Informationen für Autorinnen und Autoren (incl. Doktoranden) der Universität Marburg
Die UB Marburg bietet seit Januar 1997 allen Doktorandinnen und
Doktoranden der Universität Marburg an, ihre Dissertationen in
elektronischer Form an die UB abzuliefern damit sie auf dem
Archivserver der UB gespeichert und weltweit zugänglich gemacht werden
können.
Darüber hinaus bietet die UB Marburg seit Anfang 2000 - unterstützt
durch Beschluß
des Ständigen Aussschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) vom
03.02.2000 - allen Angehörigen der Hochschule die Möglichkeit,
wissenschaftlich relevante Dokumente in elektronischer Form an die UB
abzuliefern damit sie auf dem Archivserver gespeichert und weltweit
zugänglich gemacht werden können.
Seit Januar 2003 unterstützt die Universitätsbibliothek das
Uploadverfahren für digitale Dokumente auf ihren Archivserver mit der
an der UB
Stuttgart entwickelten Software OPUS. Wir bieten unseren Autoren
(Doktoranden und Angehörigen der Universität Marburg) ein
Eingabeformular an, in das alle Elemente der Dokumentbeschreibung (Name
des Verfassers, Titel des Dokumentes, Schlagworte in deutsch und
englisch sowie Zusammenfassungen in deutsch und englisch) selbständig
eingetragen werden. Der Autor selbst bindet das Dokument ein und stösst
ein Uploadverfahren an. Die Universitätsbibliothek Marburg stellt die
Dateien dann langfristig auf ihrem Archivserver zur Verfügung und weist
die Publikation in den Katalogen nach. Durch Anreicherung der
Dokumentbeschreibung mit Metadaten sind die Dokumentnachweise auch von
Metasuchmaschinen zu digitalen Volltextarchiven aufzufinden, z.B. OPUS-Metasuche.
Rechtliche Aspekte
Für Dissertationen gelten die
- und die jeweils gültigen Promotionsordnungen. Bitte reichen Sie uns
die unterschriebene Abgabeerklärung
für elektronische Dissertationen zusammen mit den erforderlichen
Druckexemplaren ein.
- Die Promotionsordnung für die Fachbereiche (04, 09, 10, 12,
13, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21) akzeptiert die Ablieferung
von Dissertationen in elektronischer Form. Absolventen dieser
Fachbereiche benötigen auf dem o.a. Formular keine Unterschrift
des Fachbereichs.
-
Absolventen aller anderen Fachbereiche (01, 02, 03, 05, 06) lassen sich auf der o.a. Abgabeerklärung für Dissertationen durch Unterschrift vom Fachbereich die Erlaubnis zur elektronischen Publikation bestätigen.
- Die Promotionsordnung für die Fachbereiche (04, 09, 10, 12,
13, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21) akzeptiert die Ablieferung
von Dissertationen in elektronischer Form. Absolventen dieser
Fachbereiche benötigen auf dem o.a. Formular keine Unterschrift
des Fachbereichs.
Zusätzlich zu jeder elektronisch veröffentlichten Dissertation müssen vier gedruckte Exemplare der Dissertation abgeliefert werden.
Wir empfehlen Ihnen, persönliche Daten wie Lebenslauf oder
Danksagungen, die Sie nicht dauerhaft im Internet veröffentlichen
wollen aus Ihrer Dissertation zu entfernen. Dabei gilt grundsätzlich,
dass die gedruckte und die elektronische Version Ihrer Dissertation
inhaltlich identisch sein müssen.
Für alle anderen elektronischen Publikationen bitten wir unsere Autoren schriftlich durch ausfüllen der Abgabeerklärung für elektronische Publikationen zu bestätigen,
- daß die urheber- und lizenzrechtliche Seite (Copyright) geklärt wurde und Rechte Dritter der Veröffentlichung nicht entgegenstehen und
- daß sie damit einverstanden sind, daß die UB die Daten in die digitale Bibliothek einarbeitet und in ihren Katalogen verzeichnet.
Die UB erklärt ihrerseits, daß alle weiteren Nutzungsrechte der Publikation beim Autor verbleiben.
Technische Aspekte
- Wir bitten unsere Autoren, die Publikationen per Uploadverfahren
an uns zu liefern. Nach Rücksprache sind bei technischen Problemen
Ausnahmen möglich. (Abgabe einer CD-ROM nach ISO-9660 formatiert)
Um die elektronische Archivierung zu gewährleisten, müssen Dokumente im Format PDF-A auf den Dokumentenserver eingestellt werden.
Vermeiden Sie bitte bei der Vergabe von Dateinamen Sonderzeichen, Umlaute und Großschreibung und halten Sie den Dateinamen so kurz wie möglich. Falsch: Dissertation_über_Ustilago_Maydis_final_03-12-2006_Jürgen_Müller.PDF. Richtig: djm.pdf. (s. dazu auch die Hinweise für Windows95/98/2000/NT-Nutzer auf dieser Seite)
Zulässige Formate der Texte:
- PDF-A (Portable Document Format).
Zulässige Multimedia-Formate:
- Bilder und Grafiken: JPEG, TIFF, GIF oder PNG (eingebunden in der/den PDF-Datei/en)
- Video: MPEG und AVI (nach Rücksprache mit uns)
- Audio: WAV (nach Rücksprache mit uns)
Erläuterungen zu den Formaten:
- PDF-A: Das gewünschte Format PDF-A kann in aller Regel mit aktuellen
Textverarbeitungsprogrammen (OpenOffice 2.x, MS Word 2007) durch einen
Export des Dokumentes nach PDF-A hergestellt werden.
Mit Acrobat lassen sich ebenfalls beliebige Dokumente in PDF-A-Dateien konvertieren. Bitte liefern Sie ausschliesslich einteilige PDF-A-Dokumente via OPUS ab! Das HRZ der Universität Marburg stellt einige Informationen zur Erstellung von PDF-A-Dateien zum Selbstlernen bereit.
Besondere Hinweise für Windows95/98/2000/NT... Benutzer:
- Dateinamen
Windows-Versionen erlauben Dateinamen mit dem vollen Zeichensatz und mit Leerzeichen. Dies hat aber Nachteile bei der Verwendung auf anderen Systemen. So können die Namen zwar auch auf Unix/Linux-Systemen richtig angezeigt werden, aber sobald sie verlinkt werden, funktioniert dies nicht mehr. - Dateisysteme
Vergessen Sie bitte nicht, daß beim Übertragen von Computerdateien auf ein anderes Medium (CD-ROM, USB-Stick) i.d.R. auf ein anderes Dateisystem übertragen wird. Andere Dateisysteme aber haben andere Attribute zu einer Datei (DOS-Dateisystem einfach, CD-ROM ISO-9660 schon etwas mehr, FAT-32 (Microsoft) kompliziert, UNIX ufs, Linux ext2fs,... sehr viele). Wenn Sie z.B. von einem Windows-Rechner mit FAT-32 Dateisystem (erlaubt Leerzeichen, Sprachsonderzeichen usw. in Dateinamen) Ihre Dateien auf eine CD-ROM übertragen, so unterliegen die Dateinamen auf der CD-ROM den entsprechenden Namenskonventionen eines DOS FAT-16 Dateisystems mit 8 Zeichen und 3 Zeichen in der Erweiterung, wobei Groß- und Kleinschreibung nicht unterschieden wird. - Zeichensätze
Auf einen Teil der Zeichenkodierung haben sich alle geeinigt: Das sind die amerikanischen verwendeten ASCII-Zeichen. Diese sind durchgezählt genau 128 und belegen daher die ersten 7Bit eines 8 Bit langen Datums in einem Rechner. Mit dem restlichen Bit kann man nochmal 128 Zeichen kodieren, also zusammen 256. Der 7Bit ASCII-Code ist abgeleitet vom CCITT aus der Zeit der Fernschreiber. Um auch nationale Sonderzeichen und andere besondere Druckzeichen darstellen zu können, wurden die weiteren 127 Zeichen verwendet, allerdings zunächst nicht genormt. Die Normung erfolgte unter der ISO 8859. Microsoft hält sich allerdings nicht an die Norm sondern verwendet eine eigene Codierung.

