SBS Punkt für Punkt besser ans Ziel
Einsatz von Studienhelfern
Inhalt
- Vorbemerkung
- Aufgaben der Studienhelfer
- Sprechzeiten der Studienhelfer
- Koordination des Studienhelfereinsatzes
- Schlussbemerkung
1. Vorbemerkung
Zur individuellen Unterstützung behinderter, v.a. sehgeschädigter Studierender, stellt die Philipps-Universität studentische Hilfskräfte als sog. Studienhelfer im zeitlichen Umfang von ca. 100 Stunden monatlich zur Verfügung.
Studienhelferin, die eine sehbehinderte Studentin bei der Literaturrecherche unterstützt
2. Aufgaben der Studienhelfer
Die Aufgabe der Studienhelfer besteht hauptsächlich in der Begleitung Behinderter in die verschiedenen Bibliotheken der Universität oder zu Lehrveranstaltungen.
Dabei fallen insbesondere folgende Tätigkeiten an:
- Unterstützung beim Heraussuchen der Literatur, beim Bibliographieren und beim Ausleihvorgang
- Sichtung der herausgesuchten Literatur durch An- und Querlesen
- sachgerechtes Auflesen kürzerer Passagen auf Datenträgern oder im mp3- Format
- Korrigieren eingescannter Texte
- Fotokopieren der benötigten Passagen, Unterstützung beim Bedienen anderer Geräte
- Internetrecherchen
3. Sprechzeiten der Studienhelfer
Zu folgenden Zeiten stehen die Studienhelfer zur Verfügung:
Mo., Di., Do. 14.00 - 17.30 Uhr
sowie
Fr. 9.30 - 13.00 Uhr
in der Zentralbibliothek (vgl. 3.1)
Wöchentlich an individuell zu verabredenen Terminen (Tel.: 2 82 60 39)
zur Begleitung an die Fachbereiche (vgl. 3.2, Springerservice)
- 3.1 In der Zentralbibliothek
Zu den o. g. Terminen ist regelmäßig ein Studienhelfer in der ZB anwesend und kann dort ohne Voranmeldung nach dem Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" für ca. eine Stunde zur Unterstützung bei der Bibliotheksbenutzung in Anspruch genommen werden. Durch diese zeitliche Begrenzung soll sichergestellt werden, dass auch später eintreffende Nutzer noch zum Zuge kommen können. Die zeitliche Begrenzung entfällt bzw. verschiebt sich, falls weitere Nutzer nicht bzw. erst später eintreffen.
Die Studienhelfer trifft man in der Regel im Arbeitsraum für Sehgeschädigte an, in dem sich sog. konventionelle Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte (z.B. Braillebogenmaschine, Braillestreifenchreiber) befinden (vgl. hierzu unser Info "Bildschirmlesegeräte und andere konventionelle Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Studierende an der Philipps-Universität Marburg"). In diesem Raum befindet sich ebenfalls ein PC, der von den Studienhelfern für Internetrecherchen sowie für digitale Sprachaufnahmen benutzt werden kann.
Bei diesem Arbeitsraum handelt es sich um den Nebenraum 10 des Lesesaals, der sich im ersten Stock der ZB befindet. Den Schlüssel zum Arbeitsraum erhält man an der Informationstheke des Lesesaals, wo - falls sich der Studienhelfer nicht im Arbeitsraum für Sehgeschädigte befindet - auch zu erfahren ist, in welcher Abteilung der ZB (z.B. Informationszentrum, Zeitschriftenmagazin oder Ausleihstelle) er sich gerade befindet, bzw. wann er zurück erwartet wird.
- 3.2 Begleitung an die Fachbereiche (Springerservice)
An mehreren Terminen wöchentlich stehen die Studienhelfer im Rahmen des sog. Springerservice zur Begleitung an die Fachbereiche zur Verfügung, wobei - im Gegensatz zu der bezüglich der ZB geltenden Regelung - Terminabsprachen erforderlich sind. Falls also die Begleitung an einen Fachbereich gewünscht wird, sollte dies möglichst frühzeitig telefonisch unter der Nummer 2 82 60 39 angemeldet werden.
Außerdem möchten wir alle Nutzer bitten, die zu einem vereinbarten Termin mit dem Springerservice nicht rechtzeitig oder auch gar nicht erscheinen können, uns dies telefonisch umgehend mitzuteilen. Verfahren wird nach folgender Regel: Falls der Nutzer ca. 15 Minuten nach der vereinbarten Zeit nicht erschienen ist, setzt sich der Springerservice telefonisch mit uns in Verbindung.
Hat der Nutzer uns bis dahin mitgeteilt, dass er erst etwas später eintrifft, können wir den Springerservice bitten, noch etwas zu warten. Haben wir hingegen keine Mitteilung des Nutzers erhalten, wendet sich der Springerservice neuen Aufgaben zu.
Abgesehen von solchen kurzfristig auftretenden Terminschwierigkeiten gilt natürlich, dass, falls ein vereinbarter Termin mit dem Springerservice abgesagt werden muss, dies möglichst frühzeitig geschehen sollte, damit der Termin noch an einen anderen Nutzer vergeben werden kann, der ihn vielleicht dringend benötigt.
4. Koordination des Studienhelfereinsatzes
Die von der Philipps-Universität bereitgestellten Studienhelfer sind der "Servicestelle für behinderte Studierende" (SBS) zugeordnet, so dass ihr Einsatz - sowohl in der ZB als auch an den Fachbereichen - zentral von hier aus koordiniert wird. Dies wirkt sich positiv auf die Rückkopplung mit den Nutzern aus.
Dabei dienen regelmäßig mit den Studienhelfern durchgeführte Besprechungen u. a. dem gegenseitigen Informationsaustausch, der Lösung auftretender technischer, organisatorischer und methodischer Probleme sowie der Aufrechterhaltung eines gemeinsamen Standards z.B. hinsichtlich sachgerechten Auflesens.
In unregelmäßigen Abständen werden gemeinsame Treffen der Studienhelfer mit sehgeschädigten Studierenden zum Meinungsaustausch durchgeführt.
5. Schlussbemerkung
Da ich an der Philipps-Universität hauptamtlich als Beauftragte für behinderte Studierende fungiere und u. a. auch für die Beratung und Studienunterstützung Blinder und Sehbehinderter zuständig bin, stehe ich sowohl für Rückfragen zu der in diesem Info behandelten Thematik, als auch bei sonstigen Fragestellungen, die das Studium Sehgeschädigter betreffen, als Ansprechpartnerin gern zur Verfügung. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann telefonisch unter der Nr. (0 64 21) 2 82 60 39 vereinbart werden.
Philipps-Universität Marburg
- Die Präsidentin -
SBS / Servicestelle für behinderte Studierende
B. Kortus
Biegenstraße 12
35032 Marburg
Tel.: (0 64 21) 2 82 60 39
Fax: (0 64 21) 2 82 67 95
E-Mail: kortus@verwaltung.uni-marburg.de

