Sommersemester 2012
Allgemeine Informationen für Studierende
- Hinweise für Erstsemester und Studienortwechsler
- Anmeldung für die Institutskartei
- Anmeldung zu Kursen der Anglistik/Amerikanistik
- Anrechnung von Übungen und Seminaren
- Ausgabe von Scheinen und Klausuren
- Schulpraktische Studien im Lehramtsstudium
- Zwischenprüfungen
- Plagiarismus
- Regelung über die Lehre ohne
Präsenzphasen
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Hinweise für Erstsemester und Studienortwechsler
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Anmeldung für die Institutskartei
ALLE Studierenden, die Kurse der Anglistik/Amerikanistik belegen, müssen sich für die Institutskartei im Geschäftszimmer anmelden. Bitte füllen Sie hierzu den Meldebogen aus, der im Geschäftszimmer (WR 01D04) erhältlich ist.
Es ist keine gesonderte Rückmeldung mehr erforderlich. Bitte geben Sie jedoch unbedingt alle Änderungen (z.B. Adresse, Telefonnummer) im Geschäftszimmer bekannt. Die Daten werden vertraulich behandelt und sind aus prüfungstechnischen Gründen und zur Verwaltung der Scheine erforderlich.
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Anmeldung zu Kursen der Anglistik/Amerikanistik
Bitte beachten Sie hierzu den Menüpunkt Kursanmeldung. Details zu unserem
Kursangebot finden Sie im Online-Vorlesungsverzeichnis der Universität:
https://qis.verwaltung.uni-marburg.de
Für die Teilnahme an einem Proseminar ist zuerst die
für den Bereich notwendige Einführung zu absolvieren, d.h. die UE
Introduction to Linguistics für ein PS Sprachwissenschaft und die UE
Introduction to the Study of English Literature für ein PS Anglistik
bzw. Amerikanistik.
Unterrichtsbeginn für alle Kurse (außer der Sprachpraxis) ist Dienstag, der 10. April 2012. Die sprachpraktischen Übungen beginnen am Montag, den 16. April 2012.
Austauschstudierende unserer Partneruniversitäten
werden gebeten, innerhalb der Anmeldezeiten ebenfalls ihre Kurse direkt
über das Online-Vorlesungsverzeichnis zu wählen. Die
ERASMUS-Koordinatorinnen des Fachbereichs werden zu Semesterbeginn
hierzu gesondert Beratungszeiten anbieten, bitte achten Sie auf
entsprechende Aushänge.
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Anrechnung von Übungen und Seminaren
Die Veranstaltungen der Amerikanistik können in Ausnahmefällen auch als Veranstaltung der Englischen Literaturwissenschaft gewertet werden. Veranstaltungen der Literaturwissenschaft, besonders mit kanadistischem Hintergrund, gelten unter Umständen auch für die Amerikanistik. Bitte fragen Sie den jeweiligen Dozenten.
Studierende des Magister-Studiengangs, die sowohl ein Hauptfach und ein Nebenfach oder zwei Nebenfächer aus dem Bereich der Anglistik Literaturwissenschaft / Amerikanistik / Anglistik Sprachwissenschaft belegen, dürfen keine Leistungsnachweise "doppelt" oder "über Kreuz" anrechnen. Dabei sind für jedes der Fachgebiete 3 bzw. 4 sprachpraktische Übungen zu absolvieren und für jedes der Fachgebiete die entsprechende Anzahl an Pro- bzw. Hauptseminaren. Es ist nicht möglich, einen Schein sowohl für das Haupt- wie auch das Nebenfach oder für beide Nebenfächer anzurechnen. Dies gilt nicht für ein Doppelstudium Magister und Lehramt.
In der Linguistik kann ein PS II (ein anderes linguistisches Proseminar) nicht an Stelle eines PS I absolviert werden, denn es gilt, dass Studierende im Grundstudium (Lehramt, M.A. Sprachwissenschaft) nur dann an einem PS II teilnehmen können, wenn sie bereits ein Proseminar PS I zu einem Kerngebiet (Phonologie, Morphologie, Syntax oder Semantik) absolviert haben.
Im Rahmen des neuen modularisierten Lehramtsstudiengangs sind die Module in der dafür vorgeschriebenen Reihenfolge und innerhalb eines Studienjahres zu absolvieren. Die endgültige Verabschiedung der Studienordnung steht noch aus.
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Ausgabe von Scheinen und Klausuren
Scheinlose Notenverwaltung
Die Verwaltung der Noten für die Studiengänge BA Anglophone Studies, Englisch Lehramt (modularisiert), MA Linguistics and Web Technology und MA North American Studies erfolgt online über die Universitätssoftware HIS-POS erfolgen; es werden für diese Studiengänge keine Scheine mehr ausgestellt.
Die Noten können online über das QIS-Portal (Link auf der Hauptseite der Uni-Homepage im Kasten oben rechts) abgefragt werden. Hierzu sind der Benutzername und das Passwort des HRZ-Accounts anzugeben, das jedem Studierenden automatisch mit der Einschreibung zur Verfügung gestellt wird. In der linken Menüleiste kann nun die Funktion "Notenspiegel" angeklickt werden, dieser erscheint nach der Auswahl des Studiengangs.
Für die Ausstellung von Auflistungen der vollständigen Leistungen (beinhaltet alle Angaben für Modulbescheinigungen) und offiziellen Notenaufstellungen ("Transcripts of Records") sowie vorläufigen Notendurchschnitten zu Zwecken von Baföganträgen, Prüfungsanmeldungen, Universitätswechseln etc. sind die Prüfungsämter zuständig:
- für Studierende des BA
Anglophone Studies und der MAs North American
Studies und Linguistics and Web Technology
das Prüfungsamt des Fachbereichs 10:
Frau Dr. Bock / Herr Niehues, Wilhelm-Röpke-Str. 6D, Zi.
07D01A, Tel.: 28-21304, hipofb10@staff.uni-marburg.de
Im Prüfungsamt können Sie auch Ihren Schwerpunkt ändern lassen und
die vollständig ausgefüllte Anmeldung zur BA-Arbeit abgeben.
- für
Lehramtsstudierende das Zentrale Prüfungsbüro
für Lehramtsstudiengänge:
Frau Scheele und Herr Hiebel, Biegenstr. 12, Zi. 1023, Tel.: 28-26261,
Pruefungsbuero-LaaG@verwaltung.uni-marburg.de
- Schulpraktische Studien im Lehramtsstudium
a) Alte Ordnung: Studienbeginn vor WS 05-06
Alle Studierenden im Lehramtsstudiengang haben zwei Schulpraktika zu absolvieren, ein erziehungswissenschaftliches Blockpraktikum und ein fachdidaktisches Praktikum:
(1) Das erziehungswissenschaftliche Blockpraktikum findet in der vorlesungsfreien Zeit in der Regel nach dem 2. oder 3. Studiensemester statt. Voranmeldung (Einschreiben in die Listen) im Sekretariat Erziehungswissenschaft, Block B, Zimmer 215.
(2) Das fachdidaktische Praktikum wird von den jeweils für das Fachstudium zuständigen Fachbereichen organisiert und findet als Vorbereitungsseminar (jeweils im SS) und als semesterbegleitendes Praktikum (jeweils im November) in der Regel im 5. oder 6. Studiensemester statt. Die Studierenden können selbst entscheiden, in welchem ihrer beiden Hauptfächer sie das fachdidaktische Praktikum absolvieren wollen.
b) Neue Ordnung (modularisiert): Studienbeginn ab WS 05-06
(1) Alle Studierenden im Lehramtsstudiengang müssen vor Studienbeginn ein 4-wöchiges Orientierungspraktikum absolvieren, welches in einem Studienportfolio zu dokumentieren ist (Vorlage siehe Amt für Lehrerausbildung) .
(2) Das 5-wöchige erziehungswissenschaftliche Blockpraktikum (Schulpraktische Studien I) findet in der Regel zwischen dem 2. / 3. Semester in der vorlesungsfreien Zeit statt. Die Anmeldung erfolgt ein Semester vorher im Institut für Schulpädagogik.
(3) Ein 8-wöchiges Betriebspraktikum ist bis zur Meldung zum 1. Staatsexamen in der vorlesungsfreien Zeit nachzuweisen (Bescheinigung der Institution in einem Studienportfolio). Es kann in Teilabschnitten und auch im Ausland abgeleistet werden.
(4) Das fachdidaktische Praktikum (Schulpraktische Studien II) wird von den jeweils für das Fachstudium zuständigen Fachbereichen organisiert und findet als Vorbereitungsseminar (jeweils im SS) und als semesterbegleitendes Praktikum (jeweils im November) in der Regel im 5. oder 6. Studiensemester statt. Die Studierenden können selbst entscheiden, in welchem ihrer beiden Hauptfächer sie das fachdidaktische Praktikum absolvieren wollen.
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Zwischenprüfungen Magister + Lehramt alte Ordnung
Ab sofort werden keine Zwischenprüfungen mehr für Englisch-Lehramt
nach alter Ordnung (nicht modularisiert) und Magister
Anglistik/Amerikanistik stattfinden. In Ausnahmefällen kann unter
Angabe der Gründe, die zu der Studienverzögerung geführt haben, bis
Semesterende ein Antrag an die Institutsleitung gestellt werden; es
wird dann bei Genehmigung eine Prüfung zum darauf folgenden
Semesterbeginn angeboten.
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Plagiarismus
Jeder Haus- /Seminararbeit ist folgende schriftliche Versicherung mit Datum der Abgabe und eigenhändiger Unterschrift beizulegen:
Versicherung:
Ich versichere hiermit an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst, ganz oder in Teilen noch nicht als Prüfungsleistung vorgelegt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe.Sämtliche Stellen der Arbeit, die benutzten Werken im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, habe ich durch Quellenangaben kenntlich gemacht.
Dies gilt auch für Zeichnungen, Skizzen, bildliche Darstellungen und dergleichen sowie für Quellen aus dem Internet.
Bei Zuwiderhandlung gilt das Seminar (PS, SE etc.) als nicht bestanden – keine Scheinvergabe.
Ich bin mir bewusst, dass es sich bei Plagiarismus um schweres akademisches Fehlverhalten handelt, das im Wiederholungsfall weiter sanktioniert werden kann.
Marburg, den ............................ .......................................
Datum Unterschrift
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Regelung über die Lehre ohne Präsenzphasen am Institut für Anglistik und Amerikanistik
(1)
Grundsätzlich können Lehrveranstaltungen nur dann ohne Präsenzphasen absolviert werden, wenn die Inhaltsvermittlung und -erschließung sowie die Prüfungsleistungen ohne Präsenz vor Ort erbracht werden können und die Zustimmung der Leiterin/des Leiters der Lehrveranstaltung vorliegt.
(2)
Eine Lehrveranstaltung gem Abs. (1) kann ohne Teilnahme an den Präsenzphasen absolviert werden, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Kollision von Lehrveranstaltungen
Es liegt eine zeitliche Kollision mit einer anderen Pflichtlehrveranstaltung vor.
- Elternzeit
Eine Studierende oder ein Studierender befindet sich in Elternzeit und versorgt ein oder mehrere Kinder im Alter von unter 3 Jahren.
- Pflegetätigkeit
Eine Studierende oder ein Studierender hat die längerfristige Pflege eines Familienangehörigen übernommen.
- Besondere Umstände
Diese bedürfen der individuellen Klärung.
In allen Fällen müssen Ausgleichsleistungen für den reduzierten Workload der jeweiligen Lehrveranstaltung erbracht werden und es muss in Form einer schriftlichen Bestätigung nachgewiesen werden, dass eine zeitliche Überschneidung vorliegt.
Im Fall a) ist eine zusätzliche Bestätigung des jeweiligen Verantwortlichen (Dozent/Dozentin der Pflichtlehrveranstaltung, der ausländischen Institution bzw. des Praktikumsgebers) vorzulegen.
Die entsprechenden Formulare befinden sich unter Startseite > Formulare

