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Religiöse Stiftungen

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Zu den dreizehn in Deutschland ansässigen Begabtenförderwerken gehören auch Studienwerke, die sich religiösen Stiftungen zugehörig fühlen. Gefördert werden leistungsstarke, engagierte Studierende und Promovierende, die im Grunde BAföG berechtigt sind (§ 8 Abs. 1-3 des BAföG) und sich zu ihrem Glauben bekennen. Achtung! Das Evangelische Studienwerk vergibt unter Umständen auch Stipendien an Bewerber*innen, die nicht Mitglied in einer evangelischen Kirche sind. Dies muss im Motivationsschreiben aber besonders begründet werden.