03.03.2022 IStGH-Chefankläger Khan: Offizielle Aufnahme von Ermittlungen in der Ukraine

IStGH-Chefankläger Khan: Offizielle Aufnahme von Ermittlungen in der Ukraine

Karim Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag, hat verkündet, in der Ukraine erneut Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durchzuführen. Ähnliche Ermittlungen gab es bereits hinsichtlich der russischen Besetzung der Krim und der Ostukraine 2014.

Die neuerlichen Ermittlungen sollen sich zunächst auf potenzielle Verbrechen beziehen, die vor der Invasion Russlands stattgefunden haben, könnten aber, so Khan, auf mögliche völkerstrafrechtlich relevante Taten im Rahmen der aktuellen Kämpfe in der Ukraine ausgeweitet werden. Die Ankündigung Khans erfolgte, nachdem zuvor 39 Mitgliedstaaten des IStGH, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, die Situation gemäß Art. 14 Rom-Statut an den IStGH überwiesen hatten.

Khan nutzte sein Statement zudem, um alle Kriegsparteien noch einmal eindringlich zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts anzuhalten.  

Lesen Sie hier das Statement von Karim Khan.