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SBSneu in PS

SBS Punkt für Punkt besser ans Ziel


Vermittlung privater Studienassistenten 

 

Inhalt

  1. Vorbemerkung
  2. Führen einer Studienassistenten-Datei
  3. Nutzung der Studienassistenten-Datei
  4. Mitarbeit der sehgeschädigten Nutzer bei der Aktualisierung der Studienassistenten-Datei
  5. Schlussbemerkung
 

1. Vorbemerkung

Um die für blinde und sehbehinderte Studierende oft zeitraubende Suche nach geeigneten Vorlesern / Studienassistenten zu erleichtern, helfen wir bei der Vermittlung privat zu engagierender Studienassistenten, auf die sehgeschädigte Studierende bei der Erschließung wissenschaftlicher Literatur - vor allem bei kurzfristig benötigten Studienmaterialien - zusätzlich zur Nutzung von Textservices und ähnlichen Einrichtungen häufig angewiesen sind. Hierbei geht es sowohl um direktes Vorlesern, Auflesen auf Datenträger, Einscannen, Digitalisieren sowie Korrigieren von Texten.  

Inhalt

 

2. Führen einer Studienassistenten-Datei

Wir führen eine Datei, in der Studienassistenten verzeichnet sind, die privat engagiert werden können. Zu den Studienassistenten, bei denen es sich meist um Studierende handelt, enthält die Datei folgende Angaben:

  • Name
  • Telefonnummer / E-Mail
  • Studienfach bzw. Fächerkombination
  • ggf. Studienabschluss
  • evtl. besondere Kenntnisse (z.B. Sprachkenntnisse, PC-Kenntnisse) oder spezielle Interessengebiete (z.B. Informationstechnik)
  • die erwartete Höhe der Bezahlung (maximal bis zu 8,50 € pro Stunde - dem derzeit geltenden Stundensatz für studentische Hilfskräfte - werden sehgeschädigten Studierenden auf Antrag vom Sozialamt Marburg bzw. Kreissozialamt im Rahmen des Vorlesegeldes für sehgeschädigte Studierende erstattet. Zur Vorlesegeldregelung ist bei uns ein ausführliches Info in Punktschrift und Großdruck sowie auf Diskette/per E-mail erhältlich.)

Inhalt

 

3. Nutzung der Studienassistenten-Datei

Die in der Datei enthaltenen Angaben geben wir mit Zustimmung der Studienassistenten an interessierte sehgeschädigte Studierende weiter. Interessenten können sich unter der Telefonnummer 2 82 60 39 bei uns melden. Wir versuchen dann mit Hilfe unserer Datei geeignete Studienassistenten für die jeweils benötigten Fachgebiete zu finden.

Anschließend können sich die sehgeschädigten Studierenden an Hand der erhaltenen Auskünfte direkt mit den Studienassistenten in Verbindung setzen.

Inhalt

 

4. Mitarbeit der sehgeschädigten Nutzer bei der Aktualisierung der Studienassistenten-Datei

Es versteht sich von selbst, dass die Studienassistenten-Datei um so effektiver genutzt werden kann, je mehr Namen sie enthält. Deshalb bitten wir alle sehgeschädigten Studierenden der Philipps-Universität, Kommilitonen, die bereit sind, als Studienassistenten zur Verfügung zu stehen, an uns zu verweisen. 

Inhalt

 

5. Schlussbemerkung

Da ich an der Philipps-Universität hauptamtlich als "Beauftragte für behinderte Studierende" fungiere und u.a. auch für Beratung und Studienunterstützung Blinder und Sehbehinderter zuständig bin, stehe ich sowohl für Rückfragen zu der in diesem Info behandelten Thematik, als auch bei sonstigen Fragestellungen, die das Studium Sehgeschädigter betreffen, als Ansprechpartnerin gern zur Verfügung. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann telefonisch unter der Nr. (0 64 21) 2 82 60 39 vereinbart werden.

Philipps-Universität Marburg
- Der Präsident -
SBS / Servicestelle für behinderte Studierende
B. Kortus
Biegenstraße 12
35032 Marburg
Tel.: (0 64 21) 2 82 60 39
Fax: (0 64 21) 2 82 67 95
E-Mail: kortus@verwaltung.uni-marburg.de

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2012 · Brita Kortus

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

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