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Leseausweis

Für die Ausleihe nach Hause benötigen Sie einen gültigen Leseausweis der Universitätsbibliothek Marburg (UB). Als Leseausweis dient die Ucard, die als Leseausweis freigeschaltet wird. Ucards erhalten Sie gegen eine Kaution von 5 € in der Ausleihe der Universitätsbibliothek und an weiteren Standorten des Studentenwerks.
Mitarbeiter können auch Ihren Dienstausweis als Leseausweis freischalten lassen

Zum Erwerb der Ucard benötigen Sie in der Universitätsbibliothek einen Wertbon, den Sie am Kassenautomaten kaufen können (EC-Zahlung). Ucards werden während der Öffnungszeiten der Ausleihtheke (Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr) ausgegeben und als Leseausweis freigeschaltet.

  • Leseausweise für Studierende

    Studierende der Universität Marburg legen bitte einen Personalausweis und den Studienausweis bei der Freischaltung in der Ausleihe vor, einen Antrag benötigen Sie nicht.

  • Leseausweise für Beschäftigte der Universität

    Mitarbeiter/innen der Universität werden bei Vorlage des Personalausweises und des Arbeitsvertrags in der Ausleihe mit ihrem privaten Leseausweis / Ucard als Hochschulangehörige registriert. Zusätzlich zur privaten Adresse wird Ihre Dienstanschrift aufgenommen. Bitte füllen Sie online den Antrag auf einen Leseausweis aus.

    Zur Feststellung des Mitarbeiterstatus kann alternativ auch ein Ausdruck der Nutzerdaten des Staff-Accounts an der Theke vorgelegt werden.

    Entliehene Medien aus dem Bestand der UB werden bis zu 14-mal automatisch verlängert. Die Verlängerung erfolgt drei Tage vor Ablauf der Leihfrist, sofern das Buch nicht vorgemerkt ist und der Leseausweis weder gesperrt noch abgelaufen ist oder Mahngebühren über 6 € vorliegen. Ist keine Verlängerung möglich, erhalten Sie eine Rückgabeerinnerung per Mail.

    Mitarbeiter/innen von Einrichtungen in der Deutschhausstraße und der Bunsenstraße holen die eingetroffenen Medien selbst in der Ausleihe ab. Alle anderen Institute werden vom UB-Fahrdienst beliefert. Wenn Sie Bücher über den Fahrdienst zurückgeben, berücksichtigen Sie bitte die Abholzeiten des Fahrdienstes. Um nicht in ein Mahnverfahren zu kommen, muss das Buch innerhalb der Leihfrist in der Ausleihe der UB zurückgebucht werden. Den UB-Fahrdienst können Sie über die Ausleihe erreichen. Bitte beachten Sie, dass der Fahrdienst zeitweise eingeschränkt ist, beispielsweise um die Weihnachtsfeiertage herum.

  • Personenbezogene Institutsausweise

    Personenbezogene Institutsausweise können von Professorinnen und Professoren beantragt werden. Das Antragsformular erhalten Sie in der Ausleihe. Sie sind persönlich für die entliehenen Bücher verantwortlich.

    Für dienstliche Ausleihen über den Institutsausweis gelten besondere Ausleihkonditionen:

    Die Leihfrist für Bücher aus den Magazinen der Universitätsbibliothek beträgt sechs Monate. Bis zu zwei Verlängerungen (telefonisch oder über E-Mail) sind möglich.

    Das Mahnverfahren ist nicht kostenpflichtig.

    Institutsausweise berechtigen NICHT zu Entleihungen aus der Lehrbuchsammlung der UB oder zu Fernleihbestellungen.

    Bei Vormerkungen auf Bücher, die auf einen Institutsausweis ausgeliehen sind, müssen diese nach Möglichkeit umgehend zurückgegeben werden. Bitten informieren Sie ansonsten die Ausleihe innerhalb einer Woche darüber, wo der Vormerker das Buch einsehen kann.

    Ucard mit Kennzeichnung "FB" als Institutsausweis: Bitte laden Sie kein Geld auf diese Karten, eine spätere Auszahlung des Guthabens ist NICHT möglich.

    Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Institutsausweis an die Bibliothek zurückzugeben.

  • Leseausweise für Externe

    Alle Personen, die für mindestens 3 Monate einen Wohnsitz in Deutschland haben, können einen Leseausweis erhalten. Zugelassen werden Personen ab 16 Jahren. Bitte füllen Sie online den Antrag auf einen Leseausweis aus.

    Sie können den Leseausweis der UB sofort nach dem Absenden des Antrages in der Ausleihe der Universitätsbibliothek erstellen lassen. Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis.

  • Wo kann eine Ucard für die UB freigeschaltet werden?

  • Wie lange ist der Leseausweis gültig?

    Leseausweise sind nur begrenzt gültig und müssen nach Ablauf verlängert werden. Wenn Sie im KatalogPlus Ihre Benutzerdaten anklicken, sehen Sie das genaue Ablaufdatum. Eine Verlängerung des Ausweises ist auch telefonisch möglich.

    Bei Universitätsmitarbeitern und -mitarbeiterinnen mit befristeten Arbeitsverträgen ist zusätzlich die Vorlage des aktuellen Arbeitsvertrages oder der Nachweis über die Dauer der Universitätszugehörigkeit über die HRZ-Account-Informationen erforderlich.

  • Was ist bei einem Verlust des Leseausweises zu tun?

    Bei Verlust Ihrer Ucard melden Sie sich bitte unverzüglich in der Ausleihe der UB. Gegen eine Kaution von 5 € erhalten Sie eine neue Ucard.

  • Rückgabe der Ucard

    Nachdem ihr Nutzerkonto an der Ausleihtheke der Universitätsbibliothek oder der Zentralen Medizinischen Bibliothek gelöscht wurde, kann die Ucard an folgenden Stellen zurück gegeben werden:    

     - im Cafe Colibri (Atrium der Universitätsbibliothek),
     - am Info-Point im Studentenhaus am Erlenring 5, 
     - in der Mensa auf den Lahnbergen

    Die Kaution und das aufgeladenen Guthaben wird Ihnen ausgezahlt.