16.09.2021 ICC leitet Ermittlungsverfahren gegen die Philippinen ein

Am 15. September hat die Pre-Trial Chamber des International Criminal Court dem Antrag des Chefanklägers Karim Khan entsprochen, ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen die Philippinen aufgrund Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuleiten.

Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollen im Zusammenhang mit dem philippinischen „War on Drugs“ begangen worden sein. Bei Einsätzen gegen Drogenkriminalität sind auf den Philippinen möglicherweise zehntausende Menschen durch angehörige der Nationalen Polizei getötet worden.

Nach bisherigen Erkenntnissen ist der „War on Drugs“ der philippinischen Regierung keine rechtmäßige Strafverfolgungsmaßnahme und die Tötungen können weder als rechtmäßig noch als bloße Exzesse im Rahmen einer ansonsten rechtmäßigen Maßnahme angesehen werden. Die dem ICC verfügbaren Materialien deuten auf einen weit verbreiteten und systematischen Angriff gegen die Zivilbevölkerung im Rahmen oder zur Förderung einer staatlichen Politik im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a des Römischen Statuts.

Die Philippinen, die seit dem 1. November 2011 Vertragspartei des Römischen Statuts waren, haben am 17. März 2018 schriftlich den Rücktritt von diesem eingereicht. Obwohl der Austritt der Philippinen aus dem Statut am 17. März 2019 wirksam wurde, behält der Gerichtshof seine Zuständigkeit in Bezug auf mutmaßliche Straftaten, die sich im Hoheitsgebiet der Philippinen ereignet haben, während sie Vertragspartei waren.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Criminal Court.