Ausleihbedingungen
Wie lange können Sie Literatur ausleihen?
Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen. Behinderte Personen können nach Rücksprache verlängerte Ausleihfristen erhalten.Wann und wie können Sie ausgeliehene Literatur verlängern?
Literatur, die vorgemerkt wurde, ist von einer Verlängerung ausgeschlossen.Bei allen anderen ausgeliehenen Medien kann die Leihfrist bis zum Tag vor dem Ablaufdatum zweimal um 4 Wochen verlängert werden. Dies können Sie selbst online bei Ihren Nutzerdaten tun oder Sie legen die Titel in der Leihstelle der Zentralbibliothek zum Verlängern vor. Weitere Verlängerungen sind nur in der Leihstelle unter Vorlage der Medien möglich.
Wann entstehen Mahngebühren?
Am ersten Tag nach Ende der Leihfrist entstehen Mahngebühren in Höhe von 3,00 €, 14 Tage später ist der Titel in der 2. Mahnung und es entstehen Kosten in Höhe von 6,00 €, 14 Tage darauf entsteht die 3. Mahnung in Höhe von 12,00 €. Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung wird auf Kosten des Benutzer/der Benutzerin die Vollstreckung nach dem Hessischen Vollstreckungsgesetz vom 4.7.1996 (GVBI, I. S. 151) in der jeweils geltenden Fassung betrieben.Bei Verlust oder Beschädigung entliehener Medien ist Schadenersatz zu leisten. Die Bibliothek bestimmt Art und Höhe des Ersatzes.
Wo und wann können Sie Ihre ausgeliehene Literatur zurückgeben?
Sie können Ihre ausgeliehene Literatur während der gesamten Öffnungszeiten der Bibliothek zurückgeben. Dazu steht Ihnen ein Rückgabeautomat in der unteren Halle zur Verfügung. Gehen Sie bitte zu dem Automaten an der Sperre vorbei. Bei Problemen wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten der Leihstelle an die Leihstelle, ansonsten an die Sperre.Über Fernleihe bestellte Medien geben Sie bitte während der Öffnungszeiten der Leihstelle in der Leihstelle, danach an der Sperre ab.
Welche E-Mail-Benachrichtigungen erhalten Sie?
Folgende Benachrichtigungen werden ausschließlich per E-Mail versandt:
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Benachrichtigungen über für Sie bereitliegende Vormerkungen.
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Rückgabeaufforderungen, wenn ein von Ihnen ausgeliehener Titel vorgemerkt wurde.
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3 Tage vor Ablauf der Leihfrist werden Sie per E-Mail an den Termin erinnert. Am Tag nach dem Ablauf der Leihfrist wird die 1. Mahnung erzeugt.
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Mahnungen erhalten Sie als E-Mail. Haben Sie keine E-Mail-Adresse angegeben, erhalten Sie Mahnbriefe mit der Post.
Bitte beachten Sie:
E-Mail-Benachrichtigungen erhalten Sie nur, wenn Sie eine E-Mail-Adresse in Ihr Nutzerkonto eintragen oder schon eingetragen haben.
Die Universitätsbibliothek übernimmt keine Haftung, wenn durch falsche E-Mail-Adressen eine korrekte Zustellung nicht erfolgen kann oder wenn es bei der Übertragung zu einem Verlust der E-Mail kommt bzw. die E-Mail aus technischen Gründen nicht zugestellt wird.
Teilen Sie bitte Änderungen der E-Mail-Adresse umgehend mit bzw. tragen Sie diese selbst in Ihrem Nutzerkonto ein!
Selbstverständlich können Sie alle o.g. Informationen online über Ihr Nutzerkonto abfragen.
Fax: (06421) 28-27087
Leihstelle

