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Stipendien und Fördermöglichkeiten für Geflüchtete

Foto: Colourbox.de

Für Studierende mit Fluchthintergrund gibt es mehrere Möglichkeiten, das Studium an einer deutschen Hochschule oder Universität zu finanzieren. Um ein passendes Stipendium zu erhalten, empfehlen wir ausreichend Zeit für die Suche und für die Vorbereitung von Bewerbungsunterlagen zu investieren.

  • Deutschlandstipendium

    Das bundesweite Programm zum Deutschlandstipendium wird einmal im Jahr ausgeschrieben. Auch immatrikulierte Studierende mit Fluchthintergrund können sich um dieses Stipendium bewerben, da die Philipps-Universität Marburg am Deutschlandstipendium teilnimmt.

    Der Bewerbungsstart ist in der Regel im April und die Förderperiode beginnt immer im Wintersemester. Monatlich beträgt das Deutschlandstipendium 300 EUR.

    Individuelle Fragen zur Bewerbung beantwortet Ihnen gerne die . Dort finden Sie auch nähere Informationen rund um Ausschreibung und Bewerbung.

  • BAföG

    BAföG (das Bundesausbildungsförderungsgesetz) regelt die Förderung von bedürftigen Schüler/innen, Studierenden und Auszubildenden. Auch Bürger/innen der Europäischen Union, Migrant/innen und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums oder der Schulzeit erhalten.

    Folgende Studierende mit Fluchthintergrund können BAföG beantragen:

    • Anerkannte Asylberechtigte,
    • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention,
    • Subsidiär Schutzberechtigte.

    Geduldete Geflüchtete haben eine Sonderregelung für die BAföG-Berechtigung. Bei einem noch nicht abgeschlossenen Asylverfahren kann kein BAföG-Antrag gestellt werden.

    Ausführlichere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern des Studentenwerks Marburg.

  • Politische Stiftungen und kirchliche Organisationen

    Auch politische Stiftungen und kirchliche Organisationen bieten verschiedene Stipendien und Förderungen für Studierende an. Die Voraussetzungen sowie Bewerbungsfristen können dabei von Organisation zu Organisation variieren. Um diese Informationen zu erhalten, muss man sich an entsprechende Förderorganisation wenden.

    Einen Überblick über die verschiedenen Formen von Stipendien und Fördermöglichkeiten für Geflüchtete sowie eine Auflistung von Stipendiendatenbanken hat die Heinrich-Böll-Stiftung zusammengestellt.

  • Students at Risk – Hilde Domin-Programm

    Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) legt aus Mitteln des Auswärtigen Amts das Stipendienprogramm „Hilde Domin-Programm“ auf. Das Programm unterstützt weltweit gefährdete Studierende sowie Promovierende, denen in ihrem Herkunftsland formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird, ein Studium in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen, um einen Studien- oder Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule zu erlangen. Die im Rahmen des Programms nominierten und ausgewählten Studierenden sowie Promovierenden werden in Studiengängen ihrer persönlichen Wahl und entsprechend ihrer individuellen Qualifikationen an der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben und erhalten ein Stipendium, das die notwendigen Kosten des Studiums- bzw. Forschungsaufenthalts deckt. Hier finden Sie alle weiteren Informationen zum Hilde Domin-Programm.

  • Hans-Böckler-Stiftung

    Die Hans-Böckler-Stiftung bietet finanzielle und ideelle Unterstützung durch mehrere Stipendienprogramme, die sich an Studierende in verschiedenen Phasen ihres Bildungswegs richten. Bewerber*innen müssen dem Grunde nach eine BAföG-Berechtigung (nach § 8 Abs. 1-3 BAföG) haben.

    Das Stipendium für Studierende richtet sich an Studierende, die überdurchschnittliche Leistungen sowie gewerkschaftliches und/oder gesellschaftspolitisches Engagement erbringen. Gefördert werden Studierende mit formalem BAföG-Anspruch, europäische Staatsbürger*innen, anerkannte Asylbewerber*innen und Geflüchtete mit Bleibeperspektive gemäß BAföG § 8. Das Stipendium für Promovierende fördert wissenschaftlich besonders befähigte und gewerkschaftlich oder gesellschaftspolitisch engagierte Doktorand*innen aller Fachrichtungen, die an einer staatlich (anerkannten) Hochschule zur Promotion zugelassen sind.

  • Stiftung der Deutschen Wirtschaft

    Das Studienförderwerk Klaus Murmann der Stiftung der Deutschen Wirtschaft verfolgt das Ziel, unternehmerisches Denken und Handeln in gesellschaftlicher Verantwortung zu unterstützen. Gefördert werden besonders leistungsfähige Studierende und Promovierende, die dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind (nach § 8 Abs. 1-3 BAföG).

  • Studienstiftung des deutschen Volkes e.V.

    Die Studienstiftung des deutschen Volkes richtet sich an leistungsstarke Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen, die dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind (nach § 8 Abs. 1-3 BAföG). Neben der Selbstbewerbung mit Auswahltest gibt es für Bewerber*innen die Möglichkeit, von ihrer Hochschule oder Partnerinstitution für ein Stipendium vorgeschlagen zu werden. Stipendiat*innen werden finanziell sowie ideell gefördert.

  • DAAD Stipendienprogramm für Masterstudenten aus Subsahara-Afrika

    Das Stipendienprogramm für Masterstudenten aus Subsahara-Afrika, die vor dem Krieg in der Ukraine
    Krieg in der Ukraine geflohen sind, ist ein Teilprogramm des In-Country/In-Region Scholarship
    Programms. Die Stipendiaten erhalten die Möglichkeit, ihre
    ihre akademische Laufbahn an einer Hochschuleinrichtung in ihrem Heimatland oder
    innerhalb ihrer Heimatregion1 (in Subsahara-Afrika) fortzusetzen.

    Mehr Informationen finden Sie hier.

  • HessenFonds-Stipendien

    Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst vergibt im Rahmen des HessenFonds Stipendien für besonders begabte und leistungsstarke geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den staatlichen hessischen Hochschulen. Die Förderung dient der Fortführung eines Studiums oder einer wissenschaftlichen Karriere an einer staatlichen hessischen Hochschule. Studierende sollen vor allem in der Studieneingangsphase unterstützt werden.

    Ab dem Jahr 2022 können im HessenFonds zusätzlich Wissenschaftler/-innen und Promovierende, die in ihren Heimatländern aus politischen, religiösen oder vergleichbaren Gründen verfolgt werden bzw. bedroht sind, nominiert werden.

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