08.03.2022 Generalbundesanwalt leitet Strukturermittlungsverfahren wegen des Verdachts russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine ein

Buch, Waage und Richterhammer symbolisieren Utensilien des Gerichtsalltags
Foto: Colourbox.de / Jan Pietrieszka

Aufgrund von Berichten über den Einsatz von Streubomben, Angriffen auf Wohnviertel und zivile Infrastruktur hat Generalbundesanwalt Peter Frank ein Strukturermittlungsverfahren wegen Kriegsverbrechen des russischen Militärs in der Ukraine eingeleitet.

Hintergrund des Strukturermittlungsverfahrens ist das sogenannte Weltrechtsprinzip mit dem Ziel, Kriegsverbrechern auch in nicht am Konflikt beteiligten Staaten keinen sicheren Zufluchtsort zu bieten. Damit die Bundesanwaltschaft Taten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) verfolgen kann, wird ein konkreter Bezug zu Deutschland benötigt. Dieser wäre bspw. gegeben, sollten russische Kriegsverbrecher nach Deutschland flüchten.

Seit 2015 führt der Generalbundesanwalt bereits ein Strukturermittlungsverfahren zu Kriegsverbrechen in der Ostukraine.

In einem Strukturermittlungsverfahren werden möglichst breit Beweise gesammelt und gesichert, um später gegen einzelne Täter*innen vorgehen zu können.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) hat ebenfalls bereits Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine aufgenommen.