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Aktuelles

Wichtige Mitteilung an alle Wahlberechtigten zur Personalratswahl am 14. und 15. Mai 2024             

Die Personalratswahl 2024 findet in den nachfolgend genannten Wahllokalen statt: 

  • am 14.05.2024 in der Zeit von 09:00 – 15:30 Uhr: 
    Foyer des FB-Gebäudes der Chemie, Hans-Meerwein-Straße 4
  •  am 15.05.2024 in der Zeit von 09:00 – 15:30 Uhr: 
    Foyer des Verwaltungsgebäudes, Biegenstraße 10

Der Zutritt zum Wahllokal ist nur Wahlberechtigten gemäß dem hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) gestattet. Nicht wahlberechtigt sind Personen, die zum „Eigenständigen Personalrat beim UKGM“ oder zum Betriebsrat am UKGM wahlberechtigt sind!

 Wahlberechtigt sind Mitglieder der Philipps-Universität Marburg (UMR), die als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer,
Beamtinnen oder Beamte oder als Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter tätig und im Wahlverzeichnis der Philipps-Universität erfasst sind.

Gemäß dem Wahlausschreiben können Briefwahlunterlagen bis spätestens 10.05.2024 beantragt werden. Die Voten müssen dann spätestens am 15.05.2024 um 15:30 Uhr wieder beim Wahlamt zurück eingegangen sein (Postweg beachten!). Eingänge nach Fristablauf werden nicht berücksichtigt.

Unterlagen zur Briefwahl können formlos unter Angabe von Name, Vorname und Versandadresse per E-Mail an wahlamt@uni-marburg.de beantragt werden. Der Antrag kann ausschließlich für sich persönlich gestellt werden.

Vielen Dank für die Beteiligung an der Personalratswahl!

Der Wahlvorstand

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- Wahlamt -
Philipps-Universität Marburg
Biegenstraße 10, 35037 Marburg
Fon: 06421 / 28-26144
E-Mail: wahlamt@uni-marburg.de