Aufgaben der Frauenbeauftragten
Die Frauenbeauftragten unterstützen die Hochschulleitung und Gremien der Philipps-Universität bei der Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrages auf der Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes ( HGlG in der Fassung vom 31.08.2007) und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG vom 14.08.2006) mit dem Ziel der Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, der Verbesserung der Vereinbarung von Beruf und Familie und der Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.
Die Frauenbeauftragten sind Ansprechpartnerin für alle Frauen, die in der Universität studieren, lehren, forschen und arbeiten. Sie beraten bei Studienwegs- und Karriereplanung, bei Konflikten am Arbeits- oder Studienplatz und in Fällen sexueller Diskriminierungen. Die Frauenbeauftragten sind weisungsfrei – Anfragen werden vertraulich behandelt.
Die Aufgaben der Frauenbeauftragten:
- Die Frauenbeauftragten beraten und unterstützen die Hochschulleitung und Gremien bei deren gesetzlichen Aufgabe der Förderung von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind.
- Sie wirken auf die Beseitigung von strukturellen und personellen Benachteiligungen für Frauen hin und sind an Maßnahmen zur Umsetzung des HGlG und AGG beteiligt. So üben sie z.B. bei Entscheidungsprozessen wie Beurlaubungen, Teilzeitbeschäftigungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation, Fort- und Weiterbildung, Schutz vor sexueller Belästigung, sprachliche Gleichbehandlung und paritätische Besetzung von Gremien Beratungs- und Kontrollfunktion aus.
- Sie sind an der Aufstellung und Fortschreibung von Frauenförderplänen und Gleichstellungskonzepten beteiligt und überwachen deren Einhaltung. Sie sind an der Entwicklung von Maßnahmen zur Gleichstellung als Querschnittsaufgabe im Sinne des Gender Mainstreaming und zur Unterstützung der Karriereförderung von Frauen beteiligt, z. B. im Rahmen von Mentoring-Projekten oder Förderangeboten zur Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie.
- Sie beraten die Hochschulleitung bei der Struktur- und Entwicklungsplanung und insbesondere bei Personalentwicklungskonzepten. Sie sind an allen Personalentscheidungen, insbesondere bei Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren beteiligt, um Chancengleichheit und Qualitätssicherung im Hochschulreformprozess zu gewährleisten.
- Sie fördern die Integration von Geschlechterforschung in Forschung und Lehre in allen Fachbereichen.
- Sie kooperieren mit anderen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und mit außeruniversitären (Frauen-)Netzwerken.
- Im Rahmen ihres Öffentlichkeits- und Informationsrechts unterrichten die Frauenbeauftragten die weiblichen Angehörigen der Hochschule über ihre Arbeit sowie über Entwicklungen und Entscheidungen, die Frauen betreffen.
Zuständigkeitsbereiche der beiden Frauenbeauftragten
Die Verantwortlichkeit für die Begleitung von Personalmaßnahmen und die Zuständigkeit für Beratung bei Anfragen aus den entsprechenden Bereichen ist nach Fachbereichen und fachbereichsfreien Einrichtungen aufgeteilt.
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Dr. Silke Lorch-Göllner |
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Dr. Ingrid Rieken |
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Gesetzliche Grundlagen
- EU-Ebene:
1999 Amsterdamer-Vertrag
- Bundesebene:
Grundgesetz, Art. 3 Abs. 2
AGG (Verbot der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts)
- Landesebene
HHG § 5
HGlG
Überblick: Rechtliche Grundlagen
Wissenschaftliche Standards
- Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards der DFG
- Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Chancengleichheit

