28.07.2017 ICWC-Monitors beobachten Revisionsverhandlung vor dem BGH

Am 27.07.2017 fand vor dem BGH in Karlsruhe die Revisionsverhandlung im Fall Aria L. statt. Marburger Trial-Monitoring Teilnehmerinnen und Teilnehmer beobachteten das Verfahren.

Der BGH verwarf nach mündlicher Verhandlung die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main vom 12. Juli 2016 (die Bundesanwaltschaft war nicht in Revision gegangen). Das OLG hatte den Angeklagten wegen Kriegsverbrechen verurteilt, weil er in Syrien vor abgeschlagenen Köpfen, die auf Stangen aufgespießt worden waren, für Fotos posiert hatte. Dies erfüllte nach Ansicht des OLG den Tatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB, der Handlungen unter Strafe stellt, die im Zusammenhang mit einem bewaffneten internationalen oder nicht-internationalen Konflikt eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person in schwerwiegender Weise entwürdigend oder erniedrigend behandelt. Mit seinem Urteil bestätigte der 3. Strafsenat des BGH die bereits im Rahmen einer Haftprüfung getroffene Entscheidung, dass auch Verstorbene nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB sind. 

In der Entscheidung wurde auf mehrere Aspekte eingegangen: Zunächst wurde entschieden, dass Verstorbene grundsätzlich dem Schutzbereich der Vorschrift unterfallen. Ferner sei es für eine "Behandlung" i.S.d. Vorschrift nicht erforderlich, dass ein physischer Kontakt mit der Leiche stattfinde. Weiter sei jedenfalls der Kopf ein Körperteil, das einzeln ein taugliches Tatobjekt sei. Der vorsitzende Richter betonte aber, dass man dies bei anderen Körperteilen noch zu entscheiden habe. Letztlich sei das Posieren mit den Köpfen und das damit verbundene Behandeln der Köpfe als "Trophäen" auch eine schwerwiegende Entwürdigung.

 

Informationen zum Monitoring des Falls Aria L. vor dem OLG Frankfurt/Main finden Sie hier.

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