PC-Arbeitsplätze in der Zentralbibliothek
Rechner
In der Zentralbibliothek stehen für die Mitglieder der Universität 83 PC-Arbeitsplätze im Informationszentrum zur Verfügung. Damit können Sie in den von der UB Marburg angebotenen Bibliothekskatalogen und Datenbanken, aber auch weltweit im Internet recherchieren.
Für Besucher der Zentralbibliothek, die keine Zugangskennung des Hochschulrechenzentrums beantragen können oder wollen, stehen im gesamten Gebäude 6 PCs ohne Login und 10 PCs mit anonymen Login zur Verfügung, mit denen Sie die Bibliothekskataloge, die Datenbanken und die elektronischen Zeitschriften nutzen können. Erkennen können Sie diese Rechner u.a. an einem roten Streifen auf dem oberen Monitorrand.
Rechner für Sehbehinderte
Für sehbehinderte Nutzer stehen 2 PCs mit Braillezeile, Soundausgabe und einem angeschlossenen Flachbettscanner zur Verfügung.
Drucker
Ausgestattet ist das Informationszentrum mit 3
Netzwerkdruckern:
- 2 DIN A4/DIN A3 Schwarz-Weiß-Laserdrucker
- 1 DIN A4/DIN A3 Farblaser, der auch Schwarz-Weiß-Aufträge ausführt
- alle Geräte mit Duplex- (doppelseitig) und Heftfunktion
- Abholung und Abrechnung der Druckaufträge nur über die Ucard
Scanner
- 1 Buchscanner bis max. DIN A2 (Zeutschel OS 12000)
- 1 Mikrofilmscanner (Canon MS 800)
- 1 Mikrofichescanner (Canon MS 800)
- 2 DIN A4 Flachbettscanner (Epson Perfection V500 Photo)
- 1 DIN A4 Flachbettscanner mit Stapeleinzug (Epson GT-2500)
- 2 DIN A4 Flachbettscanner für Sehbehinderte (Epson 4490 Photo)
Laptops
Für eigene Rechner stehen 9 Arbeitsplätze, ausgestattet mit Twisted-Pair Kabel an RJ45-Buchse (10MBit) und eigenem Stromanschluss zur Verfügung. Darüber hinaus ist im Informationszentrum, in der oberen und unteren Eingangshalle sowie im Lesesaal WLAN-Empfang gegeben.
Regeln für die Nutzung
Für Nutzung der PC-Arbeitsplätze in der ZB Marburg
gilt die Ordnung für die Nutzung der PC-Arbeitsplätze der
Universitätsbibliothek Marburg, die Benutzungsordnung des HRZ für PC-Säle und darüber
hinaus auch die ergänzenden Nutzungsregeln der UMRnetikette.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen
selbstverständlich auch die Auskunft der ZB Marburg zur Verfügung.

