02.07.2019 Präsidium des ICC ordnet die Situation in Bangladesch/Myanmar der Vorverfahrenskammer III zu

In einer Pressemitteilung des IStGH wurde am 26.06.2019 bekannt gegeben, dass das Präsidium die Situation in der Volksrepublik Bangladesch/Union Myanmar der Vorverfahrenskammer III zugewiesen habe.

Vorausgegangen war dieser Entscheidung die Mitteilung der IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda, in der diese das Präsidium über ihre Absicht informierte, einen Antrag auf Genehmigung zur Einleitung einer Untersuchung dieser Situation zu stellen.

Hierbei ginge es Bensouda darum, eine Genehmigung einzuholen, „um mutmaßliche Straftaten innerhalb der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs zu untersuchen“. Das Verbrechen der Vertreibung steht dabei im Fokus der Untersuchungen. Dabei sei mindestens ein Verbrechenselement im Hoheitsgebiet der Volksrepublik Bangladesch, die seit 1. Juni 2010 Vertragsstaat des Römischen Statuts ist, verwirklicht worden. Die Untersuchung solle außerdem zwei weitere Gewaltakte im Rakhaing-Staat zum Gegenstand haben und sich überdies mit allen relevanten Straftaten, die mit diesen Ereignissen zusammenhängen, befassen. Die Vorverfahrenskammer III wird nach Antragstellung der Anklagebehörde nun entscheiden, ob sie diese berechtigt eine Untersuchung der Situation einzuleiten.

Ausgangssituation war die am 6. September 2018 ergangene Entscheidung der Vorverfahrenskammer I, dass der IStGH die Zuständigkeit für die mutmaßliche Vertreibung der Rohingya aus Myanmar nach Bangladesch besitze. Myanmar ist indes kein Vertragsstaat des Römischen Statuts des IStGH. Darauffolgend gab die Anklagebehörde am 18. September 2018 die Einleitung einer Voruntersuchung über die mutmaßliche Vertreibung der Rohingya von Myanmar nach Bangladesch bekannt.

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