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Praktikum
Das Studium des B.A. Medienwissenschaft im Hauptfach sieht in seinem Verlauf (idealerweise im 3. bis 5. Semester) ein sechswöchiges Vollzeit-Praktikum vor, das in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet wird. Das Praktikum sollte einen direkten Bezug zu Studieninhalten aufweisen, wobei dieser Zusammenhang zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Praxis abschließend in einem Praktikumsbericht reflektiert wird. Im B.A. Medienwissenschaft im Nebenfach kann kein Praktikum angerechnet werden.
Es ist möglich, das Studienpraktikum im Ausland und/oder über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten zu absolvieren. Bitte nehmen Sie in diesen beiden Sonderfällen Kontakt zur Fachstudienberatung des B.A. Medienwissenschaft auf, um Formalitäten wie z.B. die Beantragung eines Urlaubssemesters und studienorganisatorische Fragen abzuklären. Anstelle eines Praktikums können 12 LP Praxis-Bereich im Modul „Berufspraxisbezogene Medienarbeit für Kombinationsbachelor“ erbracht werden.
Auf dieser Seite finden Sie organisatorische Informationen zum Ablauf des Praktikums, zu Ansprechpartner*innen sowie zu den einzureichenden Unterlagen. Konkrete und verbindliche Informationen zu den Anforderungen an Ihr Praktikumsmodul entnehmen Sie bitte der Anlage 5 (Praktikumsordnung) der für Sie geltenden Studienordnung. Im Zweifelsfall gelten immer die dort festgelegten Bestimmungen.
Wichtige Links und Dokumente
- Studienordnung
- Vorlage zur Bestätigung des Pflichtpraktikums (für den Praktikumsgeber)
- Leistungsschein für die Beilage zum Praktikumsbericht
Mentoring
Bei der Planung und Anerkennung Ihres Praktikums werden Sie von einer Mentoringperson aus den Reihen der Lehrenden unterstützt. Wer Ihre Mentoringperson ist, erfahren Sie zu Beginn Ihres Studiums oder auf Nachfrage im Sekretariat MW I (Frau Gettmann). Die Mentor*innen sind Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Praktikumsstelle behilflich, bestätigen Ihnen vor Praktikumsantritt die Eignung des vorgesehenen Praktikums im Rahmen des Studiengangs und nehmen nach dem Praktikum Ihren Praktikumsbericht entgegen. Eine enge Absprache mit Ihrer Mentoringperson ist also dringend schon vor Aufnahme des Praktikums zu empfehlen.
Organisation und Ablauf
- Es wird empfohlen, das Pflichtpraktikum bis Ende des 5. Fachsemesters abgeleistet zu haben.
- Vor Praktikumsbeginn sollten die Mentees mit der jeweiligen Mentoringperson verbindlich vereinbaren, ob das angestrebte Praktikum als Pflichtpraktikum in das Studium eingebracht werden kann. Dies kann per E-Mail oder im persönlichen Gespräch geschehen.
- Sollten Sie Ihrem Praktikumsgeber eine Bestätigung Ihres Status als Student_in zukommen lassen müssen, finden Sie eine entsprechende Vorlage auf dieser Seite (Vorlage zur Bestätigung des Pflichtpraktikums (für den Praktikumsgeber)). Diese muss von Ihrer Mentoringperson gegengezeichnet werden.
- Sobald Sie eine Zusage von Ihrem Praktikumsgeber erhalten haben, melden Sie Ihr Praktikum bitte per E-Mail bei Ihrer Mentoringperson an. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich jederzeit an Ihre Mentoringperson oder an das Sekretariat MW I (Frau Gettmann) wenden.
- Nach Beendigung des Praktikums haben Sie vier Wochen Zeit, um Ihren Praktikumsbericht einzureichen.
- Es ist zwingend notwendig, sich das Praktikum vom jeweiligen Praktikumsgeber bescheinigen zu lassen. Diese formlose Bescheinigung (Name, Vorname, Matrikelnr. Zeitraum des Praktikums) wird dem Praktikumsbericht beigelegt. Ein Praktikumszeugnis muss dem Praktikumsbericht nicht beigelegt werden, empfiehlt sich jedoch für Ihre persönlichen Bewerbungsunterlagen.
Dem Praktikumsbericht soll zudem ein ausgefüllter Leistungsschein („Schein für die Beilage zum Praktikumsbericht“) beigelegt werden. Der Schein muss die Unterschrift der Mentoringperson im Original enthalten. Die Leistung kann nicht direkt verbucht werden, so dass dieser Schein (den Sie zusammen mit ihrem Praktikumsbericht Ihrer Mentoringperson vorlegen) spätestens bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung im Prüfungsbüro zur Verbuchung vorgelegt werden muss.
