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Für Erasmus Studierende - Digitales Learning Agreement/ Transcript of Records
Muss ich ein Transcript of Records bekommen?
Ja. Als Erasmus-Studierende benötigst Du ein Transcript of Records.
Wie erhalte ich mein Transcript of Records?
Bitte schaue Dir auch die Bereiche „Begriffserklärung“, Kontakt“ an.
Deine Aufgaben
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 1. Vor Kursbeginn – Digitale Learning Agreement
Besprich Deine Kurswahl vorher mit der zuständigen Fachbereichskoordinatorin oder dem zuständigen Fachbereichskoordinator
Erstelle Dein digitales Learning Agreement vor Deiner Anreise nach Marburg. Trage alle Kurse ein, die Du an der Philipps-Universität Marburg belegen möchtest (Fachbereiche und Sprachenzentrum).
Erstelle und übermittle Dein digitales Learning Agreement über das System Deiner Heimatuniversität.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 2. Während des Semesters – Änderung des digitalen Learning Agreements
Prüfe nach Semesterbeginn, ob Dein digitales Learning Agreement aktuell ist.
·Wenn Du Kurse ändern möchtest, erstelle digitale Changes und reiche diese innerhalb von 4 Wochen nach Semesterbeginn ein.
Dein Transcript of Records wird auf Basis Deines digitalen Learning Agreements bzw. Deiner Changes erstellt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 3. Zum Kursende – Note
Bitte Deine Dozentin bzw. Deinen Dozenten, Deine Teilnahme und Deine Note an die zuständige Fachbereichskoordinatorin bzw. den zuständigen Fachbereichskoordinator weiterzugeben.
Bei einem Sprachkurs im Sprachenzentrum sende Deinen Schein direkt an die zuständige Fachbereichskoordinatorin bzw. den zuständigen Fachbereichskoordinator.
Unsere Aufgaben
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 4. Zum Kursende / Bis 5 Wochen nach Ende des Semesters
Dein/e Fachbereichskoordinator/in erhält deine Noten direkt von den Dozenten/innen und trägt diese in Mobility Online ein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 5. Bis 5 Wochen nach Ende des Semesters
Das International Office prüft Deine Angaben und erstellt Dein Transcript of Records.
Das Transcript wird elektronisch an Deine Heimatuniversität gesendet. Du erhältst zusätzlich eine Kopie per E-Mail.
Benötigst Du Dein Transcript früher? Sende bitte eine Bestätigung Deiner Heimatuniversität an transcript@verwaltung.uni-marburg.de. Wir versuchen dann, Dein Transcript früher zu erstellen.
Falls Du kein digitales Learning Agreement einreichen kannst:
- Erstelle stattdessen eine Belegliste in Mobility Online.
- Achte darauf, dass Deine Belegliste nur Kurse enthält, an denen Du tatsächlich teilgenommen hast.
- Informiere uns frühzeitig, wenn Du kein digitales Learning Agreement einreichen kannst, damit wir die nächsten Schritte einleiten können.
Wichtig für Erasmus+ Studierende mit zwei Semestern Aufenthalt:
- Wenn Du im Winter- und Sommersemester in Marburg bleibst, trägst Du Deine Kurse ein, reichst sie aber noch nicht verbindlich ein.
- Die verbindliche Einreichung erfolgt erst am Ende des Sommersemesters.
Studierst Du zwei Semester an der Philipps-Universität Marburg?
Gleiches Austauschprogramm in beiden Semestern (Wintersemester + Sommersemester)
- Erstelle für das zweite Semester kein neues digitales Learning Agreement.
- Füge neue Kurse über „LA Changes“ im System Deiner Heimatuniversität hinzu. Trage Deine Kurse für beide Semester ein.
- Reiche die Kurse nicht nach dem ersten Semester verbindlich ein. Die verbindliche Einreichung erfolgt erst am Ende des Sommersemesters.
- Du erhältst ein Transcript of Records am Ende Deines Aufenthalts.
Ausnahme: Zwei akademische Jahre (Sommersemester + Wintersemester)
- Erstelle für jede Bewerbung in Mobility Online ein neues digitales Learning Agreement.
- Du erhältst zwei Transcripts of Records: eines nach jedem Semester.
Wechsel des Austauschprogramms im zweiten Semester (z. B. 1. Semester Erasmus+, 2. Semester Freemover)
- Du erhältst zwei Transcripts of Records: eines nach dem ersten und eines nach dem zweiten Semester.
- Beachte: Bei einem Programmwechsel gelten die Regeln des jeweiligen Programms.