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Förderung von Initiativen des Wissenschaftlichen Nachwuchses 

Für Initiativen des Wissenschaftlichen Nachwuchses können max. 5000 € pro Antrag beantragt werden. Das Geld kann im Rahmen der geplanten Initiative oder Veranstaltung nach Bedarf verausgabt werden. Dabei sind die entsprechenden Richtlinien der Universität zu beachten, etwa hinsichtlich von Reisekosten etc. Die Verwendung des Budgets für Honorare ist möglich. Ist eine Veranstaltung geplant, ist diese bevorzugt in den Räumen des Creative Space durchzuführen. Ist das aufgrund terminlicher Schwierigkeiten oder der Größe der Veranstaltung nicht möglich, können auch Veranstaltungen in anderen Räumen gefördert werden, d.h. grundsätzlich ist auch die Durchführung digitaler Veranstaltungen oder von Veranstaltungen außerhalb von Marburg (Retreats) förderfähig.

Förderungsfähig sind Initiativen, die wissenschaftliche bzw. wissenschaftspolitische Relevanz haben und/oder deren Ergebnis in den Bereich Wissenschaftskommunikation sowie Transfer zielt.

Voraussetzung für die Förderzusage ist, dass ein konkreter Output am Ende steht, wie beispielsweise die Durchführung eines innovativen Veranstaltungsformats, eine gemeinsame Veröffentlichung, ein Projektantrag etc.

Beantragung

Die Beantragung muss durch Promovierende und/oder Postdocs erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass die Antragsteller*innen innerhalb der beantragten Initiative maßgeblich eingebunden sind. Für die Beantragung sind mind. drei Antragsteller*innen notwendig, die eine Person als Hauptansprechperson benennen. Um Interdisziplinarität zu fördern, sollten mehrere Fachbereiche bzw. –kulturen beteiligt sein. Um die Förderung innovativer Vorhaben sicherzustellen, muss das Thema für die gewählte Konstellation von Beteiligten neu sein. D.h. die einzelnen Wissenschaftler*innen können Expertise im gewählten Themenfeld haben, sie sollen aber dasselbe Thema weder in einem Zentrum der UMR noch in einem laufenden Verbundprojekt gemeinsam bearbeiten. Jede Initiative kann einmalig gefördert werden; Folgeanträge z. B. für die Publikation der Ergebnisse eines Workshops o. Ä. sind jedoch zulässig.

Die Beantragung erfolgt per Antragsformular, das die Hauptansprechperson, die Antragsteller*innen mit ihren jeweiligen Fachbereichen, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, eine Kostenaufstellung, einen Zeitplan sowie ggf. weitere Beteiligte aufführt.

Bitte beachten Sie, dass Verpflegungskosten/Catering grundsätzlich nicht gefördert werden können.

Der Antrag wird per Mail an creative-space@uni-marburg.de eingereicht, das Dekanat der Hauptansprechperson ist in CC zu setzen.

  • Einreichfristen

    Anträge können jederzeit gestellt werden, es gibt keine Einreichfristen. Stichtag für die späteste Beantragung von Fördermitteln ist der 30.06.2025.

  • Bewilligungskriterien

    Die Bewilligung der Förderung erfolgt auf Grundlage der Angaben im Antragsformular. Die Zusage erfolgt, wenn die oben beschriebenen formalen Kriterien erfüllt sind und wenn das beantragte Vorhaben in Hinblick auf Qualität, Kreativität und Innovationskraft überzeugt.

    Die formale Prüfung erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung des Antrags. Ggf. erhalten Sie den Antrag zur Überarbeitung zurück.

    Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt im vierteljährlichen Turnus. Die Zu- bzw. Absage erfolgt somit spätestens zehn Wochen nach Einreichung des Antrags. Sie erhalten die Zusage per email, gleichzeitig wird das Dekanat und die Wirtschaftsverwaltung der Hauptansprechperson benachrichtigt.

  • Mittelzuweisung

    Nach Zusage erfolgt die Mittelzuweisung an den Fachbereich der Hauptansprechperson, über deren Wirtschaftsverwaltung die Abrechnung erfolgt. Falls Sie als Hauptansprechperson der Antragssteller*innen keine eigene Kostenstelle haben, klären Sie bitte mit Ihrer vorgesetzten Stelle ab, dass die Mittel auf deren Kostenstelle gebucht werden können.
    Werden die Mittel nicht in der bewilligten Höhe verausgabt, müssen sie zurückgebucht werden. Eine nachträgliche Aufstockung der Mittel ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
    Mittel, die nach der Bewilligung nicht abgerufen werden, verfallen nach spätestens 12 Monaten (bzw. zum 30.06.2025, falls die Bewilligung nach dem 01.07.2024 erfolgte).

  • Vorgaben zu Durchführungszeitraum und Dauer von Veranstaltungen

     Es gibt keine Vorgaben hinsichtlich des Durchführungszeitraums oder z. B. der Dauer einer Veranstaltung. Jedoch verfallen Mittel, die nach der Bewilligung nicht abgerufen werden, nach spätestens 12 Monaten (bzw. zum 30.06.2025, falls die Bewilligung nach dem 01.07.2024 erfolgte).

  • Antragsformular

    Bitte verwenden Sie für die Antragsstellung ausschließlich das Antragsformular, das Sie hier in deutscher und englischer Sprache herunterladen können. Sollten zusätzliche Angaben notwendig sein, können Sie diese in der email, mit der Sie den Antrag einreichen, ergänzen. Bitte signieren Sie das Antragsformular digital, reichen es per Mail an creative-space@uni-marburg.de ein und setzen dabei das Dekanat der Hauptansprechperson in CC. Bitte fügen Sie unaufgefordert keine Publikationen, Literaturlisten, ausführliche Projektbeschreibungen oder -anträge bei.

Kontakt

Dr. Velia Benthin
Projektreferentin "Creative Space"
Tel.: +49 (0)6421 28 23908 
email: velia.benthin@verwaltung.uni-marburg.de