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„Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft.

Mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft ist untrennbar eine entsprechende Verantwortung verbunden. Dieser Verantwortung umfassend Rechnung zu tragen und sie als Richtschnur des eigenen Handelns zu verankern, ist zuvorderst Aufgabe jeder Wissenschaftlerin und jedes Wissenschaftlers sowie derjenigen Einrichtungen, in denen Wissenschaft verfasst ist. Die Wissenschaft selbst gewährleistet durch redliches Denken und Handeln, nicht zuletzt auch durch organisations- und verfahrensrechtliche Regelungen, gute wissenschaftliche Praxis.“ (Deutsche Forschungsgemeinschaft [DFG])

Zu diesen Grundsätzen und Werten bekennt sich auch die Philipps-Universität Marburg, die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis als eine zentrale Aufgabe all ihrer Mitglieder und Angehörigen in Forschung und Lehre ansieht. Dabei steht eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität als wesentlicher Faktor des Berufsethos der Wissenschaftler*innen im Fokus. Daher hat die Universität ihre seit 2011 bestehenden „Grundsätze und Verfahrensregeln für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Philipps-Universität Marburg“ entsprechend dem von der DFG in 2019 veröffentlichten Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis“, aus dessen Präambel die obigen Zitate stammen, überarbeitet.

Die rechtsverbindliche Umsetzung des Kodex ist mit der Verabschiedung der „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Philipps-Universität Marburg“ im April 2022 erfolgt.

Ansprechpartner*innen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens sind die Ombudspersonen.