18.11.2017 OLG Frankfurt fällt Urteile in den Fällen Abshir A. und Özkan C.

Am 27.10.2017 verkündete der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main sein Urteil in den beiden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des ICWC Trial-Monitoring Programmes beobachteten Prozessen.

Abshir A. wurde wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (Al-Shabaab) gem. § 129a StGB zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Özkan C. wurde ebenfalls wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (Junud-Al-Sham) gem. § 129a StGB in zwei Fällen, davon einer in Tateinheit (§ 52 StGB) mit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat im Sinne des § 89a I StGB, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Die entsprechende Pressemitteilung des OLG zum Fall Abshir A. finden Sie unter diesem Link, jene zum Fall Özkan C. finden Sie hier

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