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Für Erasmus Partnercountries Studierende 

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Muss ich ein Transcript of Records bekommen?

Ja. Als Erasmus- Partnercountries-Studierende benötigst Du ein Transcript of Records.

Wie erhalte ich mein Transcript of Records?

Bitte schaue Dir auch die Bereiche „Begriffserklärung“, Kontakt“ an. 

Deine Aufgaben

Unsere Aufgaben 

Falls Du kein digitales Learning Agreement einreichen kannst:

  • Erstelle stattdessen eine Belegliste in Mobility Online.
  • Achte darauf, dass Deine Belegliste nur Kurse enthält, an denen Du tatsächlich teilgenommen hast.
  • Informiere uns frühzeitig, wenn Du kein digitales Learning Agreement einreichen kannst, damit wir die nächsten Schritte einleiten können.

Wichtig für Erasmus+ Studierende mit zwei Semestern Aufenthalt:

  • Wenn Du im Winter- und Sommersemester in Marburg bleibst, trägst Du Deine Kurse ein, reichst sie aber noch nicht verbindlich ein.
  • Die verbindliche Einreichung erfolgt erst am Ende des Sommersemesters.

Studierst Du zwei Semester an der Philipps-Universität Marburg?

Gleiches Austauschprogramm in beiden Semestern (Wintersemester + Sommersemester)

  • Erstelle für das zweite Semester kein neues digitales Learning Agreement. 
  • Füge neue Kurse über „LA Changes“ im System Deiner Heimatuniversität hinzu. Trage Deine Kurse für beide Semester ein.
  • Du erhältst ein Transcript of Records am Ende Deines Aufenthalts.

Ausnahme: Zwei akademische Jahre (Sommersemester + Wintersemester)

  • Erstelle für jede Bewerbung in Mobility Online ein neues digitales Learning Agreement.
  • Du erhältst zwei Transcripts of Records: eines nach jedem Semester.

Wechsel des Austauschprogramms im zweiten Semester (z. B. 1. Semester Erasmus+, 2. Semester Freemover)

  • Du erhältst zwei Transcripts of Records: eines nach dem ersten und eines nach dem zweiten Semester.
  • Beachte: Bei einem Programmwechsel gelten die Regeln des jeweiligen Programms.

 Fachbereichs-Koordinator.