10.07.2017 ECCC: Abweisung des Falls 004/1: Die Co-Investigating Judges begründen ihre Entscheidung

Am 10. Juli 2017 veröffentlichten die Co-Investigating Judges an den ECCC ihre Begründung für die Abweisung des Falls IM Chaem (Case 004/1)

Gegen IM Chaem wurde wegen Mordes sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen des Khmer Rouge Regimes ermittelt, im Rahmen dessen sie den Rang eines District Secretary inne hatte. Sie soll unter anderem für die Versklavung und Ermordung zahlreicher Menschen im Phnom Trayoung security center und auf der Spean Sreng worksite verantwortlich sein. Dennoch wiesen die Co-Investigating Judges den Fall ab.

Dies begründeten sie nun damit, dass IM Chaem nicht unter die personelle Zuständigkeit der ECCC falle, da sie nicht in die Kategorie der "persons most responsible" falle - eine der Voraussetzungen für eine Strafverfolgung vor den ECCC.

Die Entscheidung, so die Richter, bedeute aber nicht, dass IM Chaem keine Verbrechen verübt habe. Sie kritisierten hingegen die kambodschanische Regierung sowie die Vereinten Nationen, dass es unter nationalem kambodschanischen Recht keine Restzuständigkeit für jene Personen gebe, die nicht unter die personelle Zuständigkeit der ECCC fallen und dadurch eine Straflosigkeit befördernde Lücke bestehe.

Die Pressemitteilung finden Sie hier, die ausführliche Begründung der Co-Investigating Judges hier. Für weitere Informationen zum Fall IM Chaem folgen Sie bitte diesem Link.

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