Einen Praktikumsplatz finden
Hier finden Sie einige nützliche Links, die Ihnen bei der Suche eines geeigneten Praktikumsplatzes helfen können. Zum einen gibt es auf der Seite des Instituts selbst eine eigene Praktikumsbörse, die regelmäßig mit aktuellen Ausschreibungen interessanter Anbieter gefüllt wird, zum anderen werden Stellenausschreibungen auch auf den Seiten des FB 09 gesammelt.
Im Internet finden sich zudem weitere Anlaufstellen, die bei der Praktikumssuche helfen können, z.B.:
Es kann zudem nie schaden, sich initiativ bei interessanten Einrichtungen und Unternehmen zu bewerben.
Ansprechpartner*innen
Fachstudienberatung Medienwissenschaft per E-Mail.
International Office
Bei Fragen zu Auslandspraktika wenden Sie sich bitte an das International Office. Wenn Sie ein Praktikum mit Erasmus+ Fördermitteln planen, können Sie direkt erasmus-praktika@uni-Marburg.de kontaktieren. Wenn Sie andere Förderprogramme nutzen möchten, nutzen Sie bitte die folgende Adresse: praktikaweltweit@verwaltung.uni-marburg.de.
BAföG
Für Fragen zum BAföG im Rahmen des Praktikums wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk Marburg (bei einem Praktikum im Inland). Informationen zur finanziellen Planung eines Auslandspraktikums und den verschiedenen Förderprogrammen erhalten Sie unter dem Raster "Finanzierung".
FAQ
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer ist meine Mentoringperson?
Informationen zur Zuteilung der Mentor*innen erhalten Sie am Anfang Ihres Studiums per E-Mail oder auf Nachfrage im Sekretariat MW I bei Frau Gettmann.
Weitere Informationen zum Mentoring.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss das Praktikum vor Beginn angemeldet werden?
Ja. Melden Sie Ihr Praktikum bitte per E-Mail bei Ihrer Mentoringperson an.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich absolviere mein Pflichtpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit. Was bedeutet das für meine Hausarbeiten?
Das verbindlich angemeldete Pflichtpraktikum kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten führen, die parallel in der vorlesungsfreien Zeit anfallen.
Gemäß Beschluss des Direktoriums vom 22.04.2009 können dem regulären Abgabetermin bis zu sechs Wochen hinzugefügt werden, sodass eine maximale Bearbeitungszeit von insgesamt zehn Wochen erreicht werden kann.
Es kann nur ein Praktikum angerechnet werden und die verlängerte Schreibzeit ist nicht teilbar. Sollte das Praktikum nicht unmittelbar nach Semesterende beginnen, gilt diese Zeit als Schreibzeit.
Die Verlängerung gilt ausschließlich für das verpflichtende Praktikum im Rahmen des Studiums. Freiwillige Praktika begründen keinen Anspruch auf eine verlängerte Bearbeitungszeit.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich das Praktikum absolvieren?
Für Studierende des B.A. Medienwissenschaft (Hauptfach) besteht gemäß Praktikumsordnung die Möglichkeit, anstelle des Praktikums 12 Leistungspunkte im Praxis-Bereich im Modul „Berufspraxisbezogene Medienarbeit für Kombinationsbachelor“ zu erwerben. Achtung: Sobald Sie sich für die Belegung des Moduls Berufspraxisbezogene Medienarbeit entscheiden, kann Ihnen entsprechend kein Pflichtpraktikum im Fach Medienwissenschaft mehr angerechnet werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann eine Werkstudierendentätigkeit als Praktikum anerkannt werden?
Grundsätzlich können Werkstudierendentätigkeiten als Praktikum anerkannt werden, sofern die Tätigkeit einen fachlichen Bezug zum Studium aufweist und die Anforderungen der Praktikumsordnung erfüllt. Bitte setzen Sie sich zur Prüfung der Anerkennung frühzeitig mit Ihrer Mentoringperson in Verbindung.
Für die Prüfung sind in der Regel Nachweise über die konkreten Tätigkeiten, den Beschäftigungszeitraum und den genauen Stundenumfang erforderlich. Diese Informationen sollten aus Unterlagen der Arbeitgeber*innen hervorgehen (z. B. Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsvertrag oder Stellenausschreibung) und an die Mentoringperson weitergeleitet werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ein bereits absolviertes Praktikum oder eine bereits aufgenommene Tätigkeit anerkannt werden?
