16.06.2021 Karim Khan wird neuer Chefankläger des IStGH

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Der Brite Karim Asad Ahmad Khan tritt am 16.06.2021 das Amt des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag an.

Khan, der an der Universität Oxford promoviert hat, wird nach Fatou Bensouda und Luis Moreno Ocampo der dritte Chefankläger des IStGH.

Der 1970 geborene Jurist mit pakistanisch-muslimischem Migrationshintergrund ist seit 1992 als Anwalt tätig. Vor dem IStGH verteidigte er unter anderem Saif al-Islam Gaddafi und Kenias Vizepräsidenten William Ruto. Überdies war er als Berater der Anklage bei den UN-Tribunalen für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda tätig und vertrat Opfer von Menschenrechtsverbrechen. Nicht zuletzt leitete Khan bis 2021 die UN-Mission (UNITAD), die im Irak die Verbrechen der Terrormiliz des sogenannten Islamischen Staates (IS) untersucht.

Der britische Jurist wurde am 12.02.2021 mit 72 Stimmen zum neuen Chefankläger des IStGH gewählt. Kaum jemand zweifelt an seinen Qualifikationen für dieses Amt. Er gilt als „harter, entschlossener und kluger Anwalt“, von seinen Kolleg:innen wird ihm die Investition eines „enormen Arbeitspensums“ bescheinigt und seine Fähigkeit hervorgehoben, „neben der juristischen“ auch „die politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Dimensionen seiner Fälle“ zu durchdringen. Von Beobachter:innen wird er als „großartiger Anwalt“ beschrieben. Trotz dem vielfach positiven Befinden gegenüber Khan, konnte wochenlang keine Einigung bezüglich der Besetzung des Amtes erzielt werden. Anders als Fatou Bensouda und Luis Moreno Ocampo konnte er nicht im Konsens der 123 IStGH-Mitgliedsstaaten benannt werden, was eine Abstimmung letztlich unumgänglich machte. Khan setzte sich mit der Mehrheit der Stimmen unter anderem gegen den irischen Richter Fergal Gaynor durch.

Der Auswahlprozess wurde von Beobachter:innen vielfach kritisiert. Vorbehalte gegen die Ernennung bestanden unter anderem, weil bereits ein Richter am IStGH und der Verwaltungschef Briten sind. Außerdem steht die mögliche Befangenheit Khans im Raum, da dieser früher als Verteidiger am IStGH tätig war. Auch die Begriffe „Intrigen“ und „Cliquenwirtschaft“ fielen in Bezug auf die Ernennung Khans.

Der neue Chefankläger löst bei Amtsantritt die Gambierin Fatou Bensouda ab. Während ihrer neunjährigen Amtszeit kam es zu einem „Richtungswechsel“ auf der Agenda des IStGH. Die vielfach geäußerte Kritik an der Fokussierung des IStGH auf afrikanische Fälle wurde von Bensouda mehrfach zurückgewiesen. Sie leitete während ihrer Amtszeit Untersuchungen von Verbrechen ein, die möglicherweise von US-Soldaten in Afghanistan begangen worden waren, woraufhin Bensouda auf die US-Sanktionsliste gesetzt wurde. Außerdem erklärte sich der IStGH während ihrer Amtszeit für eventuelle Kriegsverbrechen in den Palästinensergebieten zuständig und auch gegen das russische Militär gibt es Vorermittlungen wegen möglicher Taten in Georgien und der Ukraine. Darüber hinaus untersuchte der IStGH die Verfolgung der Rohingya in Myanmar.

Kritisiert wurde die Arbeit der Anklagebehörde unter Bensouda in den Verfahren gegen Laurent Gbagbo und Jean-Pierre Bemba, die beide in Freisprüchen für die Angeklagten endeten.

Im Hinblick auf den neuen Chefankläger Karim Khan wird erwartet, dass sich dieser “tatkräftiger hinter Reformen stellt“ als seine Vorgängerin. In der Vergangenheit hat Kahn bereits auf Konstruktionsprobleme des IStGH hingewiesen, mit denen er durch seine Arbeit als Verteidiger vertraut war.