Allgemeine Regelungen zur Belegung von Exportmodulen in der
Geographie für Studierende aus anderen Fachbereichen
Bei der Belegung von Exportmodulen in der Geographie gelten weitgehend einheitliche Regeln für alle Bachelor und Master-Studierenden an anderen Fachbereichen. Die Kurse sind dabei in Gruppen angeordnet. Je nach Zahl der Leistungpunkte, die im Nebenfach Geographie erworben werden müssen, ergeben sich die Kursgruppen, aus denen gewählt werden kann, und die Mindestanforderungen bei den Kursbelegungen. Dabei gibt es zwei Varianten, die allgemeine und die methodische Variante. Je nach Fachbereich wurden Vereinbarungen darüber getroffen, ob die allgemeine oder methodische Variante anzuwenden ist. Für alle Exportmodule, die außerhalb von Vereinbarungen belegt werden (z.B. Profilmodule), ist die allgemeine Variante anzuwenden. Dabei bestimmt über die Möglichkeiten der Anrechnung der sendende Fachbereich.
Die Vereinbarungen mit den verschiedenen Fachbereichen werden sukzessive auf diese Struktur umgestellt (bis zur Umstellung gelten die alten Vereinbarungen). Für einige Studiengänge bestehen spezielle Regelungen. Mit folgenden Fachbereichen/Fachrichtungen bestehen inzwischen Vereinbarungen auf Basis der unten stehenden Regelungen:
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Allgemeine Variante: Wirtschaftswissenschaften (FB02, Bachelorstudiengänge), Gesellschaftswissenschaften und Philosophie (FB03), Archäologie (großes Nebenfach, 48 LP), Kunstgeschichte, Physik (FB13), Biologie (FB17), Masterstudiengang „Bildungs- und Erziehungswissenschaft“
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Methodische Variante: Archäologie (kleines Nebenfach, 24 LP), Mathematik (Bachelor- und Masterstudiengänge), Informatik (Bachelor- und Masterstudiengänge)
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Spezifische Variante: Abenteuer- und Erlebnispädagogik (freie Wahl aus T1 und M1)
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Spezielle Regelungen: Wirtschaftswissenschaften (Masterstudiengänge)

