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hörgeschädigtInformationen für Hörgeschädigte

 

  1. Einleitung
  2. Ausgangslage
  3. Beratung
  4. Maßnahmen für Hörbehinderte an der Philipps-Universität Marburg
  5. Kontakt
  6. Adressen für hörgeschädigte Studierende

  1. Einleitung

Die Philipps-Universität Marburg ist hinsichtlich des Studiums Behinderter mit ihrer großen Anzahl wesentlich sehgeschädigter Studierender (ca. ein Drittel aller sehgeschädigten Studierenden ist in Marburg immatrikuliert) sowie körperbehinderter Studierender (für die im Konrad-Biesalski-Haus ein Studentenwohnheim mit Pflege- und Fahrdienst vorhanden ist) bundesweit die Hochschule mit dem größten Anteil schwerstbehinderter Studierender. Deshalb wurde 1987 ein Arbeitsbereich zur Studienunterstützung Behinderter eingerichtet, aus dem die "Servicestelle für behinderte Studierende" (SBS) hervorgegangen ist. Die Servicestelle ist für die Belange aller behinderter und chronisch kranker Studierender der Philipps-Universität zuständig, aber angesichts der vorstehend skizzierten Situation haben sich besondere Arbeitsschwerpunkte für sehgeschädigte bzw. körperbehinderte Studierende gebildet.

1996 wurde das Aufgabengebiet des Arbeitsbereichs um ein spezielles Beratungs- und Unterstützungsangebot für hörbehinderte Studierende erweitert, um auch den behinderungsspezifischen Bedürfnissen dieses Personenkreises Rechnung tragen zu können. Diese Aufgabe wird von Brita Kortus wahrgenommen, die gleichzeitig bei der Studienunterstützung Sehgeschädigter mitarbeitet sowie bei Bedarf behinderte Studentinnen berät.

Gemeinsam mit ihren Kollegen der "Servicestelle für behinderte Studierende" F.J. Visse und C. Schwan ist B. Kortus als Beauftragte für behinderte Studierende an der Philipps-Universität tätig.

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  2. Ausgangslage

Hörbehinderte können zwar Hochschulveranstaltungen ungehindert besuchen, treffen jedoch auf erste Barrieren, wenn Gesprochenes verstanden werden soll. Die Situation Hörbehinderter, die durch technische Hilfen nicht ausreichend versorgt werden können, ist im Hochschulbereich insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie Vorlesungen, Übungen sowie Diskussionen in Seminaren u.ä. nicht folgen können. Die Kommunikationshilfe "Mundbild ablesen" reicht meistens nicht aus, um einem zusammenhängenden längeren Text, längeren Ausführungen oder Diskussionsbeiträgen folgen zu können (z.B. wenn der Vortragende Tafelbilder mit dem Rücken zu den Studierenden erklärt bzw. in Veranstaltungen, in denen verdunkelt wird). Ebenso wird es solchen hochgradig Hörbehinderten kaum möglich sein, wichtigen Gesprächen mit Hochschullehrern und Kommilitonen missverständnisfrei zu folgen. Der Ablauf von Prüfungen wird durch die solchermaßen eingeschränkte Kommunikation entscheidend negativ beeinflusst und dadurch der Prüfungserfolg in Frage gestellt.
Aus diesen Gründen sind gezielte Maßnahmen und Hilfen für hörbehinderte Studierende unerlässlich.

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  3. Beratung

Das Beratungsangebot für hörbehinderte Studierende und Studieninteressenten setzt bei der Entscheidung für ein Studienfach und einen bestimmten Hochschulort ein.
Entscheidungsgründe können neben der persönlichen Neigung, den Interessen und Fähigkeiten sein:

  • das Fächerangebot der Hochschule
  • Studentenwohnheim/sonstige Wohnmöglichkeiten
  • hörbehindertengerechte Einrichtungen
  • vorhandene studentische Selbsthilfegruppen
  • Bekannte, Freunde oder Elternhaus in der Nähe des Hochschulortes

Nachdem der gewünschte Hochschulort und das Fach gefunden wurden, muss die Frage geklärt werden, wie und wo man sich bewerben muss.

a) Bewerbungsverfahren

In diesem Bereich umfasst die Beratung Informationen über behinderungsspezifische Nachteilsausgleiche wie z.B.

  • Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches und/oder
  • Härtefallantrag für die sofortige Zulassung zu einem Studiengang sowie die Information über
  • notwendige Materialien für die Antragstellung.

b) Wohnungssuche

Bei der Wohnungssuche werden Hörbehinderte unterstützt durch die

  • Kontaktaufnahme mit dem Studentenwerk, das behinderten Studierenden bevorzugt Wohnheimplätze anbietet, oder durch
  • Vermittlung bei Telefonaten, die bei der Wohnraumsuche unerlässlich sind.

c) Fragen der Studienfinanzierung

Bei Fragen der Studienfinanzierung geht es vor allem um die Beantragung von BAföG sowie die Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Bei den Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe geht es v.a. um die Finanzierung von:

  • Gebärdensprachdolmetschern
  • Studienhelfern als Mitschreibkräfte
  • Büchergeld

In Bezug auf BAföG sind besonders folgende Punkte zu beachten:

  • Berücksichtigung eines zusätzlichen Härtefreibetrages bei der Einkommensgrenze
  • Möglichkeit der Verlängerung der Förderungshöchstdauer
  • Verhalten bei behinderungsbedingt verspätet erbrachter Leistungsnachweise

d) Gewährung von Nachteilsausgleichen

Während der verschiedenen Stadien des Studiums können unterschiedliche nachteilsausgleichende Maßnahmen erforderlich sein, bei denen eine Vermittlung durch den Arbeitsbereich angeboten wird, z.B.:

  • Kontaktaufnahme zu Hochschullehrern
  • behindertenspezifische Gestaltung des Studienumfeldes
  • nachteilsausgleichende Modifikation von Prüfungsanforderungen sowie
  • von Studien- und Prüfungsordnungen
  • Vermittlung von Gebärdensprachdolmetschern
  • Unterstützung bei der Beantragung von Mitschreibkräften, Büchergeld etc.

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  4. Maßnahmen zur Studienunterstützung Hörbehinderter an der Philipps-Universität


Weiterhin stellt die "Servicestelle für behinderte Studierende" zur individuellen Unterstützung behinderter Studierender studentische Hilfskräfte bereit. Die Unterstützung durch diese als Studienhelfer eingesetzten Hilfskräfte kann flexibel mit unserem Arbeitsbereich (Anschrift s. u.) vereinbart werden. Darüber hinaus sind sie an vier Tagen wöchentlich zu festen Zeiten in der Universitätsbibliothek zu erreichen.

In individuellen studienbegleitenden Beratungsgesprächen können unterschiedlichste behinderungsbedingte Studienproblematiken thematisiert sowie in der Regel gelöst werden. Dies können Schwierigkeiten bei der Verdeutlichung behinderungsbedingter Studienprobleme gegenüber den Hochschullehrern, die Übereinkunft über die individuell benötigte behinderungsgerechte Studiengestaltung im einzelnen oder der Gestaltung von Nachteilsausgleichen im allgemeinen sein. Hier erhalten Sie auch eine aktuelle Übersicht über wichtige Kontaktstellen für hörbehinderte Studieninteressenten und Studierende.

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  5. Kontakt

Hörbehinderte Studierende berät und unterstützt Brita Kortus an der Philipps-Universität Marburg, Biegenstraße 12, Zimmer -1024a, Tel. 0 64 21 / 2 82 60 46, Fax: 0 64 21 / 2 82 67 95
kortus@verwaltung.uni-marburg.de oder
sbs@verwaltung.uni-marburg.de

Postanschrift:
Philipps-Universität Marburg
SBS / Servicestelle für behinderte Studierende
Biegenstraße 12
35032 Marburg

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  6. Adressen für hörgeschädigte Studierende

Studentenwerk Marburg
Erlenring 5
35037 Marburg
Tel.: (0 64 21) 296 - 0 (Zentrale)
Fax: (0 64 21) 1 57 61
info@studentenwerk-marburg.de

Wohnheimverwaltung
Erlenring 5
35037 Marburg
Tel.: (0 6421) 296 - 144 und 296 - 145
wohnen@studentenwerk-marburg.de

Amt für Ausbildungsförderung
Erlenring 5
35037 Marburg
Tel.: 80 64 21) 296 - 201
schulze@studentenwerk-marburg.de

Versorgungsamt Gießen
Südanlage 14A
Tel.: (06 41) 79 36 - 4 01
postmaster@havs-gie.hessen.de

Jeden 1. und 3. Mittwoch von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Frauenbergstraße 35 (Stadtbüro, 1. Stock, Raum 107)
35039 Marburg

Sozialamt Marburg
Friedrichstraße 36
35035 Marburg
Tel.: (0 64 21) 201 - 0 (Zentrale)
soziales@marburg-stadt.de

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Zielgruppenmanagement 204
Regionalverwaltung Kassel
Kölnische Straße 30
34117 Kassel
Tel.: (05 61) 10 04 - 0 (Zentrale)
Tel.: (05 61) 10 04 - 28 56 (Herr Grineisen)
Tel.: (05 61) 10 04 - 22 45 (Schreibtelefon)
Fax: (05 61) 10 04 - 26 50
info@lwv-hessen.de

Deutsches Studentenwerk
Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Tel.: (0 30) 29 77 27 - 64
Fax: (0 30) 29 77 27 - 69
studium-behinderung@studentenwerke.de

BHSA e. V.
Geschäftsstelle
Andreas Kammerbauer
Hinter der Hochstätte 2b
65239 Hochheim
Tel.: (0 61 46) 83 55 37
Fax: (0 61 92) 83 55 38
info@bhsa.de

LHSA Hessen
Landesarbeitsgeinschaft hörberhinderter Studenten und Absolventen Hessen e.V.
Geschäftsstelle
Andreas Kammerbauer
Hinter der Hochstätte 2b
65239 Hochheim
Tel.: (0 61 46) 83 55 37
Fax: (0 61 92) 83 55 38

Deutscher Schwerhörigenbund (DSB) und Hör- und Beratungszentrum
Breite Straße 23
13187 Berlin
Tel.: (0 30) 47 54 11 14
Fax: (0 30) 47 54 11 16
mailto:dsb@schwerhoerigkeit.de

Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Biegenstraße 45
35037 Marburg
Tel.: (0 64 21) 48 19 06 (Schreib-)Telefon
Fax: (0 64 21) 5 12 05
walter@arbeit-und-bildung.de

Verein zur Förderung der Integration Behinderter e. V. (fib)
Am Erlengraben 12 A
35037 Marburg
Tel.: (0 64 21) 1 69 67 - 0
Fax: (0 64 21) 1 69 67 - 29
info@fib-ev-marburg.de

IhSA
Interessengemeinschaft hörbehinderter Studierender und Absolventen an der Philipps-Universität Marburg
c/o Kersten Schulte
Fuhrstraße 44
35083 Wetter
Tel.: (0 64 23) 41 91
Fax: (0 64 23) 92 67 13
schulek@mailer.uni-marburg.de

Bei allen Fragen, die das Studium Hörbehinderter betreffen, stehe ich gern als Ansprechpartnerin zur Verfügung, da ich an der Philipps-Universität hauptamtlich für die Beratung Hörbehinderter zuständig bin.

Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter einer der unten aufgeführten Nummern vereinbart werden.

Philipps-Universität Marburg
- Die Präsidentin -
SBS / Servicestelle für behinderte Studierende
B. Kortus
Biegenstraße 12
35032 Marburg
Tel.: (0 64 21) 2 82 60 39
Fax: (0 64 21) 2 82 67 95
E-Mail: kortus@verwaltung.uni-marburg.de oder sbs@verwaltung.uni-marburg.de

Zuletzt aktualisiert: 24.02.2010 · Brita Kortus

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

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