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Forschungsförderfonds der Philipps-Universität Marburg

Die Philipps-Universität Marburg möchte durch die Förderung von größeren, kooperativen Forschungsprojekten ihre Präsenz in der Forschung und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Anschubfinanzierung soll Forschungsinitiativen unterstützen, die das Potential haben, in einem überschaubaren Zeitraum in ein national bzw. international sichtbares Drittmittelprojekt zu münden (z. B. Verbundprojekte der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wie Sonderforschungsbereiche, Forschergruppen, Graduiertenkollegs oder Paketanträge, Förderung durch die EU sowie private oder öffentliche Stiftungen). Gefördert wird insbesondere die Beantragung von qualitativ herausgehobenen Verbundforschungsvorhaben der Philipps-Universität, durchaus auch in Kooperation mit Wissenschaftlern/innen von anderen Hochschulen und Einrichtungen bei einem Drittmittelgeber. Auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Beginn ihrer wissenschaftlichen Karriere (Post-Doc-Phase, Habilitation) sind aufgefordert entsprechende Anträge einzureichen.

Auswahlkriterien:

  • ausgewiesenes Forschungsprofil der Antragsteller
  • interdisziplinäres Entwicklungspotential des Antrags
  • Kompatibilität mit den Planungen der Universitäten in den profilbildenden Bereichen
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Perspektive für die nationale und internationale Netzwerkbildung

Der Förderfonds hat ein Volumen von 300.000 € pro Jahr. Die Förderung erfolgt maximal über einen Zeitraum von zwei Jahren, in Abhängigkeit von Bedarf an Unterstützung, Größe und Gewichtung der geplanten Drittmittelantragstellung. Antragsteller sind Gruppen von Forscherinnen und Forschern, die mehrheitlich Angehörige der Philipps-Universität sind.

Für Erstberufene auf eine permanente Professur ist darüber hinaus einmalig ein Einzelantrag als Anschubfinanzierung möglich.

Für die Antragsskizzen (max. zehn Seiten) benutzen Sie bitte nachstehendes Antragsformular. Die Skizzen müssen entsprechend

  • einen verantwortlichen Ansprechpartner oder eine verantwortliche Ansprechpartnerin für das Projekt benennen,
  • das angestrebte Vorhaben inhaltlich darstellen,
  • den Stand der eigenen Vorarbeiten beschreiben,
  • Zusammenarbeiten und die bestehende Vernetzung dokumentieren,
  • geplante Arbeitsschritte und Etappenziele auf dem Weg zum geplanten Drittmittelprojekt darstellen,
  • eine klare Bezifferung der beantragten Gelder nach Kostenarten enthalten.

Als Anlagen sollten die Lebensläufe sowie die Publikationslisten der Antragstellerinnen und Antragsteller beigefügt werden. Dem Antrag soll eine Stellungnahme des Dekans, der Dekanin oder Geschäftsführender Direktorin bzw. Geschäftsführenden Direktor des wissenschaftlichen Zentrums zum Innovationsgehalt und Nutzen des Vorhabens für das Profil des Fachbereichs bzw. der Einrichtung beiliegen.

Antragsfristen:

  • 15. Januar
  • 15. April
  • 15. Juni
  • 15. September

Einreichung in elektronischer Form als ein zusammenhängendes pdf unter . Die Termine 15. April und 15. September sind vorrangig für Anträge zur Anschubfinanzierung von EU-Projekten vorgesehen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin, Frau Dr. Gerrit Joop.