Informationen für Autorinnen und Autoren (incl. Doktoranden) der Universität Marburg
Die UB Marburg bietet seit Januar 1997 allen Doktorandinnen und
Doktoranden der Universität Marburg an, ihre Dissertationen in
elektronischer Form an die UB abzuliefern damit sie auf dem
Archivserver der UB gespeichert und weltweit zugänglich gemacht werden
können.
Darüber hinaus bietet die UB Marburg seit Anfang 2000 - unterstützt
durch Beschluß
des Ständigen Aussschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) vom
03.02.2000 - allen Angehörigen der Hochschule die Möglichkeit,
wissenschaftlich relevante Dokumente in elektronischer Form an die UB
abzuliefern damit sie auf dem Archivserver gespeichert und weltweit
zugänglich gemacht werden können.
Seit Januar 2003 unterstützt die Universitätsbibliothek das
Uploadverfahren für digitale Dokumente auf ihren Archivserver mit der
an der UB
Stuttgart entwickelten Software OPUS. Wir bieten unseren Autoren
(Doktoranden und Angehörigen der Universität Marburg) ein
Eingabeformular an, in das alle Elemente der Dokumentbeschreibung (Name
des Verfassers, Titel des Dokumentes, Schlagworte in deutsch und
englisch sowie Zusammenfassungen in deutsch und englisch) selbständig
eingetragen werden. Der Autor selbst bindet das Dokument ein und stößt
ein Uploadverfahren an. Die Universitätsbibliothek Marburg stellt die
Dateien dann langfristig auf ihrem Archivserver zur Verfügung und weist
die Publikation in den Katalogen nach. Durch Anreicherung der
Dokumentbeschreibung mit Metadaten sind die Dokumentnachweise auch von
Metasuchmaschinen zu digitalen Volltextarchiven aufzufinden, z.B. OPUS-Metasuche.
Rechtliche Aspekte
Für Dissertationen gelten die jeweils gültigen Promotionsordnungen. Bitte reichen Sie uns die unterschriebene Abgabeerklärung für elektronische Dissertationen zusammen mit den erforderlichen Druckexemplaren ein.
Die aktuellen Promotionsordnungen aller Fachbereiche akzeptieren die Ablieferung von Dissertationen in elektronischer Form.
Wenn Sie nach alten Promotionsordnungen promovieren, können ggf. abweichende Regelungen gelten.
Zusätzlich zu jeder elektronisch veröffentlichten Dissertation müssen vier gedruckte Exemplare der Dissertation abgeliefert werden.
Lebenslauf
Wird eine Dissertation im Rahmen der Promotionsordnung der Fakultät
veröffentlicht, so muss die gedruckte Fassung, die der UB abgeliefert
wird, inhaltlich und formal der elektronischen Fassung entsprechen. Nur
so kann die Zitierfähigkeit zwischen den beiden Versionen gewährleistet
sein.
Einzige Ausnahme: der Lebenslauf braucht nicht zwingend in der
elektronischen Fassung vorhanden sein. Wenn Sie jedoch im
Inhaltsverzeichnis den Lebenslauf aufführen, sollten Sie ihn nicht
"kommentarlos" aus der elektronischen Fassung entfernen. Fügen Sie
stattdessen eine "Platzhalterseite" ein mit einem sinngemäßen Hinweis
in der Art "Die Seiten 120-122 (Lebenslauf) enthalten persönliche
Daten. Sie sind deshalb nicht Bestandteil der
Online-Veröffentlichung."
Für alle anderen elektronischen Publikationen bitten wir unsere Autoren schriftlich durch ausfüllen der Abgabeerklärung für elektronische Publikationen zu bestätigen,
- daß die urheber- und lizenzrechtliche Seite (Copyright) geklärt wurde und Rechte Dritter der Veröffentlichung nicht entgegenstehen und
- daß sie damit einverstanden sind, daß die UB die Daten in die digitale Bibliothek einarbeitet und in ihren Katalogen verzeichnet.
Die UB erklärt ihrerseits, daß alle weiteren Nutzungsrechte der Publikation beim Autor verbleiben.
Technische Aspekte
- Wir bitten unsere Autoren, die Publikationen per Uploadverfahren
an uns zu liefern. Nach Rücksprache sind bei technischen Problemen
Ausnahmen möglich. (Abgabe einer CD-ROM nach ISO-9660 formatiert)
Um die elektronische Archivierung zu gewährleisten, müssen Dokumente im Format PDF-A auf den Dokumentenserver eingestellt werden.
Vermeiden Sie bitte bei der Vergabe von Dateinamen Sonderzeichen, Umlaute und Großschreibung und halten Sie den Dateinamen so kurz wie möglich. Falsch: Dissertation_über_Ustilago_Maydis_final_03-12-2006_Jürgen_Müller.PDF. Richtig: djm.pdf. (s. dazu auch die Hinweise für Windows95/98/2000/NT-Nutzer auf dieser Seite)
Zulässige Formate der Texte:
- PDF-A (Portable Document Format).
Zulässige Multimedia-Formate:
- Bilder und Grafiken: JPEG, TIFF, GIF oder PNG (eingebunden in der/den PDF-Datei/en)
- Video: MPEG und AVI (nach Rücksprache mit uns)
- Audio: WAV (nach Rücksprache mit uns)
Erläuterungen zu den Formaten:
- PDF-A: Das gewünschte Format PDF-A kann in aller Regel mit aktuellen
Textverarbeitungsprogrammen (OpenOffice 2.x, MS Word 2007) durch einen
Export des Dokumentes nach PDF-A hergestellt werden.
Mit Acrobat lassen sich ebenfalls beliebige Dokumente in PDF-A-Dateien konvertieren. Bitte liefern Sie ausschliesslich einteilige PDF-A-Dokumente via OPUS ab! Das HRZ der Universität Marburg stellt einige Informationen zur Erstellung von PDF-A-Dateien zum Selbstlernen bereit.
Besondere Hinweise für Windows95/98/2000/NT... Benutzer:
- Dateinamen
Windows-Versionen erlauben Dateinamen mit dem vollen Zeichensatz und mit Leerzeichen. Dies hat aber Nachteile bei der Verwendung auf anderen Systemen. So können die Namen zwar auch auf Unix/Linux-Systemen richtig angezeigt werden, aber sobald sie verlinkt werden, funktioniert dies nicht mehr. - Dateisysteme
Vergessen Sie bitte nicht, daß beim Übertragen von Computerdateien auf ein anderes Medium (CD-ROM, USB-Stick) i.d.R. auf ein anderes Dateisystem übertragen wird. Andere Dateisysteme aber haben andere Attribute zu einer Datei (DOS-Dateisystem einfach, CD-ROM ISO-9660 schon etwas mehr, FAT-32 (Microsoft) kompliziert, UNIX ufs, Linux ext2fs,... sehr viele). Wenn Sie z.B. von einem Windows-Rechner mit FAT-32 Dateisystem (erlaubt Leerzeichen, Sprachsonderzeichen usw. in Dateinamen) Ihre Dateien auf eine CD-ROM übertragen, so unterliegen die Dateinamen auf der CD-ROM den entsprechenden Namenskonventionen eines DOS FAT-16 Dateisystems mit 8 Zeichen und 3 Zeichen in der Erweiterung, wobei Groß- und Kleinschreibung nicht unterschieden wird. - Zeichensätze
Auf einen Teil der Zeichenkodierung haben sich alle geeinigt: Das sind die amerikanischen verwendeten ASCII-Zeichen. Diese sind durchgezählt genau 128 und belegen daher die ersten 7Bit eines 8 Bit langen Datums in einem Rechner. Mit dem restlichen Bit kann man nochmal 128 Zeichen kodieren, also zusammen 256. Der 7Bit ASCII-Code ist abgeleitet vom CCITT aus der Zeit der Fernschreiber. Um auch nationale Sonderzeichen und andere besondere Druckzeichen darstellen zu können, wurden die weiteren 127 Zeichen verwendet, allerdings zunächst nicht genormt. Die Normung erfolgte unter der ISO 8859. Microsoft hält sich allerdings nicht an die Norm sondern verwendet eine eigene Codierung.
Universitätsangehörige mit allgemeinen oder technischen Fragen zum Thema Veröffentlichung auf dem Archivserver wenden sich bitte an Frau Nadine Forster (06421-28-25113) oder Herrn Christian Matz (06421-28-25350).
Fragen zum Thema Veröffentlichung einer Dissertation auf dem Archivserver richten Sie bitte direkt an Herrn Andreas Seibel (06421-28-25187).