Grundsätzlich ist eine rückwirkende Anerkennung möglich. Voraussetzung ist, dass Sie während der Tätigkeit bereits im Studiengang eingeschrieben waren und die Tätigkeit die Anforderungen der Praktikumsordnung erfüllt. Bitte beachten Sie, dass für die Anerkennung ein Praktikumsbericht erstellt werden muss. Je länger die Tätigkeit zurückliegt, desto schwieriger kann eine Reflexion der praktischen Erfahrungen werden. Bitte setzen Sie sich daher zur Prüfung der Anerkennung frühzeitig mit Ihrer Mentoringperson in Verbindung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich ein längeres Praktikum als Pflichtpraktikum anerkennen lassen?
Es ist möglich, das Studienpraktikum über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten zu absolvieren. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zur Fachstudienberatung des B.A. Medienwissenschaft auf, um Formalitäten wie z.B. die Beantragung eines Urlaubssemesters und studienorganisatorische Fragen abzuklären (s. Punkt „Urlaubssemester). Bitte setzen Sie sich bei der Planung eines längeren Praktikums zudem frühzeitig mit Ihrer Mentoringperson in Verbindung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen In welchen Fällen sollte ich ein Urlaubssemester beantragen?
Wenn Sie das Studienpraktikum über einen längeren Zeitraum absolvieren, kann die Beantragung eines Urlaubssemesters sinnvoll sein.
Die Beantragung eines Urlaubssemesters bedeutet für Sie konkret, dass im betreffenden Semester keine Lehrveranstaltungen belegt und keine Studien- und Prüfungsleistungen abgelegt werden können (Praktikumsbericht muss im folgenden Semester eingereicht werden). Nur offene Prüfungen aus dem vorherigen Semester dürfen noch abgeschlossene werden (z.B. Nachschreibklausuren, Wiederholung einer Hausarbeit). Wichtig: Die Beurlaubung gilt für alle Komponenten des Studiums (Haupt- und Nebenfach)!
Vorteile: Das Urlaubssemester gilt nicht als Fachsemester und wird daher nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet; für Auslandspraktika können ggf. ERASMUS+ oder Auslands-BAföG beantragt werden
Nachteile: bei Inlandspraktika entfällt im Urlaubssemester das BAföG (es kann aber nach regulärer Rückmeldung wieder aufgenommen werden)
Wir empfehlen in einem solchen Fall dringend, frühzeitig sämtliche Beratungsstellen anzulaufen und alle notwendigen Informationen einzuholen:- Fachliche Fragen und Studienplanung: Fachstudienberatungen aller Haupt- und Nebenfächer
- Allgemeine Beratung zur Beurlaubung durch das Studierendensekretariat
- falls zutreffend: BAföG-Amt und/oder Sozialberatung des Studierendenwerks Marburg
- bei Auslandspraktika: International Office des FB09Bitte informieren Sie sich hier über die Formalia zur Beurlaubung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mein Praktikum im Ausland absolvieren und wird dies anerkannt?
Es ist möglich, das Studienpraktikum im Ausland zu absolvieren. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zur Fachstudienberatung des B.A. Medienwissenschaft auf, um studienorganisatorische Fragen abzuklären. Bitte setzen Sie sich bei der Planung eines Auslandspraktikums zudem frühzeitig mit Ihrer Mentoringperson in Verbindung.
Bei Fragen zu Auslandspraktika wenden Sie sich bitte an das International Office. Wenn Sie ein Praktikum mit Erasmus+ Fördermitteln planen, können Sie direkt erasmus-praktika@uni-marburg.de kontaktieren. Wenn Sie andere Förderprogramme nutzen möchten, nutzen Sie bitte die folgende Adresse: praktikaweltweit@verwaltung.uni-marburg.de.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Unterlagen muss ich nach dem Praktikum einreichen?
Für die Anerkennung des Praktikums bzw. einer als Praktikum anzuerkennenden Tätigkeit sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Praktikumsbericht
- Praktikumsbescheinigung der Praktikumsstelle
- Schein für die Beilage zum PraktikumsberichtInhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Angaben sollte die Praktikumsbescheinigung enthalten?
Die Bescheinigung sollte folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift der Praktikumsstelle
- Name und Matrikelnummer der oder des Studierenden
- Zeitraum und Stundenumfang des Praktikums
- Einsatzbereich bzw. Abteilung
- Beschreibung der ausgeübten TätigkeitenInhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann muss der Praktikumsbericht abgegeben werden?
Die Studienordnung sieht eine Abgabe spätestens vier Wochen nach Abschluss des Praktikums vor. Wenden Sie sich für eine Absprache bitte an Ihre Mentoringperson.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Anforderungen gelten für den Praktikumsbericht?
Die Anforderungen an Umfang und Inhalt des Praktikumsberichts sind in der Praktikumsordnung geregelt. Diese finden Sie in der jeweils für sie geltenden Studienordnung.