Hauptinhalt
  • Foto: Rolf K. Wegst

Forschungs­großgeräte

In zahlreichen Förderprogrammen der DFG können Geräte beantragt und bewilligt werden. Für Geräte, deren Beschaffungskosten über 200.000 € liegen, ist ein Antrag über das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) an die DFG zu richten, die ein Begutachtungsverfahren durchführt. Das gilt sowohl für „Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG“, die zu 50% von der DFG kofinanziert werden können, als auch für „Großgeräte der Länder“, die vollständig von der Hochschule zu finanzieren sind.

Die Philipps-Universität ist der Ansicht, dass die professionelle Nutzung von Großgeräten - vor allem in den lebens- und naturwissenschaftlichen Fächern - für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Forschung eine immer wesentlichere Rolle spielt. Deshalb hat sie bereits im Jahr 2009 die Gerätekommission eingesetzt.

Ansprechpartnerin: Dr. Petra Overath, -26213, petra.overath@verwaltung.uni-marburg.de