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Die 24. Marburger Gespräche zum Pharmarecht finden am 18. und 19. März 2021 statt.

Aufgrund der aktuellen Situation planen wir die 24. Marburger Gespräche zum Pharmarecht als Präsenz-Veranstaltung mit der Möglichkeit, online teilzunehmen. Sollten die zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Kontaktbeschränkungen bzw. Hygienemaßnahmen die Durchführung als Präsenz-Veranstaltung unmöglich machen, werden wir eine reine Online-Konferenz durchführen.

Regulatorische Antworten auf neue Entwicklungen/ Rechtliche Herausforderungen in einem sich wandelnden Umfeld

Nicht nur die Covid-19-Pandemie stellt unser Rechtssystem vor noch nie dagewesene Herausforderungen, sondern auch neue Produkte, die ihren Ursprung häufig in der fortschreitenden Digitalisierung finden. Bei den 24. Marburger Gesprächen zum Pharmarecht ist es daher das Ziel, durch spannende Vorträge und intensive Diskussionen die rechtlichen Herausforderungen in einem sich wandelnden Umfeld sowohl im Zeitalter der Digitalisierung als auch in der Corona-Pandemie zu beleuchten und regulatorische Antworten auf neue Entwicklungen zu finden. Während der erste Veranstaltungstag verschiedene neuartige Rechtsfragen im Pharmarecht thematisiert, steht der zweite Tag ganz im Zeichen der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen im Pharmasektor. Dabei knüpfen die 24. Marburger Gespräche zum Pharmarecht an die letzten Gespräche im Oktober an, bei denen die in der Krisensituation ergriffenen Maßnahmen im Vordergrund standen. Der Schwerpunkt der kommenden Veranstaltung soll vor allem in einer ersten Aufarbeitung der Folgen der Corona-Pandemie liegen.

Das Symposium startet mit einem Vortrag zu den rechtlichen Aspekten von Performance-Verträgen bei der Zell- und Gentherapie. Schwerpunkt ist die Herausforderung, die neuartigen und enorm teuren Zell- und Gentherapien innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen. Der Vortrag beleuchtet dabei insbesondere, welche Probleme Performance-Verträge für die Industrie und Krankenversicherungen mit sich bringen und wie Lösungsansätze aussehen könnten, um die Performance eines Arzneimittels abbilden zu können.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) stellen eine weitere neue Entwicklung und damit zugleich rechtliche Herausforderung dar, die es zu beleuchten gilt. Aus diesem Grund werden in zwei Vorträgen zum einen die Möglichkeiten und der Mehrwert durch DiGA für die Pharmaindustrie und zum anderen die regulatorischen Anforderungen an DiGA dargestellt.

Inwieweit die Digitalisierung durch die Einführung einer elektronischen Packungsbeilage zur Entbürokratisierung beitragen kann, wird ebenfalls ein Thema der kommenden Marburger Gespräche zum Pharmarecht sein.

Es folgt ein Vortrag zu Fernbehandlungen, die gerade während der Pandemie wieder stark in den Fokus gerückt sind: Besonders interessant ist dabei die werberechtliche Einordnung von Fernbehandlungen, deren Rechtsrahmen durch eine Lockerung des § 9 HWG aufgrund des digitalen Versorgungsgesetzes (DVG) neue Fragen aufwirft.

Cannabis und cannabishaltige Produkte erobern zunehmend den deutschen Markt. Was bei der Inverkehrgabe dieser Produkte zu beachten ist, wird ein weiterer Vortrag näher erläutern.

Abgerundet wird der Tag mit einem Vortrag zum geplanten Verbandssanktionengesetz (VerSanG), durch das die Sanktionierung von begangenen Straftaten durch Unternehmen neu strukturiert werden soll. Im Fokus stehen dabei vor allem die Auswirkungen des Verbandssanktionsrechts auf die Pharmaindustrie.

Der zweite Tag der 24. Marburger Gespräche zum Pharmarecht umfasst vor allem Beiträge zu wichtigen Rechtsfragen rund um die Corona-Pandemie. Gestartet wird mir einem Vortrag über die Auswirkungen von Covid-19 auf Patentinhaber im Bereich versorgungsrelevanter Produkte, wobei insbesondere Zwangslizenzen, Enteignung und Entschädigungsansprüche behandelt werden.

Lieferengpässe und Versorgungssicherheit waren zwar bereits vor der Pandemie ein Problem innerhalb des Pharmarechts, doch gerade Covid-19 machte deren Auswirkungen noch einmal sehr deutlich, so dass in einem weiteren Vortrag die Frage behandelt wird, was in diesem Zusammenhang aus der Covid-19-Pandemie gelernt werden kann.

Auch die Zeit zwischen den Vorträgen kann zum Wissens- und Erfahrungsaustausch genutzt werden: Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs „Pharmarecht (LL.M.)“ stellen anhand von Postern ihre Forschungsergebnisse in kleinen Gesprächsgruppen vor.

Selten mussten Grundrechtsträger in Deutschland so drastische Einschränkungen hinnehmen, wie aufgrund der zahlreichen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung und für die Eindämmung des Corona-Virus. Die verfassungsrechtlichen Aspekte der Corona-Gesetzgebung werden daher in einem weiteren Vortrag beleuchtet.

In Anknüpfung an den letzten Vortrag im Oktober zu den durch die Bundesregierung getroffenen Maßnahmen zu Covid-19 freut es uns schließlich sehr, dass auch diesmal ein Vertreter der Regierung über die regulatorischen Maßnahmen durch die Bundesregierung zu Covid-19 bei den Marburger Gesprächen berichten und eine erste Auswertung der Maßnahmen vorstellen wird.

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