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Die 25. Marburger Gespräche zum Pharmarecht finden am 17. und 18. März 2022 als Hybrid-Veranstaltung statt.

Covid-19 Erkenntnisse und Nachwirkungen einer Pandemie & Digitalisierung im Gesundheitswesen

Seit nunmehr 25 Jahren bieten die Marburger Gespräche zum Pharmarecht eine Plattform für den Austausch zwischen Praxis, Politik und Wissenschaft. Eigentlich ein Grund zum Feiern und zu einem Rückblick auf das Erreichte. Aber die derzeitige Situation verlangt etwas anderes. Die Covid-19-Pandemie hat unser Rechtssystem in vielerlei Hinsicht vor große Herausforderungen gestellt, so dass eine Aufarbeitung von Erkenntnissen aus dieser Ausnahmesituation sowie ihren Nachwirkungen unerlässlich ist. Daneben schreitet seit einigen Jahren – und beschleunigt durch die Pandemie – die Digitalisierung im Gesundheitswesen rasant voran und bringt neue Rechtsfragen mit sich. Diese beiden zentralen Themen unserer Zeit stellen daher die Dachthemen für die 25. Marburger Gespräche zum Pharmarecht dar und werden mittels spannender Vorträge und intensiven Diskussionen beleuchtet. Während der erste Veranstaltungstag verschiedene Rechtsfragen der pandemischen Lage thematisiert, steht der zweite Tag ganz im Zeichen der Digitalisierung und ihren Auswirkungen auf den Pharmasektor.

Mit welchen Mitteln hat der Staat das Problem von knappen Mengen noch neuartiger Impfstoffe bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung gelöst und sind diese geeignet, auch bei künftigen Krisensituationen Anwendung zu finden? Um dieser Frage nachtzugehen, startet das Symposium mit einem Vortrag zu den rechtlichen Besonderheiten bei der Inverkehrgabe von Covid-19-Impfstoffen. Im Zentrum steht hier die Frage, welche Bedeutung es hat, dass der Bund den Impfstoff aufgekauft und den Vertrieb in die Hand genommen hat.  Besonderheiten sind auch bei der Haftungsfrage zu beleuchten, weil zwar eine Absicherung von Impfschäden durch das IfSG besteht, jedoch die sonst übliche Arzneimittelhaftung eingeschränkt wurde.

Die Pandemie und mit ihr einhergehende Lieferengpässe haben uns gezeigt, wie verletzlich unsere Lieferketten sind und in welchem Maße die Arzneimittelversorgung von Import abhängig ist. Es muss deshalb die Frage beantwortet werden, wie dem Rückgang von Arzneimittelproduktionen und entsprechendem Verlust von Know-How in der Europäischen Union entgegengewirkt werden kann. Dazu werden zunächst die Möglichkeiten und Voraussetzungen von vergaberechtlichen Anreizen zur Herstellung von Arzneimitteln in der Europäischen Union näher beleuchtet. Anschließend wird sich ein weiterer Beitrag damit beschäftigen, wie durch staatliche Eingriffe nach dem Außenwirtschaftsrecht die Arzneimittelversorgung in Deutschland sichergestellt werden kann.

Einen Blick auf die Lehren für die Zukunft werfen die beiden letzten Vorträge des ersten Tages.  Wir freuen uns sehr, dass auch diesmal ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums referieren wird und aufzeigt, welche rechtlichen Konsequenzen aus der Krise und der Art ihrer Bewältigung zu ziehen sind. Ein erster, bereits konkreter Lösungsansatz sind die sog. Pandemiebereitschaftsverträge, die eine Kooperation des Staates mit der Industrie zur Sicherstellung der Impfstoffversorgung im Fall von Gesundheitsnotständen ermöglichen sollen. Wir erhalten hier Informationen aus erster Hand durch zwei zwei Referentinnen, die bei der Vertragsgestaltung mitgewirkt haben.

Der zweite Tag der 25. Marburger Gespräche zum Pharmarecht befasst sich mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen und beginnt mit einem Doppelvortrag: Nach einem Vortrag über die Regelungen des Patientendaten-Schutz-Gesetzes werden die Auswirkungen dieser Regelungen auf Vertriebsstrukturen der Pharmaindustrie beleuchtet.

Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit einem Vorschlag des Europäischen Parlaments, mit dem ein neuer Rechtsrahmen für die Regulierung der neuen KI-Produkte geschaffen werden soll. Dazu zeigt ein Vortrag neben dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens vor allem auf, wie sich die geplante Verordnung auf die Pharmaindustrie auswirken könnte.

Auch die Zeit zwischen den Vorträgen kann zum Wissens- und Erfahrungsaustausch genutzt werden: Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs „Pharmarecht (LL.M.)“ stellen anhand von Postern ihre Forschungsergebnisse in kleinen Gesprächsgruppen vor.

Mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens gehen auch heilmittelwerberechtliche Aspekte der Telemedizin einher, so dass sich ein weiterer Vortrag mit diesem Thema beschäftigen wird. Dabei wird auch die Beteiligung von pharmazeutischen Unternehmen an Gesundheits-Plattformen diskutiert.

Den Abschluss der 25. Marburger Gespräche zum Pharmarecht bildet ein Beitrag von Herrn Dr. Karsten Engelke über anwendungsbegleitende Datenerhebung in seiner neuen Rolle als Vertreter des GKV-Spitzenverbandes.

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