17.06.2025 Urteil im Staatsschutzverfahren gegen Alaa M.

Am 16. Juni 2025 wurde Alaa M. vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der seit 2015 in Deutschland lebende und praktizierende ehemalige syrische Arzt Alaa M. habe, davon ist der Senat überzeugt, in den Jahren 2011 und 2012 als ziviler Arzt in einem Militärkrankenhaus in Homs (Syrien) und in einer Hafteinrichtung der Abteilung 261 des syrischen Militärgeheimdienstes Gefangene, die der syrischen Opposition zugerechnet werden, gefoltert, sexuell misshandelt und in zwei Fällen getötet.
Das ICWC Trial Monitoring Programm hat den Prozess beobachtet. Die entsprechenden Berichte werden online einsehbar sein, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
Für weitere Informationen zu dem Prozess sowie zum Urteil gegen Alaa M. besuchen Sie die Website des OLG Frankfurt. Zudem sind diverse Nachrichten-Beiträge zu dem Urteil verfügbar, wie hier auf tagesschau.de.
Kontakt
Dr. Henning de Vries
Mail: icwc@uni-marburg.de