichen Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Philipps-Universität Marburg“ vom 19. November 2020); die vollständige Umsetzung erfolgt bis Ende Juli 2022.
Ansprechpartner in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens sind die Ombudspersonen